RS OGH 1990/5/23 3Ob568/89, 2Ob124/09p

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Veröffentlicht am 23.05.1990
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Norm

ABGB §479 Satz2
ABGB §504

Rechtssatz

Es besteht keine Rechtsvermutung, dass ein nicht verbüchertes Gebrauchsrecht Dienstbarkeit sei ( siehe aber 1 Ob 5/81 und 6 Ob 593/88 ).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 568/89
    Entscheidungstext OGH 23.05.1990 3 Ob 568/89
  • 2 Ob 124/09p
    Entscheidungstext OGH 22.04.2010 2 Ob 124/09p
    Vgl auch; Beisatz: Nach der im Fall einer unregelmäßigen Dienstbarkeit anzuwendenden Beweislastregel des § 479 Satz 2 ABGB obliegt dem aus einem Gebrauchsrecht Berechtigten der Beweis, dass die während des Ersitzungszeitraums ausgeübte Nutzung des Raums nicht bloß eine bestimmte Person begünstigte, sondern zum Vorteil der jeweiligen Eigentümer der Liegenschaft des Berechtigten geschah. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0011632

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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