Norm: ABGB §861ABGB §869ABGB §874ABGB §1295 IIf7b
Rechtssatz: Wird weit über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus Vertrauen des Verhandlungspartners zur eigenen Interessenverfolgung in Anspruch genommen, resultieren daraus Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem erkennbar vertrauenden Partner, und zwar auch dann, wenn noch keine Einigung auf den wesentlichen Inhalt des abzuschließenden Vertrags vorhanden ist, aber ein intensiver Vertra... mehr lesen...
Norm: ABGB §869ABS 1995 Art4 Abs5KSchG §6 Abs3VersVG §8
Rechtssatz: Gegenüber dem Bestimmtheits- bzw Bestimmbarkeitsgebot des §869 ABGB sieht das Konsumentenschutzgesetz zwar einen Schutz des Verbrauchers bei Verwendung von an und für sich durchaus bestimmten bzw bestimmbaren Vertragsbedingungen vor, die aber vom Verbraucher aufgrund seiner geschäftlichen Unerfahrenheit in ihrer Tragweite nicht verstanden werden; ist jedoch eine Bedingung- wie ... mehr lesen...
Norm: ABGB §869ABS 1995 Art4 Abs5VersVG §8
Rechtssatz: Die Formulierung in Art 4 Abs 5 der ABS 1995 geht von einer Nachzahlung aus, die in der Differenz zwischen der tatsächlich bezahlten Prämie und jenem Betrag besteht, um den die Prämie höher gewesen wäre, wenn der Vertrag nur für die Zeit abgeschlossen worden wäre, während der er tatsächlich bestanden hat. Die sich vorliegendenfalls aus der Antragspolizze einerseits und der Regelung des Art ... mehr lesen...