Begründung: Die Klägerin und der Beklagte führten eine Lebensgemeinschaft. Im März 2001 zogen sie mit dem 1998 geborenen gemeinsamen Kind in eine Wohnung des Beklagten ein. Sofern der Beklagte in Wien war, hielt er sich in dieser Wohnung auf. Im Herbst 2001 traten in der Beziehung der Streitteile Probleme auf. Im Dezember 2001 beauftragte der Beklagte einen Rechtsanwalt mit der Erstellung eines Vertragsentwurfs über die Schenkung seiner nur der Zusage der
Begründung: von Wohnungseig... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1995 Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuchs Villach, auf der das Gebäude B***** 3 errichtet ist. Die Beklagte ist seit 1994 Eigentümerin der angrenzenden Liegenschaft EZ ***** mit dem darauf befindlichen Gebäude B***** 5. In der südwestlichen Ecke des Hauses B***** 5 befindet sich im Halbstock ein ca 10 m² großer Raum, der nur über das Haus B***** 3 zugänglich ist. Es besteht keine direkte Verbindung von diesem Raum zu den übrigen Teilen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dagmar I*****, 2. Dr. Gottfried I*****, beide vertreten durch Mag. Gerald Griebler, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei B***** Aktiengesellschaft... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Alleineigentümerin der im
Kopf: genannten Liegenschaft (bestehend aus zwei Grundstücken, und zwar Wald mit 12.802 m² und Baufläche mit 312 m² samt einem darauf befindlichen Wohnhaus), die zu C-LNR 2a mit einem Fruchtgenussrecht gemäß Punkt Fünftens des Übergabsvertrags vom 1. Dezember 2000 für ihren Großvater belastet ist; dieser Vertragspunkt nimmt vom Fruchtgenuss das Waldgrundstück aus. Zugunsten des Großvaters ist weiters ein Belastungs- ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Die Klagevertreter teilten mit Schriftsatz vom 23. 9. 2005 dem Obersten Gerichtshof mit, dass der Kläger am 13.9.2005 verstorben sei. Sie beantragten, die Bezeichnung der klagenden Partei auf den ruhenden Nachlass richtig zu stellen. Die beklagte Partei erhob dagegen keinen Einwand. Die Parteienbezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO zu berichtigen. Zu 1.: Die Klagevertreter teilten mit Schriftsatz vom 23. 9. 2005 dem Obersten Gerichtshof mit, dass der Kläg... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden Gläubiger beantragten die Bewilligung der Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung von 216.220 S = 15.713,32 EUR sA gemäß §§ 331 ff EO durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf dem für den Verpflichteten auf einer näher bezeichneten Liegenschaft - deren Eigentümer nicht die Betreibenden sind - unter COZ 11a einverleibten "WOHNUNGSRECHT gemäß Pkt II Dienstbarkeitsvertrag 1997-09-08". Laut diesem Dienstbarkeitsvertrag sei dem Verpflichteten da... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der Betreibenden zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 12.031,47 EUR sA und des laufenden Unterhalts von monatlich 218,02 EUR seit 5. März 2003 (entgegen 3 Ob 2423/96m = RPflSlgE 1997/110 [ablehnend Oberhammer in Angst, EO, § 291c Rz 3]) die Pfändung des (grundbücherlich nicht eingetragenen) Fruchtgenussrechts des Verpflichteten an einer bestimmten Liegenschaft bewilligt. Die Entscheidung über die Verwertung des Fruchtgenussrecht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dass ein Fruchtgenussrecht wenigstens der Ausübung nach mit dinglicher Wirkung übertragen werden kann (wobei das Recht des Überträgers eingetragen bleibt und das Recht nur mit Zustimmung des Überträgers und des Übernehmers gelöscht werden kann), entspricht der Judikatur (Hofmann in Rummel 3. Aufl, Rz 1 zu § 509 ABGB; zuletzt JBl 2001, 585). Eine solche Übertragung war Gegenstand des als Grundbuchsurkunde vorgelegten Vertrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die A***** GmbH (über deren Vermögen am 24. 11. 1996 der Konkurs eröffnet wurde und die daher im Folgenden der Einfachheit halber nur mehr Gemeinschuldnerin genannt wird) war bis 26. 7. 1995 Eigentümerin des Sporthotels A*****. Zur Vermarktung dieser Hotelanlage wurde der Verein M***** (in der Folge: Verein) gegründet, dessen Vereinszweck im Verkauf von sog. Ferienwohnrechten, d.s. zeitlich begrenzte Nutzungsrechte an bestimmten Hotelzimmern und -appartements, ... mehr lesen...
Begründung: Das Eintragungsgesuch des Antragstellers wurde vom Erstgericht insoweit abgewiesen, als er bei seiner Liegenschaft die Einverleibung des Fruchtgenussrechtes für Leo (*****) und Elisabeth M***** (*****) gemäß Pkt II des Servitutsvertrages vom 30. 7. 2001 erreichen wollte. Das Eintragungsgesuch des Antragstellers wurde vom Erstgericht insoweit abgewiesen, als er bei seiner Liegenschaft die Einverleibung des Fruchtgenussrechtes für Leo (*****) und Elisabeth M***** (*****) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss mit der Beklagten am 10. 10. 1994 einen Beherbergungsvertrag über einen Zeitraum von 30 Jahren. Er bezahlte die vereinbarten 114.450 S und erwarb damit "Urlaubspunkte", die ihn nach einem Punktesystem berechtigen, in den Clubhotels der Beklagten Zimmer, Studios und Suiten gegen Voranmeldung zu Urlaubszwecken zu nutzen. Der Gesamtpreis für Urlaubspunkte beinhaltet nur den Mietpreis des Zimmers, nicht aber die Betriebskosten, die Kurtaxe und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei ist ein österreichischer Verein, dessen Statuten ua folgende Bestimmungen enthalten: § 2 Paragraph 2, Zweck des Vereines Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, verfolgt die Zielsetzung, seinen Mitgliedern auf die Dauer von 99 Jahren gesicherte Ferienwohnrechte im Hotel "N*****" in Z***** zu verschaffen und hierbei seine Mitglieder zu... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist ein nicht auf Gewinn gerichteter Verein, dessen Zielsetzung es ist, seinen Mitgliedern auf Dauer gesicherte Ferienwohnrechte im Haus H***** R***** in K***** zu verschaffen und seine Mitglieder zu betreuen. Nach außen wird der Verein durch seinen Präsidenten oder dessen Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes vertreten. Der Preis für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft bei der beklagten Partei beträgt 29.500,-... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §504ABGB §509
Rechtssatz: Die Dienstbarkeit des Fruchtgenusses oder des Gebrauchsrechtes kann auch an beweglichen Sachen begründet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 2250/96k Entscheidungstext OGH 13.05.1997 5 Ob 2250/96k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107468 Dokumentn... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte die gerichtliche Hinterlegung des zwischen Mag.Marion S***** als Verkäuferin und Ilse H***** als Käuferin am 26.6. und 4.7.1995 abgeschlossenen Kaufvertrages zum Erwerb des Eigentums für Ilse H***** zu 318/1000 Anteilen an dem auf den Grundstücken .2***** Baufläche und 1112***** Gewässer je KG ***** befindlichen Superädifikat (Boots- und Badehaus). Das Begehren auf Hinterlegung dieser Urkunde für den Erwerb der Dienstbarkeit des Nutzungsr... mehr lesen...
Norm: ABGB §479 Satz2ABGB §504
Rechtssatz: Es besteht keine Rechtsvermutung, dass ein nicht verbüchertes Gebrauchsrecht Dienstbarkeit sei ( siehe aber 1 Ob 5/81 und 6 Ob 593/88 ). Entscheidungstexte 3 Ob 568/89 Entscheidungstext OGH 23.05.1990 3 Ob 568/89 2 Ob 124/09p Entscheidungstext OGH 22.04.2010 2 Ob 124/09p Vgl auch; Beisa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 385 KG Walchen mit einem Gartengrundstück und dem Ferienhaus (Blockhütte) Walchen 178. Sie hat die Liegenschaft mit Schenkungsvertrag vom 23. Mai 1986 von ihrem Sohn Willibald B*** erworben, dem sie das Belastungs- und Veräußerungsverbot einräumte. Dieser Sohn war mit der Klägerin vom dem 1. Oktober 1971 bis 18. März 1975 verheiratet. Beide Ehegatten waren deutsche Staatsbürger; der Mann erwarb 1978 die österre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit vollstreckbarem Notariatsakt vom 19.Dezember 1975 bestätigte Leopold E, daß ihm Heinrich F und Margarethe G Darlehen von S 50.000,-- bzw. S 300.000,-- zugezählt haben, und verpfändete zu deren Sicherstellung seine Liegenschaft EZ 4415 KG Eßling. Er verpflichtete sich außerdem, die Liegenschaft weder in Bestand zu geben noch sonst Dritten zur Benützung zu überlassen, und räumte den Darlehensgebern zur Sicherung der sich daraus ergebenden Rechte das Fruchtgenu... mehr lesen...
Norm: ABGB §504ABGB §508
Rechtssatz: Die Regel des letzten Satzes im § 508 ABGB ist bei einem zu Versorgungszwecken begründeten Wohnungsrecht als schlüssig abbedungen anzusehen. Entscheidungstexte 6 b 716/83 Entscheidungstext OGH 09.05.1985 6 b 716/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0011771 ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren vom 15. Februar 1964 bis 3. November 1981 verheiratet. Ihrer Ehe entstammen die Kinder Heinz, geboren am 29. August 1964, Klaus geboren am 27. Mai 1967 und Doris geboren am 20. April 1973. Die Antragstellerin ist zu 49/100-Anteilen, der Antragsgegner zu 51/100-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 159 KG Maria Gail mit dem Haus Johann-Lamprecht-Straße 3. Mit den Miteigentumsanteilen der Antragstellerin ist das Wohnungseigentum an der im Erdgeschoß... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ABGB §485ABGB §504ABGB §509ABGB §529
Rechtssatz: Im Falle der Übertragung einer Personalservitut ihrer Ausübung nach als dingliches Recht bleibt allein der ursprünglich dinglich Berechtigte dem Eigentümer gegenüber berechtigt und verpflichtet; mit seinem Tode ( bei einer juristischen Person: dem Ende ihres Bestehens ) erlischt das Recht. Entscheidungstexte 1 Ob 55/81 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ABGB §485ABGB §504ABGB §509ABGB §529
Rechtssatz: Die Übertragung eines Fruchtnießungsrechts der Ausübung nach mit dinglicher Wirkung ist allgemein zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 55/81 Entscheidungstext OGH 17.02.1982 1 Ob 55/81 7 Ob 513/85 Entscheidungstext OGH 21.02.1985 7 Ob 513/85 Beisatz: Oder mit obligator... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 9. April 1974 wurde gemäß § 17 BStG 1971 eine Teilfläche von 1540 m2 des Grundstücks 239/2 der EZ 247 KGS enteignet. Die Restfläche von 1341 m2 wurde gemäß § 18 Abs. 1 BStG 1971 eingelöst. Die Verwaltungsbehörde hatte die Entschädigung für die enteignete Fläche mit 4 334 386 S (d. s. 1540 m2 X 1100 S pro m = 1 694 000 S zuzüglich frustrierte Planungskosten von 2 530 386 S und Abbruchkosten von 110 000 S) und den Einlösungsbetrag fü... mehr lesen...
Norm: ABGB §504ABGB §509ABGB §1090 IcEisbEG §5
Rechtssatz: § 5 EisbEG umfaßt sowohl dingliche wie obligatorische Rechte, die sich entweder als ein Nutzungsrecht, ein Gebrauchsrecht oder ein Bestandrecht darstellen. Entscheidungstexte 2 Ob 561/79 Entscheidungstext OGH 04.12.1979 2 Ob 561/79 Veröff: EvBl 1980/113 S 353 = SZ 52/179 ... mehr lesen...
Der Kläger ist auf Grund eines am 27. Oktober 1967 mit der Voreigentümerin, der Mutter der Streitteile, Rosa P, abgeschlossenen Übergabsvertrages Eigentümer der Liegenschaft EZ 1234, KG G mit dem Wohnhause F-Gasse 20. Rosa P wurde auf Grund des mit dem Voreigentümer, dem Land Steiermark, abgeschlossenen Kaufvertrages vom 21. Feber 1967 bücherliche Eigentümerin dieser Liegenschaft, die sie schon viele Jahre vorher bewohnt und benutzt hatte. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläg... mehr lesen...
Norm: ABGB §504
Rechtssatz: Der Vertrag über die Dienstbarkeit des Gebrauchs hat nicht das bücherliche Eigentum am Grundstück zur Voraussetzung. Entscheidungstexte 8 Ob 137/75 Entscheidungstext OGH 02.07.1975 8 Ob 137/75 SZ 48/78 10 Ob 33/04g Entscheidungstext OGH 24.10.2006 10 Ob 33/04g Vgl auch; Beisatz: Dass die... mehr lesen...
Norm: ABGB §504ABGB §1116 BABGB §1120 AbZPO §1 AcZPO §561MG §21 A1
Rechtssatz: Zur Kündigung eines Mietvertrages ist auch derjenige aktiv legitimiert, dem die Dienstbarkeit des Gebrauches (§ 504 ABGB) eingeräumt wurde ("Babenberger-Passage"). Entscheidungstexte 4 Ob 502/66 Entscheidungstext OGH 03.05.1966 4 Ob 502/66 Veröff: EvBl 1966/405 S 521 = MietSlg 18.236 (16) ... mehr lesen...
Die Liegenschaft mit dem Haus G.-Gasse in H. steht seit dem Tod des Gatten der Klägerin in deren Alleineigentum; vorher hatte sie beiden Eheleuten je zur Hälfte gehört. Der Beklagte, der seit dem Jahr 1940 mit der Tochter der Klägerin verheiratet war, errichtete nach seiner Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft zusammen mit seinem Schwiegervater in den Jahren 1948/49 einen ebenerdigen Zubau zum Haus, in welchem letzterer seine Malerwerkstätte einrichtete. Etwa im Jahr 1950 wurde dem B... mehr lesen...
Norm: ABGB §504ABGB §507ABGB §521
Rechtssatz: Der Exekutionsführung auf das Gebrauchsrecht steht nichts im Wege, wenn der Eigentümer der belasteten Sache dieser Exekutionsführung zustimmt. Umsomehr muß die Exekutionsführung als zulässig erachtet werden, wenn der betreibende Gläubiger selbst derjenige ist, zu dessen Gunsten das Übertragungsverbot des § 507 ABGB besteht. Entscheidungstexte 7 Ob... mehr lesen...