Entscheidungen zu § 713 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

19 Dokumente

Entscheidungen 1-19 von 19

TE OGH 2009/12/18 6Ob167/09s

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 31. August 2005 verstorbenen G***** K*****, zuletzt wohnhaft in *****, wegen Feststellung des Erbrechts, über den außerordentlic... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.12.2009

TE OGH 2008/10/14 8Ob127/08x

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Entscheidung | OGH | 14.10.2008

TE OGH 2006/4/6 6Ob18/06z

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Entscheidung | OGH | 06.04.2006

TE OGH 1999/6/9 7Ob161/99y

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Entscheidung | OGH | 09.06.1999

TE OGH 1989/6/29 8Ob1526/89 (8Ob1527/89)

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch, Dr. Huber, Dr. Schwarz und Dr. Graf als weitere Richter in den zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Rechtssachen AZ 4 Cg 204/82 und 4 Cg 263/85 des Landesgerichtes Linz der klagenden Partei Alois F***, Hafenarbeiter, vertreten durch Dr. Peter Wiesauer, Rechtsanwalt ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.06.1989

TE OGH 1988/4/14 6Ob553/88

Begründung: Die Erblasserin ist am 12. Mai 1987 etwas mehr als drei Monate nach dem Eintritt ihres Witwenstandes im 76. Lebensjahr gestorben. Sie wurde einerseits von ihrer zum Todestag 42 Jahre alten Adoptivtochter und andererseits von ihrem damals 33 Jahre alten Ziehsohn und dessen um drei Jahre älteren Ehefrau überlebt. Die Erblasserin war gemeinsam mit ihrem vorverstorbenen Ehemann zu je einem Hälfteanteil Eigentümer von vier geschlossenen Höfen und mehreren walzenden Gütern. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.04.1988

TE OGH 1986/10/22 3Ob584/86

Begründung: Johann M*** starb am 19.8.1985 (ON 1). In einem von ihm und drei Zeugen unterschriebenen maschinschriftlichen Testament vom 16. Juli 1985 setzte er seine Ehegattin, Johanna M***, zur Alleinerbin ein und bestellte Dr. Edgar Russy, öffentlicher Notar in Wien 17., zum Testamentsvollstrecker und Abhandlungspfleger (AS 11). Diese Testamentserbin gab im September 1985 aufgrund des erwähnten Testaments zum gesamten Nachlaß eine unbedingte Erbserklärung ab (ON 5), die mit Punk... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.10.1986

RS OGH 1984/4/26 6Ob577/83

Norm: ABGB §577ABGB §713ABGB §717
Rechtssatz: Ersetzt der Erblasser die Jahreszahl des Testamentsdatums durch eine spätere, liegt darin kein formwirksamer neuer Testierakt und auch kein schlüssiger Widerruf eines anders früheren Testaments. Entscheidungstexte 6 Ob 577/83 Entscheidungstext OGH 26.04.1984 6 Ob 577/83 European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1984

RS OGH 1984/4/26 6Ob577/83

Norm: ABGB §552ABGB §713
Rechtssatz: Um die aufhebende Wirkung einer Verfügung auf das zeitlich vorangehende Testament prüfen zu können, ist das Gericht auch ohne ausdrückliche Einwendung berechtigt und verpflichtet, die mit der späteren Verfügung verfügte Anordnungsabsicht des Erblassers zu erforschen und festzustellen. Entscheidungstexte 6 Ob 577/83 Entscheidungstext OGH 26.04.1984... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1984

TE OGH 1977/5/23 6Ob571/77

Der in Düsseldorf verstorbene österreichische Staatsangehörige Dipl.-Ing. Edgar T lebte seit 1952 ständig in der BRD. Er war zweimal verheiratet. Seiner ersten (geschiedenen) Ehe entstammen die beiden Kläger; seiner zweiten (zur Zeit seines Todes aufrechten) Ehe mit der Beklagten entstammt die noch minderjährige Tochter A. Das Verlassenschaftsverfahren nach Dipl.-Ing. Edgar T - er hinterließ in Österreich unbewegliches und in der BRD bewegliches Vermögen - ist zu 20 A 150/72 des Bez... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1977

RS OGH 1977/5/23 6Ob571/77, 6Ob167/09s, 2Ob220/17t, 2Ob222/21t

Norm: ABGB §713ABGB §1248
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 713 ff ABGB gelten auch für wechselseitige Testamente von Ehegatten. Entscheidungstexte 6 Ob 571/77 Entscheidungstext OGH 23.05.1977 6 Ob 571/77 NZ 1979,29 = SZ 50/71 6 Ob 167/09s Entscheidungstext OGH 18.12.2009 6 Ob 167/09s ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1977

RS OGH 1977/1/13 7Ob832/76, 3Ob584/86

Norm: ABGB §608ABGB §713AußStrG §125 AAußStrG §126 Abs2 A
Rechtssatz: Ein nach der äußeren Form unbedenkliches späteres Testament, das die Rechte des fideikommissarischen Nacherben erweitert, schafft hinssichtlich der allein strittigen Differenz ein stärkeren Erbrechtstitel als das frühere Testament. Daher ist in einem solchen Fall dem Vorerben die Klägerrolle zuzuweisen (teilweise abweichend von 5 Ob 232/58 und 6 Ob 20/69). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.1977

RS OGH 1968/7/3 6Ob173/68, 6Ob553/88, 7Ob161/99y

Norm: ABGB §713AußStrG §126 C
Rechtssatz: Ist es zweifelhaft, ob ein jüngeres "Testament" eine Erbseinsetzung enthält und somit ein wirksamer Widerruf eines älteren Testamentes vorliegt, so haben die gesetzlichen Erben den Erbanwärter aus dem älteren Testament zu klagen. Entscheidungstexte 6 Ob 173/68 Entscheidungstext OGH 03.07.1968 6 Ob 173/68 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.07.1968

TE OGH 1967/2/21 8Ob32/67

Der am 30. März 1965 verstorbene Karl A. hat eine am 21. Dezember 1963 eigenhändig geschriebene letztwillige Erklärung hinterlassen, die folgenden Wortlaut hat: "Entscheidung und letzter Wille. Sollte mir ... duch Krankheit, Operation oder tödlichen Unfall der plötzliche Tod eintreffen, ist Frau Irma N. berechtigt und befugt, von meinem Erbe 50.000 S ... zu beanspruchen". Mit dem in Form eines Notariatsaktes errichteten Erbvertrag samt wechselseitigem Testament vom 5. März 1964 haben ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.02.1967

RS OGH 1967/2/21 8Ob32/67, 1Ob121/69, 3Ob668/78, 6Ob18/06z, 8Ob127/08x

Norm: ABGB §713
Rechtssatz: Ein früheres Kodizill wird nicht ohne weiteres durch ein späteres Testament aufgehoben. Die Auslegung des späteren Testaments muss vielmehr den Willen des Erblassers zur Aufhebung des früheren Kodizills ergeben. Durch die bloße Verschweigung des Kodizills anlässlich der Errichtung eines Erbvertrages samt wechselseitigem Testament hat der Erblasser nicht den Willen zum Ausdruck gebracht, das Kodizill außer Wirksamkeit... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.02.1967

RS OGH 1964/4/28 8Ob62/64 (8Ob74/64)

Norm: ABGB §713
Rechtssatz: Die Aufhebung eines Testamentes durch ein später errichtetes geht niemals weiter, als es der Erblasser gewollt hat. Entscheidungstexte 8 Ob 62/64 Entscheidungstext OGH 28.04.1964 8 Ob 62/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0015347 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1964

RS OGH 1959/6/24 1Ob201/59, 8Ob1526/89 (8Ob1527/89)

Norm: ABGB §713AußStrG §126 Abs2 CZPO §226 IV
Rechtssatz: Werden zwei Klagen auf Feststellung der Ungültigkeit je eines Testamentes erhoben und im Prozeß auf Feststellung der Ungültigkeit des späteren Testamentes rechtskräftig dessen Gültigkeit festgestellt, so ist die zweite Klage mangels Rechtsschutzinteresses abzuweisen. Wird infolge Wiederaufnahme das im ersten Prozeß ergangene Urteil behoben, dann kann eine neue Klage auf Feststellung der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1959

RS OGH 1956/10/24 1Ob539/56, 3Ob668/78, 6Ob18/06z, 8Ob127/08x

Norm: ABGB §713
Rechtssatz: Durch die Errichtung eines späteren Testamentes wird nach dem § 713 ABGB nur ein früheres Testament, nicht aber auch ein früheres Kodizill aufgehoben. Entscheidungstexte 1 Ob 539/56 Entscheidungstext OGH 24.10.1956 1 Ob 539/56 3 Ob 668/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 3 Ob 668/78 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1956

TE OGH 1950/10/11 2Ob572/50

Nach dem Tode des Johann P. wurden dem Abhandlungsgericht zwei letztwillige Verfügungen des Erblassers vorgelegt, eine vom 3. Oktober 1946, in der seine außerehelichen Söhne Franz Pr. und Jakob A. als Erben eingesetzt waren, und eine vom 19. August 1946, in der er bestimmt hatte, daß "alles, seine Kleider, Möbel, Bücher, der ganze Besitz bei 90 ha, viel Arbeitszeug" den Gemeindearmen in P. gehören solle. Bedingte Erbserklärungen wurden abgegeben 1. von den beiden außerehelichen Söhnen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.10.1950

Entscheidungen 1-19 von 19