Norm: ABGB §431ABGB §943NotariatsaktsG §1 Abs1 litbNZwG §1 Abs1 litaNZwG §1 Abs1 litbNZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: Zufolge § 1 Abs 1 lit d NZwG sind nur Schenkungsverträge ohne wirkliche Übergabe von der gesetzlichen Formvorschrift umfasst, nicht also Schenkungen mit wirklicher Übergabe. Kaufverträge zwischen Ehegatten, für die der Gesetzgeber eine solche Regelung nicht vorgesehen hat, bedürfen aber ungeachtet einer wirklichen Übergabe der Nota... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §943ABGB §1002
Rechtssatz: Bei schenkungsweiser Abtretung der Ansprüche des Treugebers gegen den Treuhänder aus der Treuhandschaft genügt die Verständigung des Treuhänders durch den Treugeber von der Zession als wirkliche Übergabe der Forderung durch Zeichen iSd § 943 iVm § 427 ABGB; eine solche Abtretung ist formwirksam. Entscheidungstexte 1 Ob 147/00z Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGb §943NotariatsaktsG §1 litd
Rechtssatz: Bei einer Schenkung ohne wirkliche Übergabe muss nur die Erklärung des Geschenkgebers in Notariatsaktform erfolgen. Entscheidungstexte 5 Ob 266/99z Entscheidungstext OGH 20.10.1999 5 Ob 266/99z 5 Ob 82/05b Entscheidungstext OGH 21.06.2005 5 Ob 82/05b Auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §943
Rechtssatz: Die Übergabe einer Bausparvertragsurkunde, die auf den Namen des Übergebers lautet und diesen beziehungsweise seine Erben als bezugsberechtigt ausweist, stellt für sich allein keine "wirkliche Übergabe" iSd § 943 ABGB dar, weil dem Übernehmer mit diesem Akt nicht die vollständige Verfügungsgewalt über das Bausparguthaben eingeräumt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §428ABGB §943GBG §26 Abs1GBG §94 Abs1 Z3 D
Rechtssatz: Die von Ehegatten in einer nicht als Notariatsakt errichteten Schenkungsurkunde gewählte Formulierung, die von der Schenkung umfaßte Wohnung "als Ehewohnung zu bewohnen, zu besitzen, zu benützen und zu verwalten", läßt ausreichend deutlich erkennen, daß bereits Mitgewahrsam des Schenkers und der Beschenkten an den zu übertragenden Liegenschaftsanteilen besteht, sodaß eine Überga... mehr lesen...
Norm: ABGB §943 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 943 ABGB Siehe die Entscheidungen zu § 1 Abs 1 lit d NZwG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102771 Dokumentnummer JJR_19960923_OGH0002_000ABG00943_9600000_001 mehr lesen...