Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Neumayr, Dr. Jensik, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** H*****, vertreten durch Dr. Maria Brandstetter, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Mag. D***** N*****, 2. Dr. A***** N*****, 3. M***** N*****, 4. S***** N*****, sämtliche vertreten durch Nemetz ... mehr lesen...
Begründung: Nach Auffassung des Rechtsmittelwerbers sei die Erbentschlagung seiner Schwester so auszulegen gewesen, dass ihr Erbteil ausschließlich ihm als nach damaliger Aktenlage einzigem anderen gesetzlichen Erben zukommen sollte. Da sich nachträglich herausgestellt habe, dass der Erbverzicht eines weiteren Bruders unwirksam sei, gebührten ihm daher sein eigenes und das Drittel der Schwester, der Bruder sei auf das verbleibende Drittel verwiesen. Die Vorinstanzen sind dieser Argu... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin verstarb am 2. 8. 2008. Sie hinterließ ihren Ehemann sowie ihre Mutter. Mit Schriftsatz vom 4. 9. 2008 beantragte der Ehemann die Durchführung der Verlassenschaft im schriftlichen Wege und erklärte, dass die Verstorbene weder leibliche noch angenommene Kinder habe. Im Schriftsatz vom 3. 10. 2008 gab er die Erbantrittserklärung und die Vermögenserklärung ab, stellte weitere Anträge und teilte auch mit, dass die Mutter der Erblasserin am 14. 8. 2008 einen... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin Brunhilde M***** verstarb am 26. 1. 2005 unter Hinterlassung der Tochter Dr. Desireé F***** und des Sohnes Michael M*****. Sie hatte am 11. 1. 2005 zugunsten ihrer Tochter ein Nottestament gemäß § 597 ABGB errichtet, dessen Ungültigkeit jedoch zwischenzeitig feststeht. Mit ihrem Sohn hatte sie bereits am 18. 12. 1995 einen Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Der Sohn der Erblasserin erklärte mit Schreiben vom 9. 2. 2005, auf das ihm zustehende ges... mehr lesen...
Begründung: Die verstorbene Theresia W***** widerrief im Testament vom 13. 7. 2007 alle früheren letztwilligen Anordnungen, setzte ihren Sohn Josef W***** als Erben auch der Liegenschaft EZ 69 Grundbuch ***** ein und vermachte ihrem Sohn Alois W***** die Liegenschaft EZ 75 Grundbuch *****. Alois W***** erklärte in der vor der Gerichtskommissärin abgehaltenen Tagsatzung vom 8. 7. 2008, dieses Legat nicht anzunehmen. Er vertrat den Rechtsstandpunkt, dass ihm die gesamte Erbschaft, jed... mehr lesen...
Norm: ABGB §774ABGB §787ABGB §805ABGB §808
Rechtssatz: Der Noterbe, der statt des ihm vom Erblasser zugedachten Vermögenswertes (hier eine Unterbeteiligung am Gesellschafterrecht an einer OHG) den Pflichtteil in Geld fordert, muß die Zuwendung in der Höhe der Pflichtteilsdeckung annehmen und hat keinen Anspruch in Geld, auch wenn die Sachzuwendung nicht "frei" im Sinne einer sofortigen Verwertbarkeit ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §805ABGB §808
Rechtssatz: Eine Erbrechtsentschlagung und Geltendmachung des Pflichtteils nach § 808 ABGB ist im Zweifel nicht auch als Legatsausschlagung aufzufassen. Entscheidungstexte 6 Ob 189/98g Entscheidungstext OGH 15.10.1998 6 Ob 189/98g Veröff: SZ 71/166 2 Ob 105/17f Entscheidungstext OGH 16.05.2018 2 Ob 105/17... mehr lesen...
Norm: ABGB §805
Rechtssatz: Sowohl die positive als auch die negative Erbserklärung (Erbsentschlagung, Erbverzicht) sind unbedingt abzugeben. Eine beigesetzte Bedingung ist unzulässig und macht die Erbsentschlagung unwirksam. Entscheidungstexte 6 Ob 193/98w Entscheidungstext OGH 24.09.1998 6 Ob 193/98w Veröff: SZ 71/152 8 Ob 269/99p ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §116AußStrG 2005 §157ABGB §799ABGB §800ABGB §805
Rechtssatz: Die Erbsentschlagung bewirkt, dass die Erbschaft dem Ausschlagenden als nicht angefallen gilt, sodass anzunehmen ist, das Recht sei schon mit dem Tod des Erblassers den Nachberufenen angefallen. Entscheidungstexte 10 ObS 37/94 Entscheidungstext OGH 18.10.1994 10 ObS 37/94 Veröff: SZ 67/175 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §799ABGB §800ABGB §805ABGB §1282
Rechtssatz: Wird die gesamte Erbschaft oder eine Quote zugunsten bestimmter Personen ausgeschlagen, denen die Erbschaft oder Quote des Ausschlagenden bei dessen Wegfall ohnedies zur Gänze angefallen wäre, liegt ebenfalls schlichte Ausschlagung nach § 805 ABGB und nicht qualifizierte Ausschlagung "zugunsten Dritter" im Sinne einer Erbschaftsschenkung vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...