Begründung: Eine GmbH (in der Folge „Verkäuferin“) plante die Errichtung von insgesamt 25 Wohneinheiten auf zwei Liegenschaften. Mit diesen Wohneinheiten sollte je ein Badeplatz auf einer dritten Liegenschaft (in der Folge „Badeplatz“) verbunden werden, sodass jeder Eigentumswohnung ein 1/25-Anteil am Badeplatz zugeordnet werden sollte. Tatsächlich wurde aber nur die Wohnanlage auf einer Liegenschaft realisiert, weil der geplanten Anlage auf der anderen Liegenschaft die naturschutzr... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist grundbücherliche Eigentümerin der die Bodenflächen des Traunsees bildenden Grundparzellen, für die das Fischereirecht an den Seeflächen der betreffenden Grundstücke ersichtlich gemacht ist. Die Kläger sowie alle Beklagten (auch die Erstbeklagte) sind als Koppelfischereiberechtigte für den Traunsee im Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft Gmunden eingetragen. Sämtliche Fischereirechte erstrecken sich (mit näher bezeichneten Ausnahmen) auf den g... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 8. 2001 (Datum des Einlangens des verfahrensgegenständlichen Grundbuchsgesuchs) war Eigentümerin der EZ 93 Grundbuch ***** die Agrargemeinschaft L***** (im Weiteren: Agrargemeinschaft), die entsprechend BLNR 1b ua aus folgenden Stammsitzliegenschaften zu folgenden Anteilen bestand: „I***** in EZ 90064 mit 16,5“ und „K***** in EZ 90024 GB ***** mit 32,50 und 15,25“. Ein Agrarverfahren nach dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG LGBl 1996/74) war nicht an... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Eltern des Beklagten waren von 1972 bis 2000 verheiratet und arbeiteten gemeinsam im bäuerlichen Betrieb, ohne danach zu unterscheiden, in wessen Eigentum die verschiedenen Liegenschaften und Liegenschaftsanteile grundbücherlich standen. Die meisten Liegenschaften erwarben sie gemeinsam; sie vereinten all ihre Mühe, ihr Kapital und ihr Einkommen für diese Landwirtschaft. Diese Gemeinschaft wurde jedoch 1998 gelöst. Im Jänner 2000 wurde auc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer des Grundstücks Nr 400/4, auf dem ein Wohnhaus errichtet ist. Die Beklagten sind Hälfteeigentümer des unmittelbar angrenzenden Grundstücks Nr 400/2. Beide Grundstücke entstanden im Zuge einer Grundstücksteilung, im Zuge derer eine gemeinsame Zufahrt vereinbart worden war, um auch das abgeschriebene Grundstück zu erschließen. Zu diesem Zweck ist aufgrund des Dienstbarkeitsvertrags vom 17. November 1998 auf beiden Liegensch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Werner G*****, 2. Karin G*****, und 3. Paula C*****, alle vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Grundbuchseintragungen in der EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erwarb mit Kaufvertrag vom 17. 6. 2009 von dem durch seinen vertretenen Sachwalter Verkäufer die in dessen Eigentum stehenden 790/13100 Anteile an der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an W2 untrennbar verbunden ist. Der Kaufvertrag weist eine Genehmigungsklausel des Bezirksgerichts Hernals vom 25. 6. 2009 zu AZ 1 P 199/08y auf, die nicht mit einer Rechtskraftbestätigung versehen ist. In ihrem im elektronis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer einer in Tirol gelegenen Liegenschaft, die zu Gunsten seiner am 2. 10. 1925 geborenen Mutter mit einer im Grundbuch angemerkten fideikommissarischen Substitution belastet ist. Über diese Liegenschaft führt ein unter anderem von Wanderern zumindest seit den 50-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts benützter Weg, den der Beklagte seit 2005 mit einem Gatter und einer Kette versperrte. Zusätzlich brachte er Tafeln mit der Aufschrift ... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 24. 1./29. 1. 2008 kauften die Antragsteller die 42/1060-stel Anteile B-LNR 14 der EZ ***** GB *****, mit welchen das Wohnungseigentum an W 5 untrennbar verbunden ist. Die Käufer und Antragsteller erwarben den Kaufgegenstand unter gleichzeitiger
Begründung: des gemeinsamen Wohnungseigentums der Partner. Punkt 8. des Kaufvertrags hat folgenden Inhalt: „8. Wohnrecht Die Käufer räumen sich hiermit wechselseitig das höchstpersönliche Recht ein, die vert... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. A***** Ö***** A***** KG, *****, 2. Dr. Carl Ludwig R*****, 3. Mag. Ludwig R*****, 4. Mag. Alexander R*****, 5. Mag. Johannes R*****, jeweils *****, alle vertreten durc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Manfred Rath, Mag. Gerhard Singl und Mag. Georg Dieter, Rechtsanwälte in G... mehr lesen...
Norm: ABGB §361ABGB §509ABGB §825 AGBG §94 FKrntGVG 2000 §8 Abs1 litbKrntGVG 2002 §8 Abs2
Rechtssatz: Die Einräumung von Fruchtgenussrechten bedarf auch dann der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß § 8 Abs 1 lit b Krnt GVG 2002, wenn sich die Miteigentümer einer Liegenschaft gegenseitig auf ihren Liegenschaftshälften ein Fruchtgenussrecht einräumen. § 8 Abs 2 Krnt GVG 2002 statuiert für einen solchen Fall keine Ausnahme von der Genehmig... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Grundstück 816/6 Baufläche (begrünt) im Ausmaß von 656 m2, auf dem das Haus S***** steht. Mit Vereinbarung vom 28. 11. 2006 haben sich die Antragsteller wechselseitig auf ihren Liegenschaftshälften ein Fruchtgenussrecht eingeräumt, dessen Verbücherung sie mit dem verfahrenseinleitenden Grundbuchsantrag begehren. Dem Grundbuchsantrag ist weder ein rechtskräftiger Genehmigungsbescheid noch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu einem Viertelanteil Miteigentümer der Liegenschaft in *****, der Erstbeklagte zu einem Hälfteanteil. Letzterer betreibt (ursprünglich gemeinsam mit dem Zweitbeklagten) in den Räumlichkeiten der top 5 des genannten Hauses eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer offenen Erwerbsgesellschaft, der Drittbeklagten. Ursprünglich war der Vater des Klägers und des Erstbeklagten Eigentümer der Liegenschaft, nach seinem Tod im Jahr 1972 seine vier Kinder... mehr lesen...
Begründung: Mit der unbelasteten Liegenschaft EZ 40 (Stammsitzliegenschaft), bestehend aus den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken 805 und 806 mit einer Gesamtfläche von 450 m², ist das Miteigentumsrecht zu 1/200tel-Anteilen am Gemeinschaftsbesitz EZ 56 verbunden. Eingetragener Eigentümer dieser Liegenschaft ist eine Agrargemeinschaft. Der Antragsteller ist Alleineigentümer der EZ 41; mit dieser Liegenschaft ist das Miteigentumsrecht zu insgesamt 35/200tel-Anteilen an der EZ 5... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller wandte sich im Verfahren vor der Schlichtungsstelle gegen die Erhöhung des Nettohauptmietzinses gemäß § 46a MRG für das Bestandsobjekt top 7, 8 und 8a im Haus H***** und brachte dazu vor, er sei Hauptmieter dieser Objekte, die Antragsgegnerin Eigentümerin und Vermieterin. Den ursprünglichen Mietvertrag habe Dr. Adolf K***** abgeschlossen, der am ***** verstorben sei. Bereits vor seinem Tod sei der Antragsteller aufgrund eines vertraglich vereinbarten W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Erstbeklagte sind Hälfteeigentümer eines 491 m2 großen Grundstückes in K*****. Der Erstbeklagte und der Vater der Klägerin sind je zur Hälfte Eigentümer eines benachbarten Grundstückes, auf dem sich eine Tankstelle befindet. Der Zweitbeklagte nahm dieses Nachbargrundstück 1970 in Bestand und betrieb dort bis 1993 die Tankstelle. Die Drittbeklagte führte dann bis 1999 den Tankstellenbetrieb fort. Beim Betrieb der Tankstelle kam es zu einer e... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile wurden mit Beschluss des Bezirksgerichtes Perg vom 11. 10. 2006 je zur Hälfte in den Nachlass ihres am 29. 5. 2003 verstorbenen Sohnes eingeantwortet. In den Nachlass fiel unter anderem die Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Schwarzenberg, zu der auch noch 2/12-tel Anteile der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Zell Artsberg gehören. Mit der am 16. 10. 2006 beim Bezirksgericht Perg eingebrachten Klage begehrt die Klägerin mit dem Hinweis auf das Er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Cousins. Der Vater des Klägers Dr. Arthur U***** starb am 25. 1. 1971. Der Kläger war damals 7 Jahre alt. Das den Gegenstand des Herausgabebegehrens darstellende Bild (Aquarell) von Albin Egger-Lienz „Neuschnee in den Dolomiten" stand im Eigentum des Dr. Arthur U***** und fiel deshalb in seine Verlassenschaft. Gesetzliche Erben nach Dr. Arthur U***** waren der Kläger und seine Mutter Dorothea U*****. Im Zuge des vor dem Bezirksgericht Innere... mehr lesen...
Begründung: Nachdem 2/9 Anteile des Verpflichteten an einer Liegenschaft einer Überbieterin zugeschlagen worden waren, wies das Exekutionsgericht in seinem Meistbotsverteilungsbeschluss u.a. aus dem Kapitalsbetrag unter Punkt 13.) der betreibenden Bank das restliche Meistbot von 9.424,87 EUR zur (vollständigen) Berichtigung der Zinsen und Kosten sowie zur teilweisen Tilgung des Kapitals zu; dazu kamen noch 20,65 EUR aus dem Zinsenzuwachs. Außerdem hob es das zu ClNR 3a auf der gan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Sandra T***** und 2. Gerold T*****, beide: ***** vertreten durch Dr. Ewald Jenewein, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagten Parteien 1. Werner P*****, vertreten durch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Mariette M*****, 2. Dietmar M*****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Rechtsanwalt in Schruns, gegen die beklagten Parteien 1. Irma N*****, 2. Marianne B*****N*****, bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Nachbarn. Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Grundstück Nr 263/3. Die Erstbeklagte ist zu 1675/5174 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken 381 und 260/6. Die Zweit- und der Drittbeklagte sind aufgrund rechtskräftiger Zuschlagserteilung gemeinsam zu 3499/5174 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****. Die Grundstücke Nr 260/6 und 263/3 grenzen aneinander. Das G... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten im Verfahren 1 Cg 228/99s des Landesgerichts Linz die Feststellung, dass den Beklagten ein Fischereirecht an bestimmten Gewässern nicht zukomme. Das Klagebegehren der klagenden Parteien wurde vom Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht (6 R 287/00v) im Wesentlichen mit der
Begründung: abgewiesen, dass ihnen der Nachweis, ihnen stünde auch in dem von den Beklagten beanspruchten Bereich das Fischereirecht zu, nicht gelungen sei. Die gege... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 BABGB §828ABGB §833 A
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Nutzung einer Liegenschaft, die im Miteigentum mehrerer Person steht und die realrechtlich mit anderen Liegenschaften verbunden ist, sind auch die Beeinträchtigungen der Liegenschaften zu berücksichtigen, zu deren Gutsbestand das Miteigentum als Realrecht gehört. Entscheidungstexte 1 Ob 128/06i ... mehr lesen...
Begründung: Monika S***** ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1456 *****. Im A2-Blatt der EZ 1456 ***** sind folgende (Anteils-)Rechte ersichtlich gemacht: A2-LNR 1: Holz- und Streunutzungsrecht in EZ 329 A2-LNR 2: Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft „F*****" in EZ 328 A2-LNR 3: Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft „O*****" in EZ 329 A2-LNR 4: Holz- und Streunutzungsrecht in EZ 329 A2-LNR 5: Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft „O*****" in EZ 329. Sub B-L... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 20. 3. 1980 wurde der Antragstellerin die Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie zwischen Wien 19, Grinzing und Bahnhof Heiligenstadt, auf die Dauer von 15 Jahren bis zum 20. 3. 1995 erteilt. Gemäß dem Bescheid ist die Kraftfahrlinie in Betriebsgemeinschaft mit der Antragsgegnerin zu führen, der ebenfalls für dieses Teilstück die Konzession erteilt wurde. In einer zwischen den Parteien am 22. 6. 1982 getroffenen ... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG kann sie damit jedoch nicht aufzeigen. Wie sich aus dem Protokoll über die ON 17 im erstgerichtlichen Akt eindeutig ableiten lässt, stützte sich ihr Antrag allein auf das strittige Vermächtnis. Dass sie auch, allenfalls hilfsweise - im Übrigen ohne jegliche Rechtsgrundlage - eine Erbteilung durch gerichtliche Entscheidung begehrt hätte, ist nicht ersichtlich. Es blei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und die Beklagten sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 4817 GB 92004 Hohenems mit dem Grundstück Nr. 2109/17 (in der Folge nur Grundstück Nr. 2109/17 genannt). Die Beklagten sind überdies Miteigentümer des angrenzenden Grundstücks Nr. 2109/19 der EZ 5056 GB 92004 Hohenems (in der Folge nur Grundstück Nr. 2109/19 genannt), worauf bereits in den 80-er Jahren Garagen für die Beklagten errichtet wurden. Seither fahren sie über eine Allge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller 1. Ernest R***** und 2. Elisabeth R*****, beide: *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Heufler, Rechtsanwalt in Wien, 3. Nino B*****, vertreten durch Dr. Lothar Schottenhammel, Rechtsanwalt in Wien, und 4. Dr.... mehr lesen...