RS OGH 1993/9/15 3Ob158/93, 3Ob144/93, 3Ob119/93, 5Ob2323/96w, 3Ob58/02d, 2Ob242/05k, 5Ob144/08z, 6O

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Veröffentlicht am 15.09.1993
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Norm

ABGB §297 B
ABGB §435

Rechtssatz

Sind Bauwerke durch ihre Aufführung bereits Bestandteil des Grundstückes geworden, können sie später auch nicht einvernehmlich zu sonderrechtsfähigen Superädifikaten gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0012258

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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