Norm: ABGB §283 Abs3UbG §36UbG §37
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 36 Abs 2 UbG, wonach die Behandlung nicht einsichtsfähiger Personen nicht gegen den Willen des Vertreters vorgenommen werden darf, bedeutet keine vorbehaltlose Beachtlichkeit des Vertreterwillens. Einer missbräuchlichen Ausübung des Personensorgerechts kann auch gegenüber untergebrachten Personen keine endgültige Wirksamkeit zukommen. Vielmehr ist auch hier die Behandlung aufgr... mehr lesen...
Begründung: Der bisher in Wien wohnende Minderjährige übersiedelte mit seiner Mutter nach Klagenfurt, wo er seit 27. Jänner 2010 gemeldet ist. Der örtliche Jugendwohlfahrtsträger als gesetzlicher Vertreter in Unterhaltsangelegenheiten hatte am 19. Februar 2010 einen Antrag auf Unterhaltserhöhung eingebracht. Über Aufforderung nach § 17 AußStrG, die ihm durch Hinterlegung zugestellt wurde (Beginn der Abholfrist am 9. April 2010), äußerte sich der Vater mit Telefax vom 23. April 2010 ... mehr lesen...
Begründung: I***** M***** ist in aufrechter Ehe mit D***** M***** verheiratet. Der Ehe entstammt die am ***** 2006 geborene Tochter M*****. Am 10. 6. 2009 verließ die Mutter mit der Tochter die eheliche Wohnung in S***** und flüchtete in ein Haus der Caritas in G***** und sodann, sobald dort ein Platz frei war, in das Frauenhaus G*****. Mutter und Tochter sind seit dem 30. 6. 2009 mit dem Hauptwohnsitz in G***** gemeldet. In ihrem an das Bezirksgericht Graz-Ost gerichteten Antrag vo... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige lebte zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens mit seiner obsorgeberechtigten Mutter im Sprengel des Bezirksgerichts Salzburg. Der Vater, dessen Unterhaltsherabsetzungsantrag vom 7. April 2009 (ON 104) noch offen ist, wohnt im Sprengel des Bezirksgerichts Neunkirchen. Laut einer Auskunft einer Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Salzburg/Umgebung als bisheriger Vertreterin des Minderjährigen in Unterhaltssachen lebt der Minderjährige nunmehr mit... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde am 28. 10. 2007 einvernehmlich geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich kamen die Eltern überein, dem Vater die alleinige Obsorge für den Minderjährigen zu übertragen. Diese Vereinbarung wurde auch pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Seit August 2008 hält sich der Minderjährige mit Zustimmung des in Bad Hofgastein lebenden Vaters bis auf weiteres bei der Mutter in Wien auf, wo er seit Herbst 2008 eine HTL für Maschinenbau (Dauer... mehr lesen...
Begründung: Nach Trennung der Eltern hielten sich David und Elias ab August 2004 beim Vater auf, der im Sprengel des Bezirksgerichts Döbling wohnte. Floris und Vivian blieben bei der Mutter, die nach Deutschland übersiedelte. Das Bezirksgericht Döbling, das die Führung der Pflegschaftssache am 20. Juli 2006 gemäß § 111 JN übertragen erhielt, verpflichtete die Mutter über Antrag des Vaters mit einstweiliger Verfügung vom 25. Jänner 2007 zur Zahlung einstweiligen Unterhalts für David ... mehr lesen...
Begründung: Über Protokollarantrag der Betroffenen, einer jugoslawischen Staatsbürgerin, die sich seit 1972 in Österreich aufhält, ist beim Bezirksgericht Klagenfurt ein Sachwalterbestellungsverfahren anhängig. Ein Verfahrenssachwalter wurde noch nicht bestellt. Nach dem Auszug aus dem Zentralen Melderegister wohnte die Betroffene seit 14. 9. 2004 in Krumpendorf am Wörthersee. Seit 7. 7. 2006 scheint als Wohnsitz derjenige ihrer Tochter Saveta M***** in 1120 Wien, ***** auf. Mit Bes... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Kitzbühel nahm den Antrag der Eltern der Minderjährigen auf "Zurückführung der in Irland befindlichen Tochter in ihre Obsorge" am 16. 11. 2001 zu Protokoll. Mit Beschluss vom 16. 11. 2001 (ON 3) sprach das Bezirksgericht Kitzbühel aus, dass es zur Verhandlung und Entscheidung in dieser Pflegschaftssache unzuständig sei und diese an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien überweise. Die Minderjährige sei unbekannten Aufenthalts in Irland. Die Eltern der M... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Nadalina Z***** ist die außereheliche Tochter der Romana Z***** und des Peter M*****. Dieser anerkannte seine Vaterschaft am 2. 3. 2000 vor dem Magistrat der Stadt Wien. Die Minderjährige war zunächst in ***** Wien,***** wohnhaft, weshalb die Pflegschaftssache vor dem Bezirksgericht Josefstadt anhängig wurde. Mit Schreiben vom 24. 9. 2001 teilte die Mutter dem Bezirksgericht Josefstadt mit, das sie nunmehr mit ihrer Tochter den ordentlichen Wohnsitz nach S***** v... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 15. 12. 1988 einvernehmlich geschieden. Der Minderjährige befand und befindet sich in Pflege und Erziehung der Mutter. Beide Eltern lebten während aufrechter Ehe und auch in den Jahren nach der Scheidung in Wels. Im Juli 1997 übersiedelte die Mutter mit dem Kind nach R***** bei Innsbruck. Mit Beschluss vom 18. 7. 1997 übertrug das Bezirksgericht Wels die Zuständigkeit zur Besorgu... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Wels übertrug seine Zuständigkeit zur Führung der Pflegschaftssache mit Beschluß vom 18.1.1999 dem Bezirksgericht Aspang mit der
Begründung: , daß sich die Minderjährige voraussichtlich bis Dezember 1999 einer Langzeittherapie im Rahmen des "Grünen Kreises" in Mönichkirchen unterziehen werde (ON 78). Das Bezirksgericht Aspang lehnte die Übernahme der Pflegschaftssache mit der
Begründung: ab, daß ein Antrag des Onkels der Minderjährigen auf Zuteilun... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige entstammt der mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 18.12.1984, GZ 25 Cg 302/84-3, geschiedenen Ehe der Helga und des Wolfgang Metzger. Mit dem pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich vom 17.12.1984 haben die Eltern vereinbart, daß die Obsorge für den Sohn der Mutter allein zukommt. Diese hat den Minderjährigen seit 4.7.1988 bei ihrer Mutter Johanna Stix in Pöllau untergebracht. Ursprünglich war nur eine Aufenthaltsd... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Anita F*****, infolge Rekurses der Minderjährigen, vertreten durch ihre Mutter Annemarie K*****, diese vertreten durch Mag. Peter Geldner, Wien 16, Maderspergerstraße 4/4, gegen den Beschluß des Landesgericht... mehr lesen...
Norm: ABGB §283 Abs3
Rechtssatz: Nach einem Zeitraum von drei Jahren ist das Pflegschaftsgericht nach § 283 Abs 3 ABGB jedenfalls zur amtswegigen periodischen Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Bestellung der Sachwalterschaft noch gegeben sind, verpflichtet. Der OGH hat in einem Fall, in dem nur ca eineinhalb Jahre nach der letzten Beschlußfassung verstrichen waren und der Betroffene einen Antrag auf amtswegige Überprüfung des Bestellu... mehr lesen...
Begründung: Die Vormundschaftssache der beiden minderjährigen Michael und Markus D*** ist beim Bezirksgericht Favoriten anhängig. Die Eltern dieser Kinder sind unbekannten Aufenthaltes. Ihr Vormund brachte sie bei Pflegeeltern in Pöllau in der Steiermark unter. Unerledigt ist ein Antrag der Stadt Wien vom 4.Juli 1989, die Mutter zum teilweisen Ersatz der Pflegekosten zu verpflichten. Das Bezirksgericht Favoriten übertrug - ohne diesen Antrag behandelt zu haben - mit Beschluß vom 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §283 Abs3JN §111 Abs1
Rechtssatz: Die Übertragung der Zuständigkeit zur Besorgung der pflegschaftsgerichtlichen Geschäfte an das Gericht, in dessen Sprengel sich der Betroffene aufhält, wird dann zu genehmigen sein, wenn sie im Interesse des Betroffenen gelegen erscheint, insbesondere wenn dadurch die wirksame Handhabung des dem Pflegebefohlenen zugedachten pflegschaftsgerichtlichen Schutzes voraussichtlich gefördert wird, mag auch d... mehr lesen...