RS OGH 1978/1/26 7Ob733/77, 2Ob586/83, 3Ob539/90, 6Ob244/99x, 1Ob51/03m

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Veröffentlicht am 26.01.1978
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Norm

ABGB §565
ABGB §566
ABGB §567
ZPO §503 Z4 E4c18

Rechtssatz

Hat der Kläger im Erbrechtsprozeß eine die Testierfähigkeit ausschließende geistige Erkrankuung des Erblassers bewiesen, so obliegt es nunmehr dem beklagten Testamenserben, den Gegenbeweis zu erbringen, daß das Testament vom Erblasser während eines lichten Augenblickes errichtet worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012403

Dokumentnummer

JJR_19780126_OGH0002_0070OB00733_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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