RS OGH 1979/12/4 2Ob561/79

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Veröffentlicht am 04.12.1979
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Rechtssatz

§ 5 EisbEG umfaßt sowohl dingliche wie obligatorische Rechte, die sich entweder als ein Nutzungsrecht, ein Gebrauchsrecht oder ein Bestandrecht darstellen.Paragraph 5, EisbEG umfaßt sowohl dingliche wie obligatorische Rechte, die sich entweder als ein Nutzungsrecht, ein Gebrauchsrecht oder ein Bestandrecht darstellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0037826

Dokumentnummer

JJR_19791204_OGH0002_0020OB00561_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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