Norm: ABGB §450ABGB §451 CGBG §14
Rechtssatz: Der Umstand, dass das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Kreditnehmers von Gesetzes wegen beendet wird, hat für sich allein noch nicht zwingend zur Folge, dass mangels Grundverhältnisses nach Insolvenzeröffnung keine Höchstbetragshypothek auf der Liegenschaft eines Dritten zur Sicherung von Forderungen aus diesem Rechtsverhältnis m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt vom 21. Dezember 2004, 26 S 118/04m, wurde über das Vermögen der B***** GmbH der Konkurs eröffnet. Die Beklagte gewährte der nunmehrigen Gemeinschuldnerin mit Vertrag vom 1. Oktober 2002 einen wiederholt ausnutzbaren Kontokorrentkredit mit einem Rahmen von 2 Mio EUR und einer Laufzeit bis 30. September 2007. Anfang des Jahres 2004 wurde der Kreditrahmen auf 2,4 Mio EUR erhöht. Der Kreditvertrag enthält unter dem Titel ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** reg. GenmbH, *****, vertreten durch Mag. Daniela Weiss und Dr. Bernhard Ess, Rechtsanwälte in Feldkirch, gegen die beklagte Partei A***** G*****, vertr... mehr lesen...
Begründung: KR Fritz U***** gründete als damals einziger Gesellschafter mit Errichtungserklärung vom 27. 8. 2008 die klagende Partei, eine Holding, mit einem Stammkapital von 35.000 EUR. Ab dem 31. 12. 2008 hielt er nur noch einen Geschäftsanteil von rund 37,7 %, während rund 62,3 % auf die neue Gesellschafterin J***** GmbH entfielen. Mag. Andreas G***** wurde zum alleinigen Geschäftsführer der klagenden Partei bestellt. Die beklagte Partei hatte Mag. Andreas G***** ua zu Konto Nr *... mehr lesen...
Begründung: An die Antragstellerin wurden von ihrem Vater mit einem in Notariatsaktform errichteten Schenkungsvertrag insgesamt drei Darlehensforderungen samt den dafür jeweils zugunsten des Geschenkgebers einverleibten Pfandrechten C-LNR 10a, 11a, 12a abgetreten. Mit der Aufsandungserklärung erklärten die Vertragsparteien, die Einverleibung der Übertragung der unter C-LNR 10a, 11a, 12a eingetragenen Pfandrechte vom Geschenkgeber an die Antragstellerin als Geschenknehmerin zu bewill... mehr lesen...
Begründung: 1989 hatte die Rechtsvorgängerin der Beklagten (im Folgenden nur mehr: „Beklagte“) dem (mittlerweile geschiedenen) Ehegatten der Klägerin Kredit gewährt. Am 23. September 1991 schlossen die Klägerin und ihr Ehegatte mit der Beklagten einen Pfandbestellungsvertrag, in dem sie dieser an der je zur Hälfte in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von 560.000 ATS (= 40.696,79 EUR) zur Sicherstellung aller Forderungen einräumten, die der Bek... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 59.500 EUR für ehemals im Eigentum des Verpflichteten stehende Liegenschaftsanteile verbunden mit Wohnungseigentum. Auf diesen Liegenschaftsanteilen ist zugunsten des Landes Tirol (der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin) im Lastenblatt ua zu CLNr 5a aufgrund des Schuldscheins vom 18. Mai 1989 sowie der Vorrangseinräumung CLNR 5d und 17b eine Pfandforderung von 10.981.000 ATS samt höchstens 6 % Zinsen, 5 % Verzugs... mehr lesen...
Begründung: Ob der EZ ***** GB 83020 Wörgl-Kufstein ist zu B-LNR 60 und 61 das mit Wohnungseigentum an Top 44 verbundene Eigentumsrecht für Petra und Helmut F***** einverleibt. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist ob diesen Anteilen zu C-LNR 120a zu Gunsten der Antragstellerin das Pfandrecht im Höchstbetrag von 97.500 EUR einverleibt. Unter Vorlage einer als „Berichtigungsurkunde" bezeichneten Erklärung vom 2. Mai 2008 begehrt die Antragstellerin, beim Pfandrecht C-LNR 120a die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Dkfm L. F*****) Ges.m.b.H. & Co. KG (im Folgenden nur: Vermieterin) gab mit Beginn 1. Juli 2003 auf unbestimmte Zeit einen Teil einer ihr gehörenden Halle (492,35 m²) samt Außenbereich (ca 400 m²) und Infrastruktur (Brückenwaage und „sonstige Einrichtungen") an die Mieterin R***** GmbH (im Weiteren nur: Mieterin) in Bestand. Die Vermieterin war gleichzeitig auch Auftraggeberin der Mieterin für die Lohnvermahlung. Der Mietzins war variabel und hing von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §451
Rechtssatz: Eine zur
Begründung: von Höchstbetragshypotheken ausreichende Bestimmtheit liegt auch dann vor, wenn in der Pfandbestellungsurkunde nicht nur der Rechtsgrund der Forderung sowie die Person des Gläubigers und des Schuldners, sondern auch mehrere Schuldner bestimmt genannt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 285/05s Entscheidungstext OGH 15.02.2006 3 ... mehr lesen...