RS OGH 1979/7/4 3Ob547/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1979
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Norm

ABGB §565
ABGB §566

Rechtssatz

Für die Erfassung der Bedeutung der letztwilligen Erklärung kann es keine Rolle spielen, ob die Erblasserin dabei über ein geringes oder beträchtliches Vermögen verfügte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0012419

Dokumentnummer

JJR_19790704_OGH0002_0030OB00547_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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