Begründung: Das Rekursgericht gab folgende Vorgeschichte wieder: Mit Beschluss vom 5. 11. 1999 hat das Erstgericht zu Uh 19/99 (TZ 9796/99) über Antrag des Josef E***** und der Ludwig E***** GmbH & Co KG die Hinterlegung eines notariellen Gesellschaftsvertrages in die Sammlung der bei Gericht hinterlegten und eingereihten Urkunden zum Erwerb des Eigentumsrechts an dem in keinem Grundbuch eingetragenen, auf dem dem Josef E***** zur Gänze gehörenden Grundstück 1946/4 der EZ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab folgende Vorgeschichte wieder: Mit Beschluss vom 5. 11. 1999 hat das Erstgericht zu Uh 19/99 (TZ 9796/99) über Antrag des Josef E***** und der Ludwig E***** GmbH & Co KG die Hinterlegung eines notariellen Gesellschaftsvertrages in die Sammlung der bei Gericht hinterlegten und eingereihten Urkunden zum Erwerb des Eigentumsrechts an dem in keinem Grundbuch eingetragenen, auf dem dem Josef E***** zur Gänze gehörenden Grundstück 1946/4 der EZ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 22. 12. 1995 wurde der Nachlass der am 5. 5. 1993 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Juliana P***** auf Grund des Gesetzes unter Bedachtnahme auf mehrere Erbsentschlagungen den bedingt erbserklärten Erben, und zwar den erblasserischen Söhnen Karl P***** zu einem Drittel und Johannes P***** zur Hälfte, sowie dem erblasserischen Enkel David P***** zu einem Sechstel unter Hinweis auf das getroffene Erbteilungsübereinkommen vo... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer Aufsandungs- und Übereignungsurkunde, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und des Urteils des Bezirksgerichtes Rattenberg vom 20. 10. 1992, GZ 3 C 384/91x, begehrt der Antragsteller, ihm zur Erlangung des Eigentums an einem Superädifikat (Musikpavillon) auf dem Grundstück ***** in ***** Grundbuch ***** die Aufnahme der Aufsandungs- und Übereignungsurkunde in die Sammlung der beim Bezirksgericht Rattenberg hinterlegten und eingereihten Liegenschaf... mehr lesen...
Begründung: Zum Parteienvorbringen und zum Sachverhalt wird auf den Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 9. 6. 1998, 1 Ob 80/98s, verwiesen. Während Gegenstand dieser Entscheidung das Begehren der Klägerin war, die Beklagten mögen die Benützung einer Kleingartenparzelle unterlassen, begehrte die Klägerin von den Beklagten mit gleichartiger
Begründung: hier die Räumung dieser Parzelle. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entsche... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von den Beklagten die Unterlassung der Benützung einer "Kleingartenparzelle", insbesondere deren Betretens ohne ihre Zustimmung. Sie brachte vor, Unterpächterin des Grundstücks zu sein, auf welchem sich eine Badehütte befindet. Diese stünde zu je einem Viertel im Eigentum der Beklagten, zur Hälfte aber in ihrem Eigentum. Das Hälfteeigentum habe sie von ihrem Onkel, der im Dezember 1993 verstorben und vor dem 6.9.1993 alleiniger Unterpächter des Gr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte betreibt Fahrnisexekutionen gegen die Verpflichtete Anneliese A*****, bei der auch ein Superädifikat in Linz, H*****-Straße 27 - im besonderen Pfändungsprotokoll des Bezirksgerichtes Linz zu 22 E 753/95-6 unter Pz 1 verzeichnet - gepfändet wurde. Die Erstbeklagte verkaufte dieses Bauwerk, das auf der von der G***** GesmbH gemäß Vertrag vom 5.1.1962 in Bestand gegebenen 100 m**2 großen Teilfläche des Grundstücks 716/41 der KG W*****, EZ **... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 144 KG Hallein. Unter dieser befinden sich Teile des sogenannten "Grill-Stollens", der im Jahr 1944 im Auftrag und auf Rechnung der Organisation Todt von der in der Rüstungsindustrie mit der Erzeugung von Komponenten des Jagdflugzeuges Messerschmidt Bf 109 tätigen Eugen Grill Werke GmbH errichtet wurde. Die Organisation Todt gilt nach § 3 Abs 1 des ersten Staatsvertragsdurchführungsgesetzes BGBl 16/1956 und nach... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AABGB §435ABGB §473ABGB §479
Rechtssatz: Die Belastung eines Superädifikates mit einer persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer der herrschenden Liegenschaften als unregelmäßige Dienstbarkeit ist zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 2250/96k Entscheidungstext OGH 13.05.1997 5 Ob 2250/96k European Case ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte die gerichtliche Hinterlegung des zwischen Mag.Marion S***** als Verkäuferin und Ilse H***** als Käuferin am 26.6. und 4.7.1995 abgeschlossenen Kaufvertrages zum Erwerb des Eigentums für Ilse H***** zu 318/1000 Anteilen an dem auf den Grundstücken .2***** Baufläche und 1112***** Gewässer je KG ***** befindlichen Superädifikat (Boots- und Badehaus). Das Begehren auf Hinterlegung dieser Urkunde für den Erwerb der Dienstbarkeit des Nutzungsr... mehr lesen...
Norm: ABGB §435ABGB §1091 DABGB §1120 BaMRG §2 Abs1
Rechtssatz: Veräußert ein Mitvermieter seinen Eigentumsanteil, besteht, da der neue Eigentümer auf der Vermieterseite in das Bestandverhältnis eintritt, für den Mieter keine Rechtsgrundlage, den auf den Verkäufer entfallenden Anteil einer von ihm geleisteten Barkaution rückersetzt zu verlangen. Entscheidungstexte 3 Ob 2432/96k Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte gründete gemeinsam mit Ing.Christian S***** und der L*****-Aktiengesellschaft (kurz: L***** AG) die klagende Partei. Aufgrund des florierenden Geschäftsganges entstand für das Unternehmen ein erhöhter Platzbedarf, sodaß schließlich Ing.Christian S***** und der Beklagte persönlich im Jänner 1993 die Liegenschaft *****, je zur Hälfte erwarben; diese vermieteten sie mit Vertrag vom 4.2.1993 an die Klägerin. Im Mietvertrag war vereinbart, daß die Kl... mehr lesen...
Norm: ABGB §435ABGB §1466
Rechtssatz: Die Ersitzungszeit für Superprädifikate beträgt drei Jahre. Entscheidungstexte 3 Ob 2277/96s Entscheidungstext OGH 20.11.1996 3 Ob 2277/96s 5 Ob 55/13v Entscheidungstext OGH 16.07.2013 5 Ob 55/13v Auch; Beisatz: Das Superädifikat zählt zu den beweglichen Sachen. Eine Ersitzung findet daher nach Ab... mehr lesen...
Norm: ABGB §297ABGB §435ABGB §469ABGB §526ABGB §1446BauRG §6 Abs2
Rechtssatz: Die
Begründung: eines - auch nur anteiligen - Eigentümerbaurechts durch den Alleineigentümer der Liegenschaft ist unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 145/95 Entscheidungstext OGH 19.12.1995 5 Ob 145/95 Veröff: SZ 68/239 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: ABGB §297ABGB §417ABGB §418ABGB §435
Rechtssatz: Das Fehlen der Absicht dauernder Belassung ergibt sich entweder aus dem äußeren Erscheinungsbild des Bauwerkes oder aus den zwischen dem Grundeigentümer und dem Errichter des Bauwerkes bestehenden Rechtsverhältnissen. Entscheidungstexte 3 Ob 144/93 Entscheidungstext OGH 12.01.1994 3 Ob 144/93 Veröff: SZ 67/1 = EvBl 1994/134 S ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 BABGB §418ABGB §435
Rechtssatz: Wird ein Bauwerk, das nicht schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild als Superädifikat zu qualifizieren ist, ohne Bestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen Grundeigentümer und Erbauer errichtet, sind die Vorschriften der §§ 297, 418 ABGB anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 144/93 Entscheidungstext OGH 12.01.1994 3 Ob 144/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 BABGB §417ABGB §418ABGB §435
Rechtssatz: § 418 ABGB kann nicht angewendet werden, wenn ein Superädifikat vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 144/93 Entscheidungstext OGH 12.01.1994 3 Ob 144/93 Veröff: SZ 67/1 3 Ob 119/93 Entscheidungstext OGH 13.04.1994 3 Ob 119/93 Veröff: SZ 67/61 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 BABGB §435
Rechtssatz: Sind Bauwerke durch ihre Aufführung bereits Bestandteil des Grundstückes geworden, können sie später auch nicht einvernehmlich zu sonderrechtsfähigen Superädifikaten gemacht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 158/93 Entscheidungstext OGH 15.09.1993 3 Ob 158/93 3 Ob 144/93 Entscheidungstext OGH 12.... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 BABGB §435
Rechtssatz: Wurde dem Bauführer zwar ein zeitlich begrenztes Benützungsrecht eingeräumt, aber zugleich eine Vereinbarung getroffen, wonach alle fest mit dem Erdboden verbundenen Bauwerke sofort den Grundeigentümern zufallen sollen und dem Bauführer daran nur ein Fruchtgenußrecht zustehen soll, so entsteht kein Superädifikat. Entscheidungstexte 3 Ob 158/93 E... mehr lesen...
Norm: EO §249 ffABGB §435UHG §14
Rechtssatz: Ob die Pfändung des Superädifikates im Zuge des vom Rechtsmittelwerber betriebenen Exekutionsverfahrens wirksam erfolgte, ist völlig unabhängig davon zu beurteilen, ob es zur Urkundeneinreihung kommt oder nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 73/93 Entscheidungstext OGH 13.07.1993 5 Ob 73/93 Veröff: SZ 66/86 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AABGB §297 BABGB §435
Rechtssatz: a) Vom Grundsatz "superficies solo cedit" trifft das Gesetz gewichtige Ausnahmen, an die es entweder selbst davon abweichende Rechtsfolgen knüpft (zB § 418 dritter Satz ABGB) oder doch durch Parteienvereinbarung abweichende Rechtsfolgen knüpfen lässt (zB Keller oder Superädifikat). Ob eine solche Ausnahme vorliegt, hat jene Partei, die sich darauf beruft, zu behaupten und zu beweisen; verbleiben... mehr lesen...