Entscheidungen zu § 504 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-32 von 32

RS OGH 1952/7/2 1Ob554/52

Norm: ABGB §504ABGB §1090 IIeABGB §1116
Rechtssatz: Die Frage, ob - vom Fall der Bestellung eines Fruchtgenußrechtes abgesehen - einem Dritten der Gebrauch eines Hauses überlassen werden kann, so zwar, daß er als alleiniger Mieter auftritt und über die Mietwohnungen des Hauses verfügt wie ein Eigentümer, und zwar nicht nur hinsichtlich der bisherigen Mieter, sondern auch der später auftretenden, ist zu bejahen ( Vgl auch 1 Ob 405/50 ) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.07.1952

TE OGH 1951/12/12 1Ob848/51

Das Erstgericht gab der Klage statt und erkannte die Beklagte schuldig, die Überlassung eines Wohnraumes ihrer Wohnung in A., G.straße 2, an den Postarbeiter Josef Sp. zu unterlassen und dafür zu sorgen, daß dieser die Wohnung räume. Franz H. habe der Beklagten mit Testament vom 18. April 1947 das lebenslängliche unentgeltliche Wohnungsrecht, das grundbücherlich einverleibt worden sei, eingeräumt. Gegen den Willen des Klägers habe die Beklagte den Josef Sp. in die Wohnung aufgenommen.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.12.1951

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