RS OGH 2023/10/23 3Ob158/93; 3Ob144/93; 3Ob119/93; 5Ob2323/96w; 3Ob58/02d; 2Ob242/05k; 5Ob144/08z; 6

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1993
beobachten
merken

Rechtssatz

Sind Bauwerke durch ihre Aufführung bereits Bestandteil des Grundstückes geworden, können sie später auch nicht einvernehmlich zu sonderrechtsfähigen Superädifikaten gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0012258

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten