Entscheidungen zu § 230e ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2011/2/23 1Ob210/10d

Begründung: Die am 31. 5. 1990 geborene Klägerin war Alleinerbin nach ihrem am 21. 10. 1997 verstorbenen Vater. Nach Einantwortung überwies die Gerichtskommissärin 285.969,72 ATS (20.782,23 EUR) auf ein auf den Namen der Klägerin lautendes Mündelkonto. Nach einem Wohnsitzwechsel sprach die Mutter der Klägerin am 2. 3. 2000 beim Bezirksgericht ***** als dem zuständigen Pflegschaftsgericht vor, weil sie das Vermögen der damals Minderjährigen in einem Immobilienfonds bis zu deren Vollj... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.02.2011

TE OGH 2010/3/17 7Ob29/10f

Begründung: Der Vater und gesetzliche Vertreter der beiden Minderjährigen ist Alleinerbe des am 3. 2. 2004 verstorbenen DI Dr. H***** M***** L*****. Von diesem erbte er umfangreiches Liegenschaftsvermögen, welches jedoch durch eine fideikommissarische Substitution zugunsten der beiden minderjährigen Antragsteller gebunden ist. Aus diesem Liegenschaftsbesitz wurden bereits mehrere Liegenschaften mit Zustimmung der Mutter der beiden Minderjährigen als gesetzlicher Vertreterin abver... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.03.2010

TE OGH 2002/2/13 2Ob17/02t

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.02.2002

RS OGH 2002/2/13 2Ob17/02t

Norm: ABGB §149ABGB §176 BABGB §230e
Rechtssatz: Erwirbt der Minderjährige (hier im Erbwege) Wertpapiere, dann sind die Vorschriften der §§ 149, 230 ff ABGB über die Anlegung von Geld eines Minderjährigen nicht anzuwenden; Maßnahmen des Gerichts kommen dann nur bei Gefährdung des Vermögens nach § 176 ABGB in Betracht. Besteht das Vermögen des Kindes in Anteilen an einem österreichischen Investmentfonds, der im Wesentlichen auf Euro-Währung laut... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.2002

RS OGH 1999/3/23 1Ob40/99k, 5Ob139/00b, 7Ob29/10f, 3Ob79/10d, 1Ob210/10d, 1Ob97/12i

Norm: AußStrG §14 Abs1 C2bAußStrG §14 C2d1ABGB §230aABGB §230e
Rechtssatz: Das in § 230 Abs 1 ABGB verankerte Handlungsgebot, Geld eines Minderjährigen "möglichst fruchtbringend" anzulegen, bewirkt die Gleichrangigkeit der in den §§ 230a bis 230e ABGB näher behandelten Anlegungsarten. Das Pflegschaftsgericht ist somit dann verpflichtet, die Anlegung des Mündelgelds auf eine andere als der in den §§ 230a bis 230d ABGB umschriebenen Weise zu gene... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1999

TE OGH 1999/3/23 1Ob40/99k

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.03.1999

RS OGH 1999/3/23 1Ob40/99k, 1Ob210/10d, 1Ob169/14f

Norm: ABGB §230eABGB §1311 IIa
Rechtssatz: § 230e ABGB ist beim Erwerb von Aktien durch das Mündel ein Schutzgesetz zu dessen Gunsten. Entscheidungstexte 1 Ob 40/99k Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 40/99k 1 Ob 210/10d Entscheidungstext OGH 23.02.2011 1 Ob 210/10d 1 Ob 169/14f E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1999

RS OGH 1999/3/23 1Ob40/99k, 1Ob210/10d

Norm: ABGB §230eABGB §1295 Ia3bABGB §1295 Ia3fABGB §1295 IIb1ABGB §1311 IIaAHG §1 Abs1 Cd1a
Rechtssatz: Auch wenn der Pflegschaftsrichter vor seiner Bewilligung der vom gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen vorgeschlagenen Art der Anlegung von Mündelvermögen die zwingend vorgeschriebene Anhörung eines Sachverständigen unterlassen hat, kann sich der Bund von der Amtshaftung befreien, wenn er beweist, dass derselbe Nachteil auch bei pflichtge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1999

TE OGH 1991/2/7 6Ob505/91

Begründung: Die Eltern der mj. Simone Anja B***** (im folgenden Minderjährige), geboren am 12. Dezember 1976, und deren beiden jüngeren Schwestern leben seit Jahren getrennt und in Scheidung. Der Vater ist Gastwirt, die Mutter Hausfrau. Mit Beschluß vom 2. September 1986 übertrug das Erstgericht die elterlichen Rechte in Ansehung der Minderjährigen dem Vater und in Ansehung ihrer beiden Schwestern der Mutter. Der Antrag des Vaters vom 2. April 1987, ihm auch in Ansehung der beiden j... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.02.1991

RS OGH 1990/6/12 8Ob1537/90, 6Ob505/91

Norm: ABGB §230cABGB §230eAußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C2bAußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C2d1
Rechtssatz: Ob in concreto eine von § 230 c ABGB abweichende Darlehensgewährung nach § 230 e ABGB zu genehmigen ist, weil sie nach den Verhältnissen des Einzelfalles den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entspricht, und ob das Pflegschaftsgericht in concreto auf Grund der ihm bekannt gewordenen Absicht der gesetzlichen Vertreterin ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1990

TE OGH 1984/1/17 2Ob614/83

Die Ehe der Eltern des mj. Thomas R ist aufrecht. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 6. 3. 1980 wurde auf Antrag der Mutter das Bezirksjugendamt für den Wiener 16. Bezirk zum besonderen Kurator für den Minderjährigen zur Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche gegen den Vater bestellt. Mit Eingabe vom 4. 3. 1983 regte das Bezirksjugendamt eine pflegschaftsgerichtliche Verfügung an. Es bestehe zugunsten des Minderjährigen ein Bausparvertrag mit der Allgemeinen Bausparkasse der Volksban... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.01.1984

RS OGH 1983/10/12 3Ob598/83 (3Ob608/83), 2Ob614/83, 2Ob2/12a, 10Ob69/16v, 1Ob76/18k

Norm: ABGB §149 Abs1ABGB §223ABGB §230ABGB §230eAußStrG §45AußStrG §46
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Bausparvertrag auf den Namen des Minderjährigen lautet, ist ein Indiz dafür, dass es sich zumindest möglicherweise um Vermögen des Kindes handelt. Wenn darüber hinaus ein Elternteil geltend macht, die entsprechenden Beträge gehörten dem Kind, während der andere behauptet, sie stünden ihm selbst zu, ist geradezu ein typischer Fall gegeben, da... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1983

Entscheidungen 1-12 von 12