Norm: ABGB §943NotariatsaktsG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: Wertpapiere auf einem Depot oder Guthaben auf einem Konto werden schon dadurch iSv § 943 ABGB, § 1 lit d NotAktsG wirklich übergeben, dass der Geschenkgeber dem Geschenknehmer – etwa durch
Begründung: einer Mitinhaberschaft – die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einräumt, darüber ohne sein weiteres Mitwirken zu verfügen. Das Einräumen einer ausschließlichen Verfügungsbefugnis ist nich... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei wendet sich gegen die im zweiten Rechtsgang erfolgte Stattgebung des Eventualbegehrens; die beklagte Partei bekämpft die Abweisung des Hauptbegehrens. Rechtliche Beurteilung 1. Zur Revision der beklagten Partei 1.1. Die Einvernahme des - zur Aussage bereiten - Notars Dr. Z***** durch das Berufungsgericht vermochte schon deshalb keinen Verfahrensmangel iSd § 503 Z 2 ZPO zu bilden, weil es sich dabei nicht um einen - von der zi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Berndt S*****, der nunmehrige alleinige Geschäftsführer und Gesellschafter der Klägerin, installierte als Einzelunternehmer im Jahr 2000 im Haus des Beklagten eine Heizungsanlage, wofür der Beklagte 14.000 EUR bezahlte. Im Mai 2006 wurde ein neues Brennwertgerät eingebaut. Für diese - mängelfrei erbrachte - Leistung wurden 6.175 EUR (der Klagsbetrag) verrechnet. In der Folge löste Berndt S***** sein Geschäft auf; er führt dieses nunmehr als Geschäftsführer der... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte aufgrund des - nicht in der Form eines Notariatsakts errichteten - Schenkungsvertrags vom 6. 11. 2007 (ua) die Einverleibung seines Eigentumsrechts ob der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Der Schenkungsvertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt: „III. Übergabe und Übernahme Die Übergabe und Übernahme des Schenkungsgegenstandes in den tatsächlichen Besitz und Genuss erfolgt am Tag der Unterfertigung dieser Vertragsurkunde und gleichzeitiger Über... mehr lesen...
Begründung: Über Wunsch des Erblassers folgte ihm Notar Dr. Hans Peter Zobl am 19. 12. 2005 das bei ihm hinterlegte Sparbuch mit einem Einlagestand von 100.000 EUR aus. Im Dezember 2005 vor Weihnachten übergab der Erblasser dem Beklagten dieses Sparbuch. Der Beklagte verwahrte das Sparbuch zunächst bei sich. Am 7. 9. 2006 übergab er das Sparbuch Notar Dr. Hans Peter Zobl zur Verwahrung mit dem Auftrag, dieses an ihn selbst nach dem Ableben des Erblassers gegen Vorlage einer Sterbe... mehr lesen...
Begründung: Das auf die Herausgabe eines Sparbuchs mit einer Einlage von 30.999 EUR gerichtete Klagebegehren wurde von den Vorinstanzen abgewiesen. Zu der von der Klägerin behaupteten Schenkung traf das Erstgericht die vom Berufungsgericht übernommenen Negativfeststellungen. Weder die Übergabe des Sparbuchs an die Klägerin noch eine Schenkungserklärung der Rechtsvorgängerin der Beklagten waren feststellbar (Ersturteil S 12). Rechtliche Beurteilung Die außero... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Anna-Maria C*****, vertreten durch die allein obsorgeberechtigte Mutter Mag. Marina R*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Mag. Nicolaus K*****, vertreten durch Doschek Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Nichte der am 11. 5. 1909 geborenen Ida A*****, welche am 14. 2. 2005 verstorben ist. Diese unterhielt bei der E***** Bank ***** (im folgenden kurz: E*****), der Rechtsvorgängerin der Beklagten, ein Sparbuch mit der Nummer 43500-01517. Zwischen Ida A***** und der Klägerin bestand eine enge vertrauensvolle Beziehung. Insbesondere half diese Ida A***** bei der Abwicklung ihrer Bankgeschäfte und war daher auch auf deren Girokonto zeichnungsbe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Klaus Dieter K*****, 2. Maria K*****, beide vertreten durch Dr. Hans Jalovetz und Dr. Paul Wachschütz, Rechtsanwälte in Villach, gege... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §943BWG §31BWG §32BWG §40
Rechtssatz: Die Identifizierungspflicht nach dem BWG spielt für die Beurteilung der Frage, ob die Schenkung eines Sparbuches wirksam zustandegekommen ist, keine Rolle. Entscheidungstexte 8 Ob 22/07d Entscheidungstext OGH 21.05.2007 8 Ob 22/07d Beisatz: Ungeachtet der Identifizierungsvorschriften des BWG wird daher ein mit Losungswort v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war eine gute Bekannte und nächste Bezugsperson des am 19. 11. 2005 verstorbenen Walter A*****. Sie half diesem im Haushalt und betreute und pflegte ihn. Außer der Klägerin hatte Walter A***** niemand ihm Nahestehenden. Im Spätfrühjahr 2002 übergab Walter A***** der Klägerin zwei Sparbücher mit Einlageständen von EUR 35.000,-- und EUR 25.000,-- und teilte ihr gleichzeitig das Losungswort mit. Er erklärte der Klägerin, dass er ihr diese Sparbücher ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Peter C*****, vertreten durch Dr. Edwin Anton Payr, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Ingrid C*****, vertreten durch Dr. Kurt Konopatsch und Dr. Sonja Jutta Sturm... mehr lesen...
Begründung: Yan Pin L*****, der am 2. 12. 2003 verstorben ist, war Maler. Er lernte die Klägerin im Februar 2003 bei einer Ausstellung seiner Bilder kennen. Ab März 2003 unterhielten die beiden eine innige Liebesbeziehung, gingen aber (mangels einer Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft) keine Lebensgemeinschaft ein. Im Juni 2003 äußerte Herr L***** gegenüber der Klägerin, dass dieser nunmehr alle seine Bilder „gehören". Diese Äußerung wurde vom Genannten im Juli 2003 vor dem Zeug... mehr lesen...
Begründung: Ob einem Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ ***** ist sub B-LNR 13 das Eigentumsrecht für Oskar G***** einverleibt. Die Antragstellerinnen begehrten (ua) aufgrund des Schenkungsvertrags vom 21. Mai 2003, der Erklärung der Antragstellerinnen vom 6. Dezember 2004, der Erklärung der Firma Gerhard B***** vom 7. Dezember 2004 sowie der Sterbeurkunde vom 26. Juni 2004 betreffend Oskar G***** „ob des Hälfteanteils B-LNR 13 der (EZ *****) die Einverleibung des Eigentumsrechte... mehr lesen...
Norm: NZwG §1ABGB §943
Rechtssatz: Vom Formzwang des § 1 Abs. 1 lit. d NZwG sind solche Schenkungen ausgenommen, bei denen zum Schenkungsvertrag noch ein als Übergabe erkennbarer, also sinnfällig nach außen bemerkbarer Akt kommt, aus dem der Wille des Schenkers hervorgeht, die geschenkte Sache aus seinem Gewahrsam sofort in den Besitz des Beschenkten zu übertragen. Ein Besitzkonstitut reicht nicht aus, um die Wirkungen der körperlichen Übergabe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Sohn des am 28.12.2000 verstorbenen A***** S*****, der Erstbeklagte ist der Sohn des Bruders des Klägers J*****S*****, die Zweitbeklagte ist die Gattin von J***** S*****. Im Verlassenschaftsverfahren zu AZ 2 A 4/01 g vor dem Bezirksgericht Neusiedl am See wurde der Nachlass nach A***** S***** je zur Hälfte dem Kläger und dessen Bruder J***** S***** eingeantwortet. Im Verfahren 6 C 1131/04 s vor dem Erstgericht begehrte der Kläger vom Erstbekla... mehr lesen...
Norm: ABGB §943
Rechtssatz: Die Erklärung des Geschenkgebers gegenüber der Depotbank, dass seine Enkelin ebenfalls hinsichtlich des Depots zeichnungsberechtigt sei, ist eine „wirkliche Übergabe" im Sinn des § 943 ABGB. Dass sich der Geschenkgeber die eigene Zeichnungsberechtigung erhält, um über die abreifenden Zinsen verfügen zu können, ändert nichts an der Schenkung der Wertpapiere. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Enkelin des am 16. 11. 2002 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Anton T*****. Die Beklagten sind dessen Töchter. Ihnen wurde die Verlassenschaft auf Grund des Testamentes vom 2. 4. 2001 je zur Hälfte ohne Rechtswohltat des Inventars eingeantwortet. Im Testament wurde vom Erblasser zu Gunsten der Klägerin ein Vermächtnis über einen Barbetrag von ATS 500.000,-- angeordnet. Die Klägerin begehrt die Zahlung von EUR 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §943ABGB §1432
Rechtssatz: Die Auffassung, ein Schenker könne nicht mehr auf Rückübertragung des Eigentums bzw auf grundbücherliche Löschung klagen, wenn das formlose Schenkungsversprechen durch bücherliche Einverleibung des Beschenkten „erfüllt" ist, kann jedenfalls in den Fällen nicht zum Tragen kommen, in denen sich der Schenker gegenüber dem Beschenkten noch vor der Einverleibung auf die Formungültigkeit berufen und keine eigenen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die Mutter des Beklagten, war Eigentümerin mehrerer Liegenschaften. Am 18. 6. 2003 unterfertigten die Streitteile - die Unterschriften wurden notariell beglaubigt - einen nicht als Notariatsakt errichteten Schenkungsvertrag, mit dem die Klägerin dem Beklagten zwei Liegenschaften ins Eigentum übertragen sollte. Der Vertrag enthält unter anderem folgende Bestimmungen: “2. SCHENKUNGSVEREINBARUNG 2.1. Der Geschenkgeber hat unmittelbar vor Unterfertigu... mehr lesen...
Begründung: Der deutsche Unternehmer Dr. Peter K***** war seit 1986 im Zusammenhang mit der Finanzierung großer Bauprojekte mit Darlehensvolumina bis zu mehreren 100 Mio DM Darlehensnehmer bei der Beklagten, Filiale R*****, deren Filialleiter damals Josef S***** war. Josef S***** vermittelte Dr. K***** den Eindruck eines seriösen Bankers. Bereits im Jahr 1988 bat Josef S***** Dr. K***** um finanzielle Hilfe, welche dieser unter Hinweis auf eigene fehlende Mittel ablehnte. Josef S*... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 27. 8. 1969 die Ehe geschlossen; es entstammen ihr drei mittlerweile volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Mit Urteil vom 21. 9. 1998 wurde die Ehe geschieden, wobei festgestellt wurde, dass der Antragsgegner die Zerrüttung der Ehe allein zu verantworten hat. Die Antragstellerin begehrt die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse in der Form, dass ihr die Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses S*****... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** steht je zur Hälfte im grundbücherlichen Eigentum des Dr. Alfred M***** und der Johanna E*****. Ihr einziger Gutsbestand ist die Baufläche 670/15 (begrünt). Am 16. 4. 1993 schlossen Dr. Alfred M***** und Johanna E***** mit Fatemeh Z***** einen Vertrag, der wie folgt beurkundet wurde: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen folgenden Personen: I. VERKÄUFER: römisch eins. VERKÄUFER: 1. Dr. Alfred M***** 2. Johanna E***** II. KÄUFER: römisch II. K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erwirkte zu TZ 1628/1996 auf Grund eines Übergabsvertrages, den er am 2. 5. 1991 mit der vormaligen Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft (Berta U*****) abgeschlossen hatte, die Vormerkung seines Eigentums unter BLNR 1 lit i der EZ *****, mit dem Grundstück Nummer 145 landwirtschaftlich genutzt und dem Grundstück Nummer 146/1 Baufläche, Grundstücksadresse: R*****. Die Rechtfertigung dieser Eintragung erfolgte zu TZ 7186/1996 unte... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und Dietmar K***** waren je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Mit Kaufvertrag vom 27. 6. 2003 verkaufte und übergab Dietmar K***** an seine Ehegattin Anita K*****, die Antragstellerin, seinen Hälfteanteil an der genannten Liegenschaft zum Kaufpreis von EUR 59.000. In Punkt III des Kaufvertrages wurde vereinbart, dass die Zahlung des Gesamtkaufpreises durch Übernahme der mit den Liegenschaftsanteilen des Verkäufers ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der Sohn der Beklagten (auf deren Namen die Bezeichnung der beklagten Partei nach Einantwortung im Berufungsverfahren des ersten Rechtsganges berichtigt worden war: ON 30) und Enkel seines am 3. 1. 1999 verstorbenen Großvaters Adalbert Edwin K*****, des Vaters der Beklagten. Zwischen Vater und Tochter war es zu (vom Erstgericht im Einzelnen festgestellten und aus zahlreichen angeschlossenen Beiakten dokumentierten) "heftigen Streitigkeiten" und "Aggressi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Witwe des am 3. 1. 1998 verstorbenen Dipl. Ing. Richard N*****. Die beiden Beklagten sind seine Söhne aus erster Ehe. Mit eigenhändigem Testament vom 18. 6. 1995 setzte der Erblasser die Beklagten zu gleichen Teilen als Erben ein. Punkt 1. des Testamentes lautet: "Meine Frau..... (Klägerin) verzichtet zugunsten meiner beiden Söhne auf den ihr zustehenden gesetzlichen Anteil an meiner Liegenschaft.... (nähere Bezeichnung der Liegenschaft)". D... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger wurden auf Grund eines Erbübereinkommens im Verlassenschaftsverfahren nach ihrem am 8. 2. 1996 verstorbenen Onkel Eigentümer von vier Grundstücken, eines in der Natur aus fünf Grundstücken bestehenden Feldes. Grundlage des Erbübereinkommens war eine Legatsanordnung des Verstorbenen zu Gunsten der Kläger. Erst im Jahr 2000 wurde den Klägern bewusst, dass zur Liegenschaft ein fünftes Grundstück gehört, das der Verstorbene ihnen ebenfalls vermachen habe wollen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den Feststellungen der Vorinstanzen ist unklar, wie die Klägerin in den Besitz des Banksparbuches gekommen ist. Ihr war aber jedenfalls das (richtige) Losungswort des Banksparbuches nicht bekannt. Nach der eigenen Aussage der Klägerin (AS 55) wurde ihr das Banksparbuch mit der Bekanntgabe eines (letztlich unrichtigen) Losungswortes übergeben. Dies genügt für eine Eigentumsübertragung nicht. Ein mit Losungswort verse... mehr lesen...