Norm
ABGB §565Rechtssatz
Für die Erfassung der Bedeutung der letztwilligen Erklärung kann es keine Rolle spielen, ob die Erblasserin dabei über ein geringes oder beträchtliches Vermögen verfügte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0012419Dokumentnummer
JJR_19790704_OGH0002_0030OB00547_7900000_003