Norm
ABGb §943Rechtssatz
Bei einer Schenkung ohne wirkliche Übergabe muss nur die Erklärung des Geschenkgebers in Notariatsaktform erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0132218Im RIS seit
18.10.2018Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020