Entscheidungsgründe: Der Kläger ist das einzige leibliche Kind des am 19.12.1984 verstorbenen Gottfried R*****. Die Erstbeklagte war dessen Lebensgefährtin, die Drittbeklagte dessen Schwester und die Zweitbeklagte die Tochter der Drittbeklagten. Gottfried R***** hinterließ seinen Nachlaß mit Testament den drei Beklagten zu gleichen Teilen. Ein Wahlkind des Erblassers hat mit Erbrechtsvertrag vom 31.1.1984 auf sein Erbrecht verzichtet. Weitere Noterben sind nicht vorhanden. Der... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Geschwister. Ihre Eltern waren Eigentümer der Liegenschaft EZ 9, KG Z***** und zwar der Vater zu 2/3 und die Mutter zu 1/3. Mit Schenkungsvertrag vom 19. Juni 1951 schenkten die Eltern dem Kläger den zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehörenden "Waldhof". Der Kläger verkaufte den "Waldhof" mit Kaufvertrag vom 3. Februar 1961 um den Preis von S 300.000,--. Der Wert dieser Liegenschaft betrug ohne das Zubehör im Jahr 1951 S 232.000,--, 1961 S 315.000,--... mehr lesen...
Norm: ABGB §767
Rechtssatz: Die Ausschließungsgründe des § 767 ABGB sind taxativ. Entscheidungstexte 2 Ob 583/91 Entscheidungstext OGH 27.11.1991 2 Ob 583/91 NZ 1992,130 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0012832 Dokumentnummer JJR_19911127_OGH0002_0020OB00583_9100000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §551ABGB §767
Rechtssatz: Ein Verzicht auf das Erbrecht, der gemäß § 767 ABGB auch den Anspruch auf einen Pflichtteil ausschließt, ist nur der in Form eines erbrechtlichen Vertrages mit dem Erblassers abgegebene, nicht aber ein vor oder nach dem Tod des Erblassers gegenüber einem anderen Noterben oder dem Erben erklärter. Entscheidungstexte 2 Ob 583/91 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von den Beklagten die Bezahlung des Betrages von 750 000 S sA mit der Begründung: , er habe als leibliches (uneheliches) Kind und Adoptivsohn des am 19. 3. 1978 verstorbenen Josef R gegenüber den aus einem im Dezember 1976 errichteten Kodizill begünstigten Beklagten einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in der Höhe des Klagebegehrens. Die Beklagten beantragten die Abweisung des Klagebegehrens und wendeten ein: Der Kläger habe nicht nur seinen Pflichtteil bereits zur ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ABGB §765ABGB §767
Rechtssatz: Da bei allfälliger Rechtmäßigkeit einer Enterbung des Witwers sich die Pflichtteilsquote seines und der Erblasserin minderjährigen Sohnes erhöht, liegt ein Interessenwiderstreit zwischen dem minderjährigen Sohn und seinem Vater vor, der den Vater von der Verfolgung und Sicherung der Pflichtteilsansprüche seines minderjährigen ehelichen Sohnes ausschließt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §767ABGB §914 IIIe
Rechtssatz: Verpflichten sich die erblasserischen Nachkommen auf jedes Erb- und Pflichtteilsrecht im Verlassenschaftsverfahren nach ihren Vater zugunsten ihrer Mutter zu verzichten, so dass diese Alleinerbin ist und verpflichtet sich die Mutter dafür eine vorher zur Hälfte und nunmehr auf Grund dieses Abkommens zur Gänze in ihrem Eigentum befindliche Liegenschaft den beiden Kindern oder einem von ihnen zu Lebzeiten... mehr lesen...
Norm: ABGB §579ABGB §767
Rechtssatz: Kann eine in der Form des § 579 ABGB errichtete Willensäußerung nicht als Enterbung verstanden werden, hilft auch ein dann nicht in die gültige Form eingeflossener auf Entziehung des Pflichtteils gerichteter tatsächlicher Wille des Erblassers nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 636/80 Entscheidungstext OGH 25.02.1981 3 Ob 636/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §767ABGB §768
Rechtssatz: Die Entziehung des Pflichtteiles ist in jedem Fall an die Form einer letztwilligen Verfügung gebunden. Entscheidungstexte 3 Ob 636/80 Entscheidungstext OGH 25.02.1981 3 Ob 636/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0012831 Dokumentnummer JJR_198... mehr lesen...
Norm: ABGB §767ABGB §775ABGB §1444 A
Rechtssatz: Durch einen vom Noterben vor oder nach dem Tod des Erblassers abgegebenen Pflichtteilsverzicht werden die Pflichtteile der übrigen Noterben nicht berührt. Entscheidungstexte 7 Ob 509/76 Entscheidungstext OGH 30.01.1976 7 Ob 509/76 Veröff: NZ 1977,124 7 Ob 508/85 Entscheidungstext OGH 31.... mehr lesen...
Norm: ABGB §551ABGB §700ABGB §767ABGB §865 ff
Rechtssatz: Die Zulässigkeit des vertraglichen Verzichtes auf das Erbrecht ergibt sich aus der Regelung dieses Rechtsgeschäftes im § 551 ABGB. Auch der vereinbarte Verzicht auf den Pflichtteil ist zulässig, zumal nach § 767 ABGB der Verzicht auf das Erbrecht auch sonst den Pflichtteilsanspruch mitumfasst (Vgl Weiß in Klang 2. Auflage III 178). Dem Hinweis, dass gegen den Erbverzichtsvertrag verschie... mehr lesen...
Norm: ABGB §767ABGB §768ZPO §228 B4
Rechtssatz: Rechtliches Interesse des Testamentserben an der alsbaldigen Feststellung, daß die Enterbung des Beklagten, der Ansprüche als Noterbe geltend macht, rechtsgültig sei. Entscheidungstexte 5 Ob 279/71 Entscheidungstext OGH 04.01.1972 5 Ob 279/71 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §540ABGB §767
Rechtssatz: Im Falle der Erbunwürdigkeit bedarf es keiner Enterbung im technischen Sinne, das ist die Entziehung des Pflichtteils. Eine Enterbung macht nur auf die vorliegende Erbunwürdigkeit aufmerksam und schließt den Einfluß nachträglicher Verzeihung aus. Mit der Feststellung der Entziehung des Erbrechtes durch Enterbung wegen Erbunwürdigkeit ist auch der Ausschluß des Beklagten vom Pflichtteilsrecht festgestellt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §540ABGB §767ABGB §772
Rechtssatz: Auch die stillschweigende ( wirksame ) Enterbung wird nur durch eine formgerechte letztwillige Verfügung, nicht durch die bloße Verzeihung aufgehoben. Dies gilt auch für die auf Erbunwürdigkeit beruhende Enterbung. Entscheidungstexte 1 Ob 569/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 1 Ob 569/56 10 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §767ABGB §939
Rechtssatz: Verzicht auf einen noch nicht erhobenen Pflichtteilsanspruch. Entscheidungstexte 7 Ob 527/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 7 Ob 527/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015372 Dokumentnummer JJR_19561017_OGH0002_0070OB00527_5600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §767AußStrG §120
Rechtssatz: Wenn das Abhandlungsgericht die Erklärung des Abwesenheitskurators eines Kindes, daß er auf den Pflichtteil verzichte "zur Kenntnis nimmt", bedeutet dies die abhandlungsgerichtliche Genehmigung des Verzichtes. (Vgl auch Entscheidung zu § 116 AußStrG). Entscheidungstexte 2 Ob 11/53 Entscheidungstext OGH 13.05.1953 2 Ob 11/53 ... mehr lesen...