Begründung: Während des beim Erstgericht anhängigen Ehescheidungsverfahrens der Streitteile erwirkte die Klägerin eine auf § 382e EO (idF vor 2. GeSchG, BGBl I 2009/40) gestützte einstweilige Verfügung, mit welcher dem Beklagten aufgetragen wurde, die Hälfte der Raten für näher bestimmte Hypothekardarlehen zu bezahlen, und zwar jeweils die bis zur Rechtswirksamkeit der einstweiligen Verfügung aufgelaufenen Rückstände binnen drei Tagen und die künftig fällig werdenden Beträge jewei... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte begründet die Zulässigkeit ihres außerordentlichen Rechtsmittels damit, dass der Oberste Gerichtshof bisher zur Frage, ob der Räumungsanspruch eines Ehegatten nur vom rechtskräftigen Abschluss eines Aufteilungsverfahrens im Sinne der §§ 81 ff EheG oder auch von der Erfüllung eines solchen Aufteilungsanspruchs gegenüber dem bedürftigen Ehegatten aufschiebend bedingt sei, nicht Stellung genommen habe. Im Übrigen weiche die angefochtene Entscheidung von der R... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 16. 6. 2001 geheiratet; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Sie haben keine gemeinsamen Kinder; die Klägerin ist für zwei Kinder, der Beklagte für ein Kind sorgepflichtig. Die Klägerin begehrte vom Beklagten zuletzt 1.898 EUR sA an rückständigem Ehegattenunterhalt für die Zeit vom 1. 3. 2005 bis 31. 12. 2006. Der Beklagte habe im genannten Zeitraum, während dem die Streitteile noch in Hausgemeinschaft gelebt hätten, seine Unterhaltspflicht gege... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der beklagten Partei aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehls des Landesgerichts Salzburg vom 22. April 2003, GZ 12 Cg 70/03x-2, wider den ursprünglich Zweitbeklagten die Exekution zur Hereinbringung von 7.000 EUR sA durch Zwangsversteigerung der in seinem Eigentum stehenden näher bestimmten Liegenschaftshälfte. Der zweite Hälfteanteil dieser Liegenschaft steht im Eigentum der Klägerin, die das auf der Liegenschaft errichtete Haus bewohnt... mehr lesen...
Norm: ABGB §97ABGB §354 A2
Rechtssatz: Dem volljährigen (und selbsterhaltungsfähigen) Kind steht kein Anspruch auf Benutzung der bisherigen Ehewohnung seiner Eltern zu, wenn der Elternteil, von dem es sein Recht ableitet, diese Wohnung - im Gegensatz zum klagenden Elternteil - selbst nicht mehr bewohnt, etwa weil er seinen Wohnungserhaltungsanspruch gemäß § 97 ABGB verwirkte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §97ABGB §140 AbABGB §140 AcABGB §146bABGB §1090 IIc
Rechtssatz: Die österreichische Rechtsordnung kennt keine Bestimmung, die einem Minderjährigen ein Wohnrecht im Sinne eines Anspruchs auf Benutzung einer bestimmten Wohnung gegenüber dem Unterhaltspflichtigen einräumt. Es kann lediglich ein Anspruch auf Wohnversorgung im Rahmen des Naturalunterhaltsanspruchs eines unterhaltsberechtigten Kindes bestehen. Wird nach Auflösung der außer... mehr lesen...