Begründung: Eine GmbH (in der Folge „Verkäuferin“) plante die Errichtung von insgesamt 25 Wohneinheiten auf zwei Liegenschaften. Mit diesen Wohneinheiten sollte je ein Badeplatz auf einer dritten Liegenschaft (in der Folge „Badeplatz“) verbunden werden, sodass jeder Eigentumswohnung ein 1/25-Anteil am Badeplatz zugeordnet werden sollte. Tatsächlich wurde aber nur die Wohnanlage auf einer Liegenschaft realisiert, weil der geplanten Anlage auf der anderen Liegenschaft die naturschutzr... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist grundbücherliche Eigentümerin der die Bodenflächen des Traunsees bildenden Grundparzellen, für die das Fischereirecht an den Seeflächen der betreffenden Grundstücke ersichtlich gemacht ist. Die Kläger sowie alle Beklagten (auch die Erstbeklagte) sind als Koppelfischereiberechtigte für den Traunsee im Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft Gmunden eingetragen. Sämtliche Fischereirechte erstrecken sich (mit näher bezeichneten Ausnahmen) auf den g... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 8. 2001 (Datum des Einlangens des verfahrensgegenständlichen Grundbuchsgesuchs) war Eigentümerin der EZ 93 Grundbuch ***** die Agrargemeinschaft L***** (im Weiteren: Agrargemeinschaft), die entsprechend BLNR 1b ua aus folgenden Stammsitzliegenschaften zu folgenden Anteilen bestand: „I***** in EZ 90064 mit 16,5“ und „K***** in EZ 90024 GB ***** mit 32,50 und 15,25“. Ein Agrarverfahren nach dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG LGBl 1996/74) war nicht an... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Eltern des Beklagten waren von 1972 bis 2000 verheiratet und arbeiteten gemeinsam im bäuerlichen Betrieb, ohne danach zu unterscheiden, in wessen Eigentum die verschiedenen Liegenschaften und Liegenschaftsanteile grundbücherlich standen. Die meisten Liegenschaften erwarben sie gemeinsam; sie vereinten all ihre Mühe, ihr Kapital und ihr Einkommen für diese Landwirtschaft. Diese Gemeinschaft wurde jedoch 1998 gelöst. Im Jänner 2000 wurde auc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer des Grundstücks Nr 400/4, auf dem ein Wohnhaus errichtet ist. Die Beklagten sind Hälfteeigentümer des unmittelbar angrenzenden Grundstücks Nr 400/2. Beide Grundstücke entstanden im Zuge einer Grundstücksteilung, im Zuge derer eine gemeinsame Zufahrt vereinbart worden war, um auch das abgeschriebene Grundstück zu erschließen. Zu diesem Zweck ist aufgrund des Dienstbarkeitsvertrags vom 17. November 1998 auf beiden Liegensch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Werner G*****, 2. Karin G*****, und 3. Paula C*****, alle vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Grundbuchseintragungen in der EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erwarb mit Kaufvertrag vom 17. 6. 2009 von dem durch seinen vertretenen Sachwalter Verkäufer die in dessen Eigentum stehenden 790/13100 Anteile an der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an W2 untrennbar verbunden ist. Der Kaufvertrag weist eine Genehmigungsklausel des Bezirksgerichts Hernals vom 25. 6. 2009 zu AZ 1 P 199/08y auf, die nicht mit einer Rechtskraftbestätigung versehen ist. In ihrem im elektronis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer einer in Tirol gelegenen Liegenschaft, die zu Gunsten seiner am 2. 10. 1925 geborenen Mutter mit einer im Grundbuch angemerkten fideikommissarischen Substitution belastet ist. Über diese Liegenschaft führt ein unter anderem von Wanderern zumindest seit den 50-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts benützter Weg, den der Beklagte seit 2005 mit einem Gatter und einer Kette versperrte. Zusätzlich brachte er Tafeln mit der Aufschrift ... mehr lesen...
Norm: ABGB §361ABGB §509ABGB §825 AGBG §94 FKrntGVG 2000 §8 Abs1 litbKrntGVG 2002 §8 Abs2
Rechtssatz: Die Einräumung von Fruchtgenussrechten bedarf auch dann der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß § 8 Abs 1 lit b Krnt GVG 2002, wenn sich die Miteigentümer einer Liegenschaft gegenseitig auf ihren Liegenschaftshälften ein Fruchtgenussrecht einräumen. § 8 Abs 2 Krnt GVG 2002 statuiert für einen solchen Fall keine Ausnahme von der Genehmig... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 BABGB §828ABGB §833 A
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Nutzung einer Liegenschaft, die im Miteigentum mehrerer Person steht und die realrechtlich mit anderen Liegenschaften verbunden ist, sind auch die Beeinträchtigungen der Liegenschaften zu berücksichtigen, zu deren Gutsbestand das Miteigentum als Realrecht gehört. Entscheidungstexte 1 Ob 128/06i ... mehr lesen...