Norm: ABGB §833 C1ABGB §1029 A2
Rechtssatz: Auch die Empfangnahme einer gerichtlichen Aufkündigung des Mietverhältnisses gehört zur ordentlichen Verwaltung und ist daher von der Hausverwaltervollmacht umfaßt (abl von 10 Ob 2387/96v). Entscheidungstexte 4 Ob 274/98t Entscheidungstext OGH 15.12.1998 4 Ob 274/98t 2 Ob 287/99s Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B2ABGB §1120 BbMRG §2 Abs1WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §13c Abs1
Rechtssatz: Wenn nach Abschluß des Mietvertrages Wohnungseigentum am fraglichen Mietobjekt begründet wird, so ist jedenfalls die Mehrheit der Miteigentümer und Wohnungseigentümer zur Kündigung des Mietvertrages legitimiert. Es kann jedoch auch der Wohnungseigentümer des Mietobjekts allein kündigen, wenn nach dem hypothetischen Parteiwillen aller Miteigentümer und Wohnu... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §834ABGB §835 AABGB §914 IIIhWEG 1975 §3WEG 1975 §13WEG 1975 §14WEG 1975 §15WEG 1975 §16WEG 1975 §17WEG 1975 §18WEG 1975 §19WEG 1975 §20
Rechtssatz: Die Auslegung eines Kaufvertrages, womit dem Käufer ein Miteigentumsanteil in der Höhe des voraussichtlichen Mindestanteils nach § 3 WEG übertragen und gleichzeitig bis zur Schaffung von Wohnungseigentum die ausschließliche Nutzung an einer Wohnung eingeräumt wird, dem Verkäuf... mehr lesen...