RS OGH 1981/2/25 3Ob636/80

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Veröffentlicht am 25.02.1981
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Norm

ABGB §579
ABGB §767

Rechtssatz

Kann eine in der Form des § 579 ABGB errichtete Willensäußerung nicht als Enterbung verstanden werden, hilft auch ein dann nicht in die gültige Form eingeflossener auf Entziehung des Pflichtteils gerichteter tatsächlicher Wille des Erblassers nicht.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 636/80
    Entscheidungstext OGH 25.02.1981 3 Ob 636/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0012470

Dokumentnummer

JJR_19810225_OGH0002_0030OB00636_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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