Norm: ABGB §451 AAÖSp §50HGB §369
Rechtssatz: Zur
Begründung: eines Pfandrechtes an einer beweglichen Sache gemäß § 451 ABGB ist zwar notwendig, dass der Pfandgläubiger das Pfand in Verwahrung nimmt. Es ist aber keineswegs erforderlich, dass er dies selbst tut, vielmehr kann auch der Gegenstand einem Dritten als Pfandhalter zur Verwahrung für den Gläubiger übergeben werden. In einem solchen Falle handelt es sich nicht um eine Übergabe durch Besi... mehr lesen...
Die Kläger begehren mit ihrer Klage die Vornahme der am 11. Juni 1951 bzw. 2. Februar 1953 bewilligten Exekution durch Pfändung und Verwahrung bezüglich der im Pfändungsprotokoll unter Postzahl 3 gepfändeten Eisenbahnwagen, unter Postzahl 4 gepfändeten Möbelwagenanhänger und unter Postzahl 18 gepfändeten Möbelwagen für unzulässig zu erklären, weil ihnen an diesen Gegenständen das Eigentumsrecht zustehe. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt, die beiden oberen Instanzen wiesen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §451 EABGB §1394GBG §8 Z1GBG §9GBG §13 Abs2
Rechtssatz: Nebenrechte, wie Pfandrechte und Bürgschaften erlöschen nicht im Fall einer Zession, sondern gehen auf den Zessionar über ( vgl Judikat Nr 247, Fußnote 6 ), wobei zum Übergang rechtsgeschäftlicher Pfandrechte allerdings noch eine sachenrechtliche Übertragung hinzutreten muss. Entscheidungstexte 3 Ob 209/53 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §451
Rechtssatz: Die Vereinbarung, wonach sich der Schuldner verpflichtet, zur Sicherstellung der Forderung des Gläubigers stets mindestens zwei Stück Großvieh in seinem Stall zu halten, welche er in dieser Anzahl dem Gläubiger verpfändet, begründet kein Recht des Gläubigers auf Übergabe zweier bestimmter Stücke Großvieh als Faustpfand. Entscheidungstexte 1 Ob 232/53 ... mehr lesen...
Der Verpflichtete ist mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteile vom 11. Oktober 1951 schuldig erkannt worden, ein von ihm benütztes Grundstück von der darauf befindlichen, ihm gehörigen Wohnbaracke geräumt den betreibenden Parteien zu übergeben. Diese haben zur Hereinbringung ihres Anspruches die Exekution durch ihre Ermächtigung, die Baracke auf Kosten des Verpflichteten zu entfernen, begehrt und im Zusammenhang damit den weiteren Antrag gestellt, dem Verpflichteten die Bezahlung ei... mehr lesen...
Der auf Rückstellung von drei Bocchara Teppichen gerichteten Klage hat das Erstgericht mit Urteil vom 23. April 1951 stattgegeben und seine Entscheidung damit begrundet, Kläger habe dem Beklagten ein Darlehen in der Höhe von 20.000 S, u. zw. von 18.000 S am 9. August 1949 und von 2000 S am 29. September 1949 gewährt; Beklagter habe ihm drei Bocchara Teppiche verpfändet, die sich zur Zeit der Auszahlung der 18.000 S im Antiquitätengeschäft auf Wunsch des Klägers zur Schätzung befunden ... mehr lesen...
Norm: ABGB §451 CGBG §8 Z1GBG §9GBG §13 Abs2
Rechtssatz: Eine bloß mündliche Übertragung einer Hypothekarforderung ist unwirksam (mit zahlreichen Judikaturzitaten). Entscheidungstexte 1 Ob 579/38 Entscheidungstext OGH 08.09.1938 1 Ob 579/38 Veröff: DREvBl 1938/449 3 Ob 200/58 Entscheidungstext OGH 13.11.1958 3 Ob 200/58 Ähnlich; Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIABGB §451GBG §14 Abs2GBG §61 A
Rechtssatz: Wurde zur Sicherstellung der aus einem Treuhand - und Anleihevertrag entspringenden Ansprüche zugunsten des Treuhänders der Anleihegeber eine Kredithypothek einverleibt, so ist der Eigentümer der Liegenschaft, im Falle die Anleihe nicht gegeben wurde, zur Stellung des Löschungsbegehrens gegen den Treuhänder auch nach Verkauf der Liegenschaft berechtigt. Die Einverleibung des Treuhände... mehr lesen...
Norm: ABGB §339ABGB §451ABGB §453EO §378 BGBG §14 Abs2GBG §35
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung kann nicht dazu dienen, ein dingliches Recht zu begründen. Sie ist daher unzulässig zur Sicherung des Anspruches, die Vormerkung einer Kredithypothek in einem bestimmten Range zu gestatten. Entscheidungstexte 4 Ob 617/31 Entscheidungstext OGH 12.01.1932 4 Ob 617/31 ... mehr lesen...
Norm: EO §294 KABGB §451
Rechtssatz: Eine Forderung, für die auf einem Bauwerke ein vertragsmäßiges Pfandrecht durch Urkundenhinterlegung begründet wurde, ist nach § 294 EO zu pfänden; eine Urkundenhinterlegung zur
Begründung: des zwangsweisen Pfandrechtes an dieser Forderung findet nicht statt. Entscheidungstexte 3 Ob 940/28 Entscheidungstext OGH 14.11.1928 3 Ob 940/28 SZ 10/32... mehr lesen...