Norm
ABGB §825Rechtssatz
Sowohl ein Antrag auf Anerkennung als Hauptmieter (§ 2 Abs 3 MRG) als auch ein Antrag auf Feststellung der Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes (§ 37 Abs 1 Z 8 MRG) muß im Fall zweier oder mehrer Mitmieter von allen Mitmietern getragen sein.Sowohl ein Antrag auf Anerkennung als Hauptmieter (Paragraph 2, Absatz 3, MRG) als auch ein Antrag auf Feststellung der Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes (Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 8, MRG) muß im Fall zweier oder mehrer Mitmieter von allen Mitmietern getragen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110736Im RIS seit
15.10.1998Zuletzt aktualisiert am
24.11.2020