RS OGH 2018/12/17 7Ob509/76, 7Ob508/85, 2Ob556/92, 7Ob248/11p, 2Ob176/18y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1976
beobachten
merken

Rechtssatz

Durch einen vom Noterben vor oder nach dem Tod des Erblassers abgegebenen Pflichtteilsverzicht werden die Pflichtteile der übrigen Noterben nicht berührt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0106573

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten