Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Schon dem Vorbringen des Beklagten ist die Behauptung einer gemischten Schenkung zu entnehmen, sodass es der Klägerin nicht geboten war, auf das Fehlen der Notariatsaktform in erster Instanz ausdrücklich hinzuweisen (3 Ob 599/83). Von einer unzulässigen Neuerung kann daher, soweit sich die Klägerin erst später darauf berief, keine Rede sein. Damit ist indes für ihren Standpunkt aus nachstehenden, schon vom Gericht zwe... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen einer Abgabenexekution gegen eine näher genannte Verpflichtete pfändete das Finanzamt Linz zwei Teppiche, welche die Verpflichtete 1994 von einem Teppichhändler gekauft hatte; dabei waren Ratenzahlung und Eigentumsvorbehalt vereinbart worden. Die Teppiche wurden in die Linzer Wohnung der Verpflichteten geliefert. Die Verpflichtete beabsichtigte ursprünglich, diese Teppiche später in ihrem Büro in Budweis aufzulegen. Am 19. Jänner 1995 gründete die Verpflichte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Gemäß § 943 ABGB erwächst dem Geschenknehmer aus einem bloß mündlichen, ohne wirkliche Übergabe geschlossenen Schenkungsvertrag kein Klagerecht. Nur Schenkungen ohne wirkliche Übergabe bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Notariatsakts. "Wirkliche Übergabe" liegt vor, wenn neben dem Schenkungsvertrag ein anderer, von diesem verschiedener und als Übergabe erkennbarer Akt gesetzt wird, der nach außen in Erscheinung tritt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §943NotariatsaktsG §1 Abs1 litbNZwG §1 Abs1 litaNZwG §1 Abs1 litbNZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: Zufolge § 1 Abs 1 lit d NZwG sind nur Schenkungsverträge ohne wirkliche Übergabe von der gesetzlichen Formvorschrift umfasst, nicht also Schenkungen mit wirklicher Übergabe. Kaufverträge zwischen Ehegatten, für die der Gesetzgeber eine solche Regelung nicht vorgesehen hat, bedürfen aber ungeachtet einer wirklichen Übergabe der Nota... mehr lesen...
Begründung: Ing. Rudolf H***** ist zu 191/1157-Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung Nr 1 samt PKW-Abstellplatz Nr 2 verbunden ist, Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Am 3. 10. 2000 schlossen er und die Antragstellerin, seine Gattin, einen Kaufvertrag über diesen Mit- und Wohnungseigentumsanteil, der auch die Einverleibung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes gemäß § 364c ABGB zu Gunsten des Veräußerers vorsieht. Die Form des Notariatsaktes wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist aufgrund des Testaments vom 23. 5. 1989 zur Hälfte eingeantwortete Erbin der am 23. 5. 1995 verstorbenen Lily F*****. In der Wohnung der Erblasserin hatte sich zu deren Lebzeiten ein barocker Tabernakelkasten aus (Nuss-)Holz befunden. Anlässlich eines Besuches des Rechtsanwaltes und späteren Klägers Dr. K***** (im Folgenden: Kläger) mit seiner Frau wollte Lily F***** ca im Jahr 1978 dem Kläger ein Geschenk machen, wobei dieser zwischen einem Hal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den bereits seit Jugendzeit befreundeten Streitteilen bestand - obwohl der Beklagte verheiratet war - über viele Jahre ein sehr enges (auch intimes) Verhältnis. Da der Beklagte in Erwägung zog, mit der Klägerin zusammenzuwohnen, kaufte er eine Liegenschaft in Wien und errichtete dort ein Einfamilienhaus. Der Preis für die Liegenschaft betrug etwa S 1 Mio, wobei der Beklagte sowohl diesen als auch die Investitionskosten für das Gebäude (wozu er teilw... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Verlassenschaft begehrt die Feststellung der Nichtigkeit bzw Rechtsunwirksamkeit eines von der Verstorbenen am 12. 3. 1996 vor einem öffentlichen Notar unterfertigten Schenkungsvertrages, womit der Beklagten, der Enkelin der verstorbenen Geschenkgeberin, 3/5-Anteile einer Liegenschaft geschenkt wurden. Die Vertragsurkunde wurde vom Notar, bei dem Bedenken gegen die Geschäftsfähigkeit der Geschenkgeberin entstanden waren, an den Sachwalter übermittelt, de... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. 3. 1997 verstorbene Katharina M*****, geborene D***** (in der Folge Mutter), hatte drei Kinder, den Beklagten, B***** G*****-M***** (in der Folge Tochter) und den vorverstorbenen S***** M***** (in der Folge Sohn); die beiden Kläger sind Kinder des Letzteren. In ihrem Testament vom 21. 1. 1997 setzte die Mutter den Beklagten und die Tochter je zur Hälfte als Erben ein, hinsichtlich der Kläger ordnete sie die wertgesicherte Anrechnung ihrer Zahlungen für S... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §943ABGB §1002
Rechtssatz: Bei schenkungsweiser Abtretung der Ansprüche des Treugebers gegen den Treuhänder aus der Treuhandschaft genügt die Verständigung des Treuhänders durch den Treugeber von der Zession als wirkliche Übergabe der Forderung durch Zeichen iSd § 943 iVm § 427 ABGB; eine solche Abtretung ist formwirksam. Entscheidungstexte 1 Ob 147/00z Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1979 verstorbener Vater der Streitteile hinterließ seine - am 2. Dezember 1998 nachverstorbene - Ehegattin (Mutter der Streitteile, im Folgenden nur Mutter) sowie drei volljährige und zwei minderjährige Kinder. Die Mutter "erhielt damals Geld" aus dem Verkauf eines "Bauernhofanteils" in Südtirol, das sie zur Fertigstellung eines in Bau befindlichen Wohnhauses in Imst verwendete. Der Beklagte übernahm nach dem Tod des Vaters als ältester Sohn die Funktion e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine näher bezeichnete Gesellschaft mbH (im Folgenden Schuldnerin und Zedentin) hatte am 16. 1. 1995 zur Besicherung von vier Krediten über 800.000 S, 400.000 S, 2,3 Mio S und 3,5 Mio S mit der klagenden Bank eine Global- und Mantel-Zessionsvereinbarung geschlossen, die unter anderem folgende Bestimmungen enthält: Die Kreditnehmerin zediert der Klägerin rechtsverbindlich sämtliche Forderungen, insbesondere die Buchforderungen, die ihr aus dem Betrieb ihres... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin war Mieterin eines Banksafes, in welchem sich unter anderem die Depotscheine für zwei bei verschiedenen Banken eingerichtete Wertpapierdepots befinden. Nach dem Bericht des Gerichtskommissärs (ON 4) teilte ihm die Revisionsrekurswerberin mit, sie besitze ebenfalls einen Schlüssel zu diesem Bankschließfach. Nach dem Ergebnis einer Rückfrage bei der Bank hätten die Erblasserin und die Revisionsrekurswerberin den Safe gemeinsam in der Form gemietet, dass j... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehrige Rechtsmittelwerber machte mit Notariatsakt vom 19. 7. 1996 der mittlerweile verstorbenen Dr. Ulrike T*****, "oder für den Fall, als (diese) das Anbot nicht annehmen kann oder will", ihrer Tochter (der nunmehrigen Antragstellerin) das bereits mit entsprechenden Aufsandungserklärungen versehene Anbot, die ihm gehörigen, mit Wohnungseigentum am Objekt W 2 verbundenen 122/213 Anteile an der Liegenschaft EZ ***** zu schenken. Er erklärte, mit diesem Anbot den... mehr lesen...
Norm: ABGb §943NotariatsaktsG §1 litd
Rechtssatz: Bei einer Schenkung ohne wirkliche Übergabe muss nur die Erklärung des Geschenkgebers in Notariatsaktform erfolgen. Entscheidungstexte 5 Ob 266/99z Entscheidungstext OGH 20.10.1999 5 Ob 266/99z 5 Ob 82/05b Entscheidungstext OGH 21.06.2005 5 Ob 82/05b Auch ... mehr lesen...
Begründung: Der am 4. April 1997 verstorbene Mann (Erblasser) und dessen am 19. März 1995 vorverstorbene Frau waren je Hälfteeigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus. Der Erblasser hatte sechs Kinder, von denen eines vorverstorben ist und nun durch die erblasserische Enkelin - und Revisionsrekurswerberin - iSd § 733 ABGB repräsentiert wird. Nach dem Tod der Frau wurde die unbedingte Erbserklärung des Erblassers zu Gericht angenommen und sein Erbrecht gerich... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagte) ist die Schwiegertochter der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden nur Klägerin). Die Klägerin eröffnete am 21. 2. 1997 das Sparbuch mit der Nummer ***** bei der R***** in deren näher bezeichneter Filiale (im folgenden nur Bank) und zahlte am selben Tag 100.000 S auf das Sparbuch ein. Das Sparbuch lautet auf Überbringer und trägt das Losungswort "M*****". Am 9. 9. 1997 meldete die K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 17. 1. 1994 verstorbene Robert S***** hat mit letztwilliger Verfügung vom 24. 7. 1987 die Klägerin (seine Tochter aus erster Ehe) und die Beklagte (seine zweite Frau) je zur Hälfte als Erben eingesetzt. Sein Nachlaß wurde demgemäß beiden Parteien je zu Hälfte eingeantwortet. Der Erblasser war in Liechtenstein als Maschinenmechaniker beschäftigt. Er besaß bei der Liechtensteinischen Landesbank und bei der Bank in Liechtenstein insgesamt vier Sparkonten... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §943
Rechtssatz: Die Übergabe einer Bausparvertragsurkunde, die auf den Namen des Übergebers lautet und diesen beziehungsweise seine Erben als bezugsberechtigt ausweist, stellt für sich allein keine "wirkliche Übergabe" iSd § 943 ABGB dar, weil dem Übernehmer mit diesem Akt nicht die vollständige Verfügungsgewalt über das Bausparguthaben eingeräumt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin brachte vor, mit dem verstorbenen Ehemann der Beklagten eng befreundet gewesen zu sein. Dieser habe unter seinem Namen mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag abgeschlossen, der zur Abdeckung eines von der Klägerin aufgenommenen Altbausanierungskredits habe dienen sollen. Zu diesem Zweck habe der Ehemann der Beklagten der Klägerin den Bausparvertrag "durch Übergabe der Polizze geschenkt". Er habe der Klägerin gegenüber erklärt, sie sei berecht... mehr lesen...
Begründung: Die am 30.6.1992 verstorbene Theresia A***** hatte mit Testament vom 25.7.1985 ihre Tochter Elisabeth E***** als Alleinerbin eingesetzt, die beiden weiteren Töchter Anna G***** und Gertraude O***** auf den Pflichtteil beschränkt und der am 15.5.1979 geborenen Enkelin Michaela O***** ein Barlegat von 300.000 S vermacht (zu ON 7). Die Universalerbin gab eine unbedingte Erbserklärung ab (ON 11). Die Noterbinnen beantragten am 11.11.1992 die Inventarisierung und Schätzun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Grundbuchsantrag der Antragsteller ab, weil der Schenkungsvertrag mangels "wirklicher Übergabe" des Schenkungsobjektes in der Form eines Notariatsaktes hätte errichtet werden müssen. Das Rekursgericht billigte diese Rechtsansicht und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig, weil oberstgerichtliche Judikatur zu Vertragsformulierungen betreffend die wirkliche Übergabe von Liegenschaften wie "die Übergabe/Übernahme erfolgt bei V... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Erbin der am 17.6.1992 verstorbenen Leopoldine K*****. Der Nachlaß wurde der Klägerin aufgrund eines Testamentes vom 19.3.1992 am 31.12.1992 eingeantwortet. Die Beklagte bewohnte über 20 Jahre mit ihrem Ehemann, Alfred S*****, und der verstorbenen Leopoldine K***** das Haus in H***** auf der Liegenschaft EZ 97 Grundbuch *****, die je zur Hälfte im Eigentum von Leopoldine K***** und dem Ehemann der Beklagten stand. Aufgrund des Schenkungsvertrages... mehr lesen...
Norm: ABGB §428ABGB §943GBG §26 Abs1GBG §94 Abs1 Z3 D
Rechtssatz: Die von Ehegatten in einer nicht als Notariatsakt errichteten Schenkungsurkunde gewählte Formulierung, die von der Schenkung umfaßte Wohnung "als Ehewohnung zu bewohnen, zu besitzen, zu benützen und zu verwalten", läßt ausreichend deutlich erkennen, daß bereits Mitgewahrsam des Schenkers und der Beschenkten an den zu übertragenden Liegenschaftsanteilen besteht, sodaß eine Überga... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte aufgrund des mit ihrem Ehegatten Dipl.Ing.Walter W*****, geboren am *****, abgeschlossenen Schenkungsvertrages, mit dem Dipl.Ing.Walter W***** als 546/7872 Eigentümer am Grundstück *****, EZ ***** Grundbuch *****, mit welchem Anteil das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 9 verbunden ist, der Antragstellerin die Hälfte des Grundanteils übertragen wollte, die Einverleibung des Eigentumsrechtes zur Hälfte (= 273/7872-tel Anteilen) für die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §943 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 943 ABGB Siehe die Entscheidungen zu § 1 Abs 1 lit d NZwG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102771 Dokumentnummer JJR_19960923_OGH0002_000ABG00943_9600000_001 mehr lesen...