RS OGH 2006/2/15 3Ob285/05s, 7Ob6/06t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.2006
beobachten
merken

Norm

ABGB §449
ABGB §451

Rechtssatz

Eine zur Begründung von Höchstbetragshypotheken ausreichende Bestimmtheit liegt auch dann vor, wenn in der Pfandbestellungsurkunde nicht nur der Rechtsgrund der Forderung sowie die Person des Gläubigers und des Schuldners, sondern auch mehrere Schuldner bestimmt genannt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120618

Dokumentnummer

JJR_20060215_OGH0002_0030OB00285_05S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten