Norm
ABGB §26Rechtssatz
Durch die Bestimmung des § 43 ABGB wird auch der Name einer juristischen Person geschützt.Durch die Bestimmung des Paragraph 43, ABGB wird auch der Name einer juristischen Person geschützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0009167Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.06.2013