Norm
ABGB §805Rechtssatz
Eine Erbrechtsentschlagung und Geltendmachung des Pflichtteils nach § 808 ABGB ist im Zweifel nicht auch als Legatsausschlagung aufzufassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110913Im RIS seit
14.11.1998Zuletzt aktualisiert am
31.07.2018