Entscheidungen zu § 566 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-42 von 42

RS OGH 1979/7/4 3Ob547/79, 1Ob749/83, 4Ob562/88, 9Ob710/91, 1Ob28/03d, 6Ob129/05x, 2Ob162/16m

Norm: ABGB §565ABGB §566EntmO §1 Abs2
Rechtssatz: 1.) Die Voraussetzungen für eine Entmündigung und für die Testierfähigkeit unterscheiden sich. 2.) Die Testierfähigkeit fehlt nur dann, wenn der Erblasser nicht einmal das Bewustsein hatte, eine letztwillige Anordnung zu treffen und ihm das Verständnis ihres Inhaltes zur Gänze abging. Die Beeinträchtigung des Bewußtseins des Erblassers muß soweit gehen, daß die normale Freiheit der Willensbildun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1979

RS OGH 1979/7/4 3Ob547/79

Norm: ABGB §565ABGB §566EntmO §1 Abs2EntmO §4 Abs2
Rechtssatz: Eine gem § 1 Abs 2 EntmO beschränkt entmündigte Person ist in der Regel durchaus testierfähig ( arg § 569 ABGB iVm § 4 Abs 2 EntmO, wonach die beschränkte Entmündigung lediglich Einschränkungen hinsichtlich der Testamentsform zur Folge hat ). Denn die Beeinträchtigung des Geisteszustandes der betreffenden Person, macht sie nicht unfähig, ihre Angelegenheiten zu besorgen, sondern läß... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1979

RS OGH 1979/7/4 3Ob547/79

Norm: ABGB §565ABGB §566
Rechtssatz: Für die Erfassung der Bedeutung der letztwilligen Erklärung kann es keine Rolle spielen, ob die Erblasserin dabei über ein geringes oder beträchtliches Vermögen verfügte. Entscheidungstexte 3 Ob 547/79 Entscheidungstext OGH 04.07.1979 3 Ob 547/79 EvBl 1980/29 S 103 = NZ 1980,154 = SZ 52/111 E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1979

TE OGH 1978/1/26 7Ob733/77

Die Kläger sind die Enkel, die Beklagten die Kinder der am 8 April 1971 verstorbenen Anna W. Diese setzte in ihrem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament vom 27. Juni 1953 die beiden Kläger als Universalerben ihres unbeweglichen Vermögens ein und beschränkte ihre Kinder (Beklagte) auf den Pflichtteil. In dem Nachtrag zu diesem Tesatment vom 1. Juni eingesetzten Universalerben (Kläger) den Fruchtgenuß ihres Vermögens erhalten soll. In einem weiteren holographen Testam... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.01.1978

RS OGH 1978/1/26 7Ob733/77, 2Ob586/83, 3Ob539/90, 6Ob244/99x, 1Ob51/03m

Norm: ABGB §565ABGB §566ABGB §567ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Hat der Kläger im Erbrechtsprozeß eine die Testierfähigkeit ausschließende geistige Erkrankuung des Erblassers bewiesen, so obliegt es nunmehr dem beklagten Testamenserben, den Gegenbeweis zu erbringen, daß das Testament vom Erblasser während eines lichten Augenblickes errichtet worden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 733/77 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1978

RS OGH 1978/1/26 7Ob733/77, 1Ob647/78, 7Ob646/78, 5Ob532/80, 3Ob653/86, 4Ob562/88, 3Ob539/90, 4Ob312

Norm: ABGB §565ABGB §566
Rechtssatz: Die Testierfähigkeit fehlt nur dann, wenn der Erblasser nicht einmal das Bewußtsein hatte, eine letztwillige Anordnung zu treffen und ihm das Verständnis ihres Inhaltes zur Gänze abging. Die Beeinträchtigung des Bewußtseins des Erblassers muß so weit gehen, daß die normale Freiheit der Willensbildung aufgehoben ist. Entscheidungstexte 7 Ob 733/77 Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1978

RS OGH 1968/10/31 1Ob219/68, 5Ob300/71, 3Ob539/90

Norm: ABGB §566
Rechtssatz: Daß ein Testament grenzenlosen Haß widerspiegelt, läßt noch nicht auf Testierunfähigkeit im Sinne des § 566 ABGB schließen. Entscheidungstexte 1 Ob 219/68 Entscheidungstext OGH 31.10.1968 1 Ob 219/68 NZ 1969,154 5 Ob 300/71 Entscheidungstext OGH 17.11.1971 5 Ob 300/71 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.10.1968

RS OGH 1956/6/27 7Ob293/56, 7Ob597/77 (7Ob598/77), 7Ob733/77, 1Ob647/78, 3Ob547/79, 3Ob539/90, 1Ob51

Norm: ABGB §566
Rechtssatz: Zum Begriff der Testierfähigkeit. Reichsgericht vom 20.05.1940, VIII 49/40 Entscheidungstexte 7 Ob 293/56 Entscheidungstext OGH 27.06.1956 7 Ob 293/56 Veröff: JBl 1957,239 7 Ob 597/77 Entscheidungstext OGH 01.09.1977 7 Ob 597/77 7 Ob 733/77 Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.1956

RS OGH 1953/10/8 2Ob190/53, 3Ob295/55, 3Ob279/51, 5Ob420/61, 5Ob57/65, 5Ob170/65, 6Ob275/65, 1Ob7/66

Norm: ABGB §566
Rechtssatz: Für die Gültigkeit einer letztwilligen Anordnung ist nicht der Vollbesitz der geistigen Kräfte und auch nicht die volle Erkenntnis der Tragweite der Anordnung in allen Auswirkungen erforderlich. Der Erklärende muß vielmehr nur wissen und wollen, daß er eine letztwillige Anordnung trifft. Reichsgericht vom 24.10.1940, VIII 580/39; DREvBl 1941/3 Entscheidungstexte 2 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1953

RS OGH 1953/1/7 2Ob651/52, 3Ob295/55, 6Ob85/75

Norm: ABGB §565ABGB §566
Rechtssatz: Scheinbar logische Handlungen eines Geisteskranken entbehren dennoch der Besonnenheit und Ernstlichkeit, wenn sie einer schwerkranken Seele entspringen. Wenn auch ein Geisteskranker im Zeitpunkte der Testamentserrichtung weiß, was er tut und welchen Inhalt seine Verfügung hat, kann Besonnenheit und Ernst gefehlt haben. Die Beweislast für den Mangel der Besonnenheit und Willensfähigkeit trifft den im Erbrecht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.01.1953

TE OGH 1951/5/23 3Ob279/51

Die am 27. August 1949 verstorbene Marie K. hat am 16. August 1949 unter der Überschrift "Mein Testament" eine letztwillige Verfügung errichtet, in der sie erklärte, daß sie bei voller Vernunft und frei von Zwang über ihr Eigentum verfüge. Mit dieser Verfügung hat sie ihrem Schwiegersohn Johann T. ihren Grundbesitz, den Keller samt Faßgeschirr und lagerndem Wein, das gesamte Bargeld und Nahrungsmittel sowie einige Einrichtungsgegenstände vermacht. Den Eheleuten F. vermachte sie das ih... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1951

TE OGH 1950/10/11 2Ob572/50

Nach dem Tode des Johann P. wurden dem Abhandlungsgericht zwei letztwillige Verfügungen des Erblassers vorgelegt, eine vom 3. Oktober 1946, in der seine außerehelichen Söhne Franz Pr. und Jakob A. als Erben eingesetzt waren, und eine vom 19. August 1946, in der er bestimmt hatte, daß "alles, seine Kleider, Möbel, Bücher, der ganze Besitz bei 90 ha, viel Arbeitszeug" den Gemeindearmen in P. gehören solle. Bedingte Erbserklärungen wurden abgegeben 1. von den beiden außerehelichen Söhnen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.10.1950

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