Der Kläger hat in der Klage vorgebracht, er habe dem Beklagten auf Grund einer mündlichen Vereinbarung im Jahr 1948 das große Kellerzimmer seiner Wohnung im Hause in M. 121 im Tauschwege gegen das große Kellerzimmer im Erdgeschoß des gleichen Hauses und gegen die Übernahme der Verpflichtung durch den Beklagten, im Winter die Heizung der klägerischen Wohnung im Wege der gemeinsamen Hauszentralheizung auf seine Kosten zu besorgen, überlassen. Der Beklagte habe diese Verpflichtung im Win... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §43 A
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 43 ABGB wird auch der Name einer juristischen Person geschützt. Entscheidungstexte 2 Ob 1227/32 Entscheidungstext OGH 26.01.1933 2 Ob 1227/32 SZ 15/18 4 Ob 377/77 Entscheidungstext OGH 22.11.1977 4 Ob 377/77 Beisatz: "ÖVP" (T1) = ÖBl 1978,124 = SZ 50/152 ... mehr lesen...