Begründung: Die vom vorliegenden Revisionsrekurs allein noch betroffene Liegenschaft EZ 172 GB ***** steht im ideellen Miteigentum der erstbis 20. beklagten Parteien, wobei mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen (laut offenem Grundbuch insgesamt 1858/2183 Anteile) Wohnungseigentum an bestimmten Einheiten jeweils untrennbar verbunden ist. Darüber hinaus bestehen noch drei weitere Mit- und Wohnungseigentümer (B-LNr 9, 39 und 40 des offenen Grundbuchs), die zusammen 325/2183 Antei... mehr lesen...
Begründung: Die Agrargemeinschaft M***** Alpe ist bücherliche Eigentümerin der knapp über 28 ha umfassenden, in der Katastralgemeinde Z*****, U***** bei H***** gelegenen "M***** Alpe". Die Streitteile haben als Eigentümer je einer von vier sog Stammsitzliegenschaften je 1/6 der - zur Nutzung des Alpgrundstückes berechtigenden - Anteilsrechte an der Agrargemeinschaft. Je 2/6 der Anteilsrechte sind mit den Stammsitzliegenschaften verbunden, die im Eigentum des Lorenz S***** und de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist zu 99/2594-Anteilen (Anteil 10), mit welchem Wohnungseigentum an W 9 verbunden ist, Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB*****. Ihr Ehegatte Abdou J***** ist ebenfalls zu 99/2594-Anteilen (Anteil 11) Miteigentümer derselben Liegenschaft. Die Anteile der Eheleute J***** sind gemäß § 12 Abs 1 WEG verbunden. Die Beklagte ist zu 99/2594-Anteilen (Anteil 10), mit welchem Wohnungseigentum an W 9 verbunden ist, Miteigentümerin der Liegensch... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind jeweils ideelle Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB E***** (in der Folge: herrschendes Grundstück). Der Beklagte ist Eigentümer eines ideellen Drittelanteils an der Liegenschaft EZ ***** GB E***** (in der Folge: dienendes Grundstück). Die Kläger bringen vor, Berechtigte einer ihren Rechtsvorgängern im Eigentum am herrschenden Grundstück 1963 eingeräumten Realservitut des Gehens und Fahrens über einen Teil des dienenden Grundstücks zu sein.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte zunächst gegenüber den beiden im
Kopf: bezeichneten Beklagten 1. die Feststellung des Verlaufes eines näher bezeichneten Servitutsweges über deren Liegenschaft, 2. diese Beklagten schuldig zu erkennen, gegenüber der Verwaltungsbehörde in einem anhängigen Verwaltungsverfahren die Zustimmung zur Wegebenützung durch den Kläger zu erklären, 3. die Errichtung des Servitutsweges, die Entfernung von Hindernissen und die Benützung des Weges zu dulden und 4... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anna M***** verstarb am 30. 9. 1995 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Wels vom 10. 12. 1997, 1 A *****, wurde ihr Nachlass aufgrund des Gesetzes ihren erbserklärten Kindern, nämlich der Klägerin, der Beklagten und Gerhard M***** zu je einem Drittel eingeantwortet, die Verlassenschaftsabhandlung für beendet erklärt und die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die Erben je zu eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des südlich einer Bundesstraße gelegenen Grundstücks (GSt) 717/1. Das östlich daran anschließende GSt 717/3 steht im Miteigentum der Beklagten. Als Zufahrt zu ihrem Hof und zu den im Südosten des Grundstücks gelegenen Garagen und Parkplätzen dient den Beklagten ein Weg (im Folgenden Zufahrtsweg), der - auf ihrem Grundstück beginnend - auf eine Länge von etwa 27 m und eine Tiefe von etwa 2,5 m über das Grundstück der Klägerin ver... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehren als (Mit)Mieter des Hauses *****, gegenüber dem Antragsgegner, als Eigentümer dieses Hauses festzustellen, dass das gesetzlich zulässige Zinsausmaß durch Vorschreibung eines Betrages von S 23.000 im Zeitraum 1. 1. 1996 bis 31. 1. 1997 insoweit überschritten wurde, als der vereinbarte Hauptmietzins über den der Ausstattungskategorie D hinausgeht. Dieses Begehren wurde in beiden Vorinstanzen mit der
Begründung: abgewiesen, es sei durch Abla... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Es entspricht herrschender Ansicht, dass § 1116a ABGB auch für Untermietverhältnisse gilt (MietSlg 20.179; MietSlg 16.150; Binder in Schwimann, ABGB2 Rz 2 zu § 1116a; Würth in Rummel, ABGB2 Rz 1 zu § 1116a). Demnach wird ein solches Dauerschuldverhältnis nicht schon durch den Tod des Untermieters aufgelöst. Vererblich sind aber auch Mitmietrechte (MietSlg 8.661; Binder in Schwimann aaO Rz 9 zu § 1116a; Würth/Zingher, ... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer Aufsandungs- und Übereignungsurkunde, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und des Urteils des Bezirksgerichtes Rattenberg vom 20. 10. 1992, GZ 3 C 384/91x, begehrt der Antragsteller, ihm zur Erlangung des Eigentums an einem Superädifikat (Musikpavillon) auf dem Grundstück ***** in ***** Grundbuch ***** die Aufnahme der Aufsandungs- und Übereignungsurkunde in die Sammlung der beim Bezirksgericht Rattenberg hinterlegten und eingereihten Liegenschaf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren bis 3. 7. 1984 miteinander verheiratet. Ihrer Ehe entstammte die am 24. 7. 1977 geborene Tochter Silvia G*****, die nach der Scheidung der Streitteile bei der Beklagten in L***** verblieb, während der Kläger nach S***** zog und zu seiner Tochter nur eher unregelmäßig Kontakt hatte. 1994 zog die Beklagte zu ihrem nunmehrigen Ehemann nach H*****, während Silvia G***** in L***** wohnhaft blieb, aber weiter intensiveren Kontakt zu ihrer Mut... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind Schwestern und je zur Hälfte Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ *****, mit dem Haus G*****. Die klagende Partei ist auf Grund eines mit den beklagten Parteien abgeschlossenen Mietvertrages vom 10. 7. 1997 Hauptmieterin des im Erdgeschoß gelegenen Geschäftslokales mit einer Gesamtfläche von 128 m2. Dieser Mietvertrag wurde nach dessen schriftlicher Urkunde seitens der Vermieter von der Erstbeklagten einerseits und der Zweitbeklagten, "Letztere ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind zu je 5/16, der Beklagte ist zu 1/8 Miteigentümer der Liegenschaften EZ ***** (mit dem Wohnhaus K*****, K*****gasse *****) und EZ *****, beide Grundbuch ***** K*****-Stadt. Der restliche Viertelanteil steht im Eigentum von Alexandra W*****, die sich am Verfahren nicht beteiligt hat. Die gemeinsame Mutter der Streitteile ist am 7. 8. 1997 verstorben. Bis zu ihrem Tod hat sie das Haus gemeinsam mit dem Beklagten bewohnt. Der Beklagte woh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 205/406tel Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 1578 mit dem Grundstück 2815/1 Baufläche. Sie begehrt vom Beklagten, die von ihm auf ihrem Grundstück vorgenommenen Ablagerungen von Schmutz und Schlamm zu entfernen, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen und in Hinkunft jegliche Ablagerungen von Schmutz und Schlamm auf ihrem Grundstück zu unterlassen. Die Ablagerungen seien vom Beklagten bzw in dessen Auftrag vorgenommen wo... mehr lesen...
Begründung: Ing. Paul T*****, der Gatte der Antragstellerin und Vater der Antragsgegnerin verstarb am 27. 5. 1982 und setzte die Antragstellerin als Alleinerbin seines Vermögens ein. Seiner Tochter, der Antragsgegnerin, bestimmte er als Vermächtnis "das dem verpachteten Betrieb Gaststätte B***** gewidmete Anlage- und Umlaufvermögen". Dieser Gastgewerbebetrieb wurde unter der Etablismentbezeichnung "*****" bzw "*****" im Haus B***** damals von einem Pächter betrieben. Die Antrags... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer eines näher bezeichneten Hauses in Wien. In diesem Haus mieteten die Eltern des Beklagten in den Jahren 1964 und 1970 Geschäftsräumlichkeiten. Obwohl laut Mietvertrag Mietzweck die Nutzung dieser Räume als Geschäfts- bzw Verkaufslokal war und den Vermietern auch bekannt war, daß nur der Vater des Beklagten das Unternehmen "E*****" in den gemieteten Geschäftsräumlichkeiten betrieb, anerkannten die Vermieter auch die Mutter des Beklagten als ... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 11. 11. 1998 einigten sich der Verkäufer Thomas B***** als Eigentümer der Liegenschaft EZ 39 GB***** und die Antragstellerin als Käuferin und Eigentümerin der Liegenschaft EZ 20 GB***** über die Veräußerung der bisher Thomas B***** als Eigentümer der Liegenschaft EZ 39 an den Grundstücken Nr 74 und 323 der EZ 73, die im Alleineigentum der Gemeinde R***** steht, zustehenden Holz- und Streunutzungsrechte. Es wurde vereinbart, daß die Antragstellerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Gesellschafterin der beklagten Partei mit einer Stammeinlage von S 130.000. Das Stammkapital der beklagten Partei beträgt S 500.000. Die beklagte Partei ist zu 1229/2080 Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** der KatGem W*****. Die restlichen 851/2080-Anteile stehen im Miteigentum von insgesamt 166 Personen. Die beklagte Partei ist Fruchtnießerin betreffend diese Anteile. Auf dieser Liegenschaft sowie auf weiteren Liegenschaften wurde ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Vermieterin der Wohnung in F*****, L*****straße 17/43. Mieter war zuletzt Karl N*****, der Vater der Beklagten; er verstarb noch vor Klageeinbringung. Die Verlassenschaft nach Karl N***** wurde der Beklagten und deren Schwester Anna Maria N***** je zur Hälfte eingeantwortet. Die Klägerin stützt die Aufkündigung auf den Tatbestand des § 30 Abs 2 Z 5 MRG und bringt vor, die Beklagte habe in der Wohnung ihrer Eltern nicht gelebt und sei auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer einer Liegenschaft, auf der sich ein Haus samt Garten befindet. Die Beklagte hatte diese Liegenschaft dem Erstkläger - ihrem Sohn - mit Vertrag vom 4. 9. 1986 übergeben. In diesem Vertrag wurde unter anderem vereinbart, daß der Beklagten die ausschließliche Benützung der in der Mansarde gelegenen abgeschlossenen Wohnung, bestehend aus zwei Zimmern, Küche und Nebenräumen, sowie die Mitbenützung von Keller und Garten zustehe. Damals wa... mehr lesen...
Norm: ABGB §825MRG §2 Abs3MRG §37 Abs1 Z8
Rechtssatz: Sowohl ein Antrag auf Anerkennung als Hauptmieter (§ 2 Abs 3 MRG) als auch ein Antrag auf Feststellung der Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes (§ 37 Abs 1 Z 8 MRG) muß im Fall zweier oder mehrer Mitmieter von allen Mitmietern getragen sein. Entscheidungstexte 5 Ob 108/98p Entscheidungstext OGH 15.09.1998 5 Ob 108... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** J***** in Graz, zu deren Gutsbestand das Grundstück Nr ***** gehört, worauf das Gebäude mit der Grundstücksadresse S*****gasse 102a errichtet ist. Die Beklagten sind jeweils grundbücherliche Mit- und Wohnungseigentümer zu den im Grundbuch angeführten Mindestanteilen an der unmittelbar angrenzenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** J*****, zu deren Gutsbestand das Grundstück Nr ***** ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat seinen Ausspruch, der ordentliche Revisionsrekurs sei zulässig, darauf gegründet, daß zur Frage der Beiziehung von Mitmietern im gerichtlichen Verfahren divergierende Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs vorlägen und das Rekursgericht von der zuletzt zu dieser Frage ergangenen Entscheidung abgewichen sei. Die Frage, ob Mitmieter, die im Verfahren nach § 37 MRG, insbesondere aber im Verfahren au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und der Beklagte sind zu einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** M***** mit den Grundstücken ***** Garten, und ***** Baufläche, Grundstücksadresse *****. Der Eigentümer des weiteren Drittels, Mag. Herbert K*****, hat seinen Miteigentumsanteil mit Vertrag vom 27. 12. 1993 an den Zweitkläger verkauft. Eigentümer der Gesamtliegenschaft war zunächst der Verein "M*****S*****/Austria" (im folgenden kurz: Verkäufer). Auf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin als Vermieterin der Wohnung in I*****, N*****straße 9/1, stützt die Aufkündigung auf die Tatbestände des § 30 Abs 2 Z 5 und Z 6 MRG und bringt vor, nach dem Tod des letzten Mieters Arthur A***** seien keine eintrittsberechtigten Personen vorhanden. Dem Verlassenschaftskurator und Nebenintervenienten stünde als Stiefsohn des letzten Mieters kein Eintrittsrecht zu, auch verfüge dieser über eine ausreichende andere Wohnmöglichkeit; er könne sich nicht mit ... mehr lesen...
Begründung: Den drei Klägern, der Beklagten, sowie einem weiteren Kind wurde der Nachlaß nach deren am 30.September 1994 verstorbenen Mutter (Erblasserin), die ihr in der Schweiz unterhaltenes Wertpapierdepot am 6.Jänner 1994 aufgelöst und dessen Inhalt der Beklagten übergeben hatte, auf Grund des Gesetzes rechtskräftig eingeantwortet. Die Beklagte behauptet Schenkung an sie, während die Kläger mit ihrer Klage die Feststellung begehren, daß die Beklagte durch die Übernahme kein E... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 BWEG 1975 §7WEG 1975 §12
Rechtssatz: Miteigentum verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an jeweils einer bestimmten Wohnung wird an der gesamten Liegenschaft und nicht etwa nur an einer nur zufällig zurückverfolgbaren Liegenschaftshälfte erworben. Entscheidungstexte 6 Ob 162/98m Entscheidungstext OGH 25.06.1998 6 Ob 162/98m ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25.10.1990 verstarb Mag. Renate H*****, die Gattin des Beklagten, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung, sodaß der Beklagte und die mj. Kinder Susanne und Alexander H***** je zu einem Drittel erbberechtigt waren; diese gaben im genannten Umfang jeweils auch bedingte Erbserklärungen ab. Zum Nachlaß gehörte auch ein Viertelanteil an der Liegenschaft EZ ***** KG G*****, der mit einem Vorkaufsrecht zugunsten des Klägers, Karin W***** und Dr. Andrea... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine auf § 30 Abs 2 Z 5 MRG gestützte Kündigung ist gegen den Nachlaß oder im Falle einer Einantwortung gegen die Erben zu richten. Die Erben treten abgesehen von der kraft Gesetzes einsetzenden Sonderrechtsnachfolge nach § 14 Abs 2 MRG in den Bestandvertrag ein (MietSlg 41.127, 43.180 f, 47.125). Diese sind auch nach Rechtskraft der Einantwortungsurkunde für eine Kündigung im Sinne des § 1116 a ABGB passiv legitimiert ... mehr lesen...