RS OGH 2014/10/22 1Ob40/99k, 1Ob210/10d, 1Ob169/14f

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Veröffentlicht am 23.03.1999
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Rechtssatz

§ 230e ABGB ist beim Erwerb von Aktien durch das Mündel ein Schutzgesetz zu dessen Gunsten.Paragraph 230 e, ABGB ist beim Erwerb von Aktien durch das Mündel ein Schutzgesetz zu dessen Gunsten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111789

Im RIS seit

22.04.1999

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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