RS OGH 2013/3/19 2Ob1227/32, 4Ob377/77, 4Ob198/00x, 4Ob108/03s, 17Ob44/08g, 17Ob16/10t, 4Ob45/13s

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Veröffentlicht am 26.01.1933
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Rechtssatz

Durch die Bestimmung des § 43 ABGB wird auch der Name einer juristischen Person geschützt.Durch die Bestimmung des Paragraph 43, ABGB wird auch der Name einer juristischen Person geschützt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0009167

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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