Begründung: Der am 19. 11. 2007 verstorbene Erblasser hinterließ seine Ehegattin und drei Söhne, wobei er seine Ehegattin mit letztwilliger Anordnung vom 17. 1. 2006 zur Alleinerbin eingesetzt und die Söhne unter Aussetzung von Vermächtnissen auf den Pflichtteil gesetzt hatte. Hinsichtlich seines Geschäftsanteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ordnete er zugunsten seines Sohnes B***** als Hauptlegatar ein Vermächtnis im Ausmaß von 50 % und zugunsten seines Sohnes C... mehr lesen...
Begründung: Der am 24. August 1944 ohne eheliche Nachkommen verstorbene Onkel sämtlicher Kläger hatte am 5. Juli 1944 ein eigenhändiges Testament mit folgendem Wortlaut verfasst: „... Im Falle meines Todes ist meine Frau ... meine Universalerbin mit den Ausgedingen, dass: 1. ... 2. Der Haus- und Grundbesitz nach dem Tod meiner Frau an einen meiner Brüder oder dessen Kinder, der in A***** Grund- und Boden besitzt, ungeteilt fällt. Der ev. Besitzer der Liegenschaft F***** 2 hat das Vo... mehr lesen...
Begründung: Der am 16. 4. 1993 verstorbene Friedrich T***** setzte in seinem Testament vom 23. 9. 1987 den Drittkläger, seinen Sohn, zum Alleinerben ein und verfügte weiters: "Seine Kinder berufe ich ihm zu Nacherben als fideikommissarische Substituten. Sollte mein Sohn nicht Erbe werden, so sollen seine Kinder zu gleichen Teilen meine Erben sein." Die Erstklägerin und der Zweitkläger sind die Kinder des Drittklägers. Dieser hat eine bedingte Erbserklärung zum gesamten Nachlass ab... mehr lesen...
Norm: AußStrG §178ABGB §652
Rechtssatz: Ist gegenüber dem Verlassenschaftsgericht das Bestehen und der Inhalt einer behaupteten Substitution nicht ausreichend nachgewiesen, hat die Ausstellung einer Amtsurkunde nach §178 AußStrG ohne Hinweis auf ein Substitutionsband zu erfolgen; derjenige, der sich auf eine Substitution zu seinen Gunsten beruft, hat dann den Klageweg zu beschreiten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin hat am 4. 11. 1998 ein (formgültiges) Testament verfasst, das in seinen Punkten I bis VI wie folgt lautet: Die Erblasserin hat am 4. 11. 1998 ein (formgültiges) Testament verfasst, das in seinen Punkten I bis römisch VI wie folgt lautet: I. römisch eins. Ich setze zu Erben meines Vermögens meine Enkelkinder Reinhard E*****, Michaela B*****, Hans-Jörg E***** und Armin B*****, zu gleichen Teilen ein. II. römisch II. Meine Enkelkinder Reinhard E*****... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Prozessvorbringen der Parteien war der am 12. September 1994 verstorbene Erblasser ua Eigentümer zweier Liegenschaften, die er im Testament vom 30. Juni 1993 - womit er auch zwei Erben einsetzte - seiner Cousine, der Beklagten, als Legat unter der "Auflage" vermachte, dass sie diese im Falle ihres Ablebens als Legat dem klagenden jüdischen Altersheim in London, einer gemeinnützigen Stiftung, zu hinterlassen habe. Die Rechte der klagenden Partei seien grundbüche... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der eheliche Sohn (und einziger Nachkomme) des Roman und der Elisabeth M*****, die mit Notariatsakt vom 16. 11. 1995 in Gegenwart zweier Zeugen einen Erbvertrag abgeschlossen haben, in dem sie sich wechselseitig vertragsmäßig zu ¾ ihres Nachlasses und testamentarisch zum restlichen Nachlassviertel als Alleinerben einsetzten. Punkt 4. des Erbvertrages lautet: Die Ehegatten Herr Roman und Frau Elisabeth M***** bestimmen bereits jetzt, dass fü... mehr lesen...
Begründung: Das von der Erblasserin am 26. November 1998 errichtete und vom Erstgericht kundgemachte schriftliche Testament hat folgenden Wortlaut: "1. Zu meinem Universalerben setze ich Herrn ... ein. Dies aus Dankbarkeit für die jahrelange unentgeltliche Mitarbeit bei der Betreuung des künstlerischen Nachlasses von Friedrich Torberg. 2. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus den Urheberrechten an den Werken von Friedrich Torberg. Im Andenken an die Intentionen Friedrich Torb... mehr lesen...
Begründung: In dem am 21. 4. 1999 errichteten wechselseitigen Testament setzten einander die Ehegatten Dr. Herbert K***** und Elisabeth K***** wechselweise zu ihren Universalerben ein und beschränkten etwa vorhandene Noterben unter der Bedingung, dass der eingesetzte Erbe die Erbschaft antritt, auf den gesetzlichen Pflichtteil. Punkt IV. des wechselseitigen Testaments lautet: In dem am 21. 4. 1999 errichteten wechselseitigen Testament setzten einander die Ehegatten Dr. Herbert ... mehr lesen...
Begründung: Franz P***** starb am 13.7.1973 unter Hinterlassung eines Testamentes vom 17.8.1962, in dem er seine (zweite) Ehegattin Marina P***** zur Alleinerbin einsetzte und in Punkt 3. weiter verfügte: "Hinsichtlich meines Anspruches gegen die Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft 'F*****', reg. Genossenschaft mbH in W*****, auf Erwerb einer Eigentumswohnung im Hause R*****, setze ich als Nacherbin nach dem Ableben meiner Frau Marina P*****, geb. H*****, meine Toch... mehr lesen...
Norm: ABGB §652ABGB §863 L
Rechtssatz: Die fehlende Bestreitung des Anspruchs des Hauptlegatars und die Geltendmachung des eigenen Sublegatsanspruchs bewirkt noch nicht die Annahme eines zweifelsfreien Verzichtwillens. Entscheidungstexte 6 Ob 244/99x Entscheidungstext OGH 25.11.1999 6 Ob 244/99x Veröff: SZ 72/197 European Case Law... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das einzige Kind der Klägerin, ihre 1966 geborene Tochter, beging am 6. oder 7. 12. 1995 in ihrer Wohnung Selbstmord. Sie hatte zuvor am 6. 12. 1995 schriftlich Folgendes verfügt: "Mein letzter Wille! Liebe Mama! Ich möchte meinen Grund dem S***** überlassen. Ich hoffe es ist möglich (Genehmigung der Gemeinde?) ein Haus darauf zu errichten, indem für Dich ein Wohnrecht auf Lebenszeit besteht. Erbaut vom S***** für den Grund. Das Geld ist für Dich. Ich habe... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 16. 11. 1995 schlossen die Ehegatten Roman und Elisabeth M***** in Gegenwart zweier Zeugen einen Erbvertrag, in dem sie sich wechselseitig vertragsmäßig zu drei Viertel ihres Nachlasses und testamentarisch zum restlichen Nachlaßviertel als Alleinerben einsetzten. Punkt 4. des Erbvertrages lautet: Die Ehegatten Herr Roman und Frau Elisabeth M***** bestimmen bereits jetzt, daß für den Fall des Ablebens des zuletzt Versterbenden von ihnen ihr Soh... mehr lesen...
Begründung: Die am 21. 8. 1996 verstorbene Erblasserin hinterließ drei Kinder, Hans, Margit und Herwig K*****. Der Ehegatte ist vorverstorben. In ihrem Testament setzte die Erblasserin den Sohn Herwig als Haupterben ein, die beiden anderen Kinder sollten den Pflichtteil erhalten. Einrichtung und diverse andere Sachen sollten auf drei Teile aufgeteilt werden. Weiters verfügte sie, auf Wunsch ihres Mannes dürfe das Haus nicht anderweitig verkauft werden, und solle immer in der Fam... mehr lesen...
Begründung: Franz P***** starb am 13. Juli 1973 im Alter von 85 Jahren unter Hinterlassung des Testamentes vom 17. 8. 1962, in dem er seine Ehegattin Marina P***** zur Alleinerbin einsetzte. In Punkt 3 verfügte er: "Hinsichtlich meines Anspruches gegen die Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft "Frieden" reg. Genossenschaft mbH in Wien auf Erwerb einer Eigentumswohnung im Haus R*****, I*****straße *****, setze ich als Nacherbin nach dem Ableben meiner Frau Marina P****... mehr lesen...
Norm: ABGB §648ABGB §649ABGB §650ABGB §652ABGB §662ABGB §709
Rechtssatz: Die der Vermächtnisnehmerin (hier auch Alleinerbin) erteilte "Auflage", einem Dritten an der gesamten Liegenschaft "das Nachvermächtnis" einzuräumen, erweist sich inhaltlich hinsichtlich der in den Nachlaß fallenden Liegenschaftshälfte des Erblassers als Nachvermächtnis und stellt sich inhaltlich bezüglich der der Vermächtnisnehmerin gehörenden Liegenschaftshälfte als Unte... mehr lesen...
Norm: ABGB §650ABGB §651ABGB §652ABGB §689
Rechtssatz: Wird das mit einem Untervermächtnis belastete Vermächtnis ausgeschlagen, wird der Vermächtnisnehmer von seiner Verpflichtung gegenüber dem Untervermächtnisnehmer frei (Weiß in Klang**2 515; Kralik, Erbrecht 236). Das Vermächtnis fällt einem allenfalls berufenen Ersatzvermächtnisnehmer zu, sonst dem Erben (Welser in Rummel**2 Rz 4 zu § 651). Ein allfälliger Nachberufener ist so zu behandeln,... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §652
Rechtssatz: Einem Nachlegatar kommt auch die Stellung eines Ersatzlegatars zu. Entscheidungstexte 2 Ob 588/95 Entscheidungstext OGH 26.05.1997 2 Ob 588/95 Veröff: SZ 70/102 3 Ob 176/01f Entscheidungstext OGH 24.04.2002 3 Ob 176/01f European Case Law ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8.3.1991 verstorbene Rudolf A***** hinterließ ein Testament vom 28.2.1990, dessen Punkte 1. und 2a. folgenden Wortlaut haben: "1. Zu meiner Alleinerbin bestimme ich meine Frau Maria A*****. Falls meine Frau das Erbe nicht antreten will oder nicht antreten kann, sollen mein Sohn Jörg A***** und meine Enkelin Gerda L***** je zur Hälfte meine Erben sein. 2. Zugleich setze ich folgende Vermächtnisse aus: a) Meiner Frau Maria A***** vermache die mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §604 ffABGB §652
Rechtssatz: Sind nach Anordnung eines Erblassers aus dem dem Erben zugekommenen Nachlass beim Tod des Erben oder beim Eintritt eines sonstigen Termins oder einer Bedingung bestimmte Sachen an begünstigte Personen auszufolgen, liegt ein sogenanntes uneigentliches Nachlegat vor, für das § 652 ABGB sinngemäß gilt. Danach sind die §§ 604 bis 617 ABGB anzuwenden, soweit sich aus der Natur des Vermächtnisses nichts anderes... mehr lesen...
Norm: ABGB §652
Rechtssatz: Über das Erlöschen einer fideikommissarischen Substitution in Ansehung eines Vermächtnisses ist nicht im außerstreitigen sondern im streiten Verfahren abzusprechen. Entscheidungstexte 6 Ob 587/94 Entscheidungstext OGH 09.06.1994 6 Ob 587/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:... mehr lesen...
Norm: ABGB §652AußStrG §160AußStrG §178
Rechtssatz: Zur Frage der Art der vom Verlassenschaftsgericht von Amts wegen zu veranlassenden Sicherung eines eine unbewegliche Sache betreffendes Substitutionslegates zugunsten von minderjährigen Nachlegataren für den Fall, daß die beteiligten Parteien im Verlassenschaftsverfahren zur Klärung der Frage, ob der Vorlegatar das Legat ausgeschlagen hat, gemäß § 2 Abs 2 Z 7 AußStrG auf den Rechtsweg verwiese... mehr lesen...
Begründung: Der am 30.7.1987 verstorbene Erblasser hinterließ ein am 10.5.1984 errichtetes Testament, in dem er seine Witwe zur Alleinerbin einsetzte und weiters verfügte, daß die ihm gehörigen Liegenschaftsanteile an den Liegenschaften EZ ***** KG O***** und EZ ***** KG P***** je zur Hälfte seinen Töchtern Dkfm. Dr. Christiane F***** und Eva K***** zufallen sollen, wobei er das Legat zugunsten seiner Tochter Christiane mit einer Substitution (für den Fall deren nachkommenlosen Able... mehr lesen...
Begründung: Mit notariellem Erbvertrag vom 20. Juli 1987 beriefen einander die Ehegatten Elfriede B*** und Johann B*** für den Fall ihres Ablebens gegenseitig zu Universalerben ihres dereinstigen Nachlasses, und zwar zu 3/4 erbvertraglich und einseitig unwiderruflich und zum letzten, gesetzlich der freien Verfügung vorbehaltenen Nachlaßviertel auch wechselseitig testamentarisch. Punkt 4 dieses Erbvertrages lautet: "Sollte Herr Johann B*** als Alleinerbe nach Frau Elfriede B*** abl... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. März 1979 verstorbene Hermine P*** war ua Eigentümerin der Liegenschaft EZ 5 KG Jakobsberg. In ihrem Testament vom 3. Juli 1975 setzte sie ihre Tochter, Maria N***, zur Erbin ein. Deren Ehegatten, Siegfried N***, vermachte sie 65,005 % ihrer Einlage als Komplementärin der Fa I K K***, Josef H***s Erben und bestimmte, daß dieser Legatar als persönlich haftender Gesellschafter an dieser Fa beteiligt sein sollte. Hinsichtlich der Liegenschaft EZ 5 KG Jakobsberg ... mehr lesen...
Norm: ABGB §652ABGB §726
Rechtssatz: Die Ansicht, daß Nachvermächtnisnehmer keinesfalls als Erben iSd § 726 ABGB zu betrachten seien, ist verfehlt; sowohl Vermächtnisnehmer wie Nachlegatare sind iSd § 726 ABGB als subsidiär berufene Erben zu betrachten. Entscheidungstexte 4 Ob 536/88 Entscheidungstext OGH 26.04.1988 4 Ob 536/88 JBl 1988,712 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §652ABGB §726AußStrG §126 C
Rechtssatz: Nachvermächtnisnehmer dürfen vom gesetzlichen Erbrecht des § 726 ABGB nicht ausgeschlossen werden; eine auf dem gegenteiligen Rechtsstandpunkt beruhende Erbserklärung der übrigen Erben (Legatare) ist daher der schwächere Erbrechtstitel, so daß ihnen die Klägerrolle im Erbrechtsstreit zuzuweisen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 536/88 Ent... mehr lesen...
Begründung: Elisabeth D*** ist am 23.5.1982 in Wien gestorben. Sie hinterließ eine von ihr selbst geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügung vom 1.11.1980, deren wesentlicher Inhalt wie folgt lautet: "Ich unterfertigte Elisabeth D*** .... verfüge im vollen Besitze meiner geistigen Fähigkeiten über mein Hab und Gut für den Fall meines Ablebens im Folgendem: Ich hinterlasse meine voll ausbezahlte Eigentumswohnung zur lebenslangen Benützung meiner Freundin Frau Martha B*... mehr lesen...