Norm: ABGB §943NotariatsaktsG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: Wertpapiere auf einem Depot oder Guthaben auf einem Konto werden schon dadurch iSv § 943 ABGB, § 1 lit d NotAktsG wirklich übergeben, dass der Geschenkgeber dem Geschenknehmer – etwa durch
Begründung: einer Mitinhaberschaft – die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einräumt, darüber ohne sein weiteres Mitwirken zu verfügen. Das Einräumen einer ausschließlichen Verfügungsbefugnis ist nich... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei wendet sich gegen die im zweiten Rechtsgang erfolgte Stattgebung des Eventualbegehrens; die beklagte Partei bekämpft die Abweisung des Hauptbegehrens. Rechtliche Beurteilung 1. Zur Revision der beklagten Partei 1.1. Die Einvernahme des - zur Aussage bereiten - Notars Dr. Z***** durch das Berufungsgericht vermochte schon deshalb keinen Verfahrensmangel iSd § 503 Z 2 ZPO zu bilden, weil es sich dabei nicht um einen - von der zi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Berndt S*****, der nunmehrige alleinige Geschäftsführer und Gesellschafter der Klägerin, installierte als Einzelunternehmer im Jahr 2000 im Haus des Beklagten eine Heizungsanlage, wofür der Beklagte 14.000 EUR bezahlte. Im Mai 2006 wurde ein neues Brennwertgerät eingebaut. Für diese - mängelfrei erbrachte - Leistung wurden 6.175 EUR (der Klagsbetrag) verrechnet. In der Folge löste Berndt S***** sein Geschäft auf; er führt dieses nunmehr als Geschäftsführer der... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §943BWG §31BWG §32BWG §40
Rechtssatz: Die Identifizierungspflicht nach dem BWG spielt für die Beurteilung der Frage, ob die Schenkung eines Sparbuches wirksam zustandegekommen ist, keine Rolle. Entscheidungstexte 8 Ob 22/07d Entscheidungstext OGH 21.05.2007 8 Ob 22/07d Beisatz: Ungeachtet der Identifizierungsvorschriften des BWG wird daher ein mit Losungswort v... mehr lesen...
Norm: NZwG §1ABGB §943
Rechtssatz: Vom Formzwang des § 1 Abs. 1 lit. d NZwG sind solche Schenkungen ausgenommen, bei denen zum Schenkungsvertrag noch ein als Übergabe erkennbarer, also sinnfällig nach außen bemerkbarer Akt kommt, aus dem der Wille des Schenkers hervorgeht, die geschenkte Sache aus seinem Gewahrsam sofort in den Besitz des Beschenkten zu übertragen. Ein Besitzkonstitut reicht nicht aus, um die Wirkungen der körperlichen Übergabe... mehr lesen...
Norm: ABGB §943
Rechtssatz: Die Erklärung des Geschenkgebers gegenüber der Depotbank, dass seine Enkelin ebenfalls hinsichtlich des Depots zeichnungsberechtigt sei, ist eine „wirkliche Übergabe" im Sinn des § 943 ABGB. Dass sich der Geschenkgeber die eigene Zeichnungsberechtigung erhält, um über die abreifenden Zinsen verfügen zu können, ändert nichts an der Schenkung der Wertpapiere. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §943ABGB §1432
Rechtssatz: Die Auffassung, ein Schenker könne nicht mehr auf Rückübertragung des Eigentums bzw auf grundbücherliche Löschung klagen, wenn das formlose Schenkungsversprechen durch bücherliche Einverleibung des Beschenkten „erfüllt" ist, kann jedenfalls in den Fällen nicht zum Tragen kommen, in denen sich der Schenker gegenüber dem Beschenkten noch vor der Einverleibung auf die Formungültigkeit berufen und keine eigenen... mehr lesen...