RS OGH 2008/10/14 1Ob539/56, 3Ob668/78, 6Ob18/06z, 8Ob127/08x

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Veröffentlicht am 24.10.1956
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Rechtssatz

Durch die Errichtung eines späteren Testamentes wird nach dem § 713 ABGB nur ein früheres Testament, nicht aber auch ein früheres Kodizill aufgehoben.Durch die Errichtung eines späteren Testamentes wird nach dem Paragraph 713, ABGB nur ein früheres Testament, nicht aber auch ein früheres Kodizill aufgehoben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0012766

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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