Norm: ABGB §154 GABGB §217AußStrG 2005 §45 IIA2
Rechtssatz: Wenn der Vertragsabschluss eine Vermögensangelegenheit ist, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb im Sinne des § 154 Abs 3 ABGB gehört (hier: Erbübereinkommen) und die Vertretungshandlungen des Elternteils der gerichtlichen Genehmigung bedürfen, steht den nächsten Verwandten unter der Voraussetzung, dass das Wohl des Kindes nicht anders gewahrt werden kann, ein Rekursrecht zu. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §140 AgABGB §154a Abs1ABGB §217
Rechtssatz: Schreiten beide Elternteile gegeneinander namens ihres Kindes ein und begehren, jeweils den anderen Teil zum Unterhalt zu verpflichten, treten damit zwangsläufig beide Elternteile in einer Doppelfunktion auf, nämlich einmal als Unterhaltsschuldner im eigenen Namen und zum andern im Namen des Kindes (Unterhaltsgläubigers) als dessen gesetzlicher Vertreter. In einem solchen Fall m... mehr lesen...
Begründung: Der am 29.7.1945 geborene Johann E*** wurde im Jahre 1973 wegen Geistesschwäche voll entmündigt. Der damals für ihn zum Kurator bestellte Helmut K*** ist im Sinne der Bestimmungen des Sachwalterschaftsgesetzes BGBl 1983/136 nunmehr Sachwalter des Betroffenen. Mit dem erstgerichtlichen Beschluß ON 72 wurden seinerzeit die Anträge der Mutter des Betroffenen, 1. den Sachwalter Helmut K*** seines Amtes zu entheben und einen anderen Sachwalter zu bestellen, gegebenenfalls ... mehr lesen...
Begründung: Der am 4. November 1980 verstorbene Kaufmann Johann P*** hat mehrere letztwillige Verfügungen hinterlassen, in welchen er seinen mj. Sohn Hans Christoph L*** zum Alleinerben eingesetzt und dessen Mutter und Vormünderin Anna L*** - neben anderen Personen - mit einem Vermächtnis bedacht hat. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 19. November 1980 (ON 7) ist Rechtsanwalt Dr. Walter K*** zum Widerstreitsachwalter für Hans Christoph L*** bestellt worden. Die von ihm für den Mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §217AußStrG §9 B2AußStrG §16 BIIJN §109 Abs2
Rechtssatz: Kein Recht des Neffen eines Pflegebefohlenen, als Beteiligter im Genehmigungsverfahren gemäß § 109 Abs 2 JN zugezogen zu werden. Entscheidungstexte 1 Ob 237/65 Entscheidungstext OGH 13.01.1966 1 Ob 237/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966... mehr lesen...
Norm: ABGB §217AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Die Verwandten eines Pflegebefohlenen haben kein Recht darauf, dem Verfahren als Beteiligte zugezogen zu werden, Abschriften von Eingaben des Beistandes (Vormundes) zu erhalten und die Zustellung gerichtlicher Verfügungen zu verlangen. Der gesetzliche Vertreter des Pflegebefohlenen wird durch das Gericht kontrolliert. Die Verwandten sind jedoch nicht als weitere Kontrollorgane über den gesetzlichen Vertr... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 Abs1 BABGB §169dABGB §178 DABGB §217AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Die Stellung der nächsten Verwandten und des Vaters eines außerehelichen Kindes und ihre Rekurslegitimation im Vormundschaftsverfahren. Dem Bruder der außerehelichen Mutter des Minderjährigen, dem der Minderjährige über Vorschlag des Vormundes in Pflege gegeben werden soll, ist in diesem Verfahren ebenso wie dem außerehelichen Vater ein Rekursrecht zuzubilligen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §217AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Das Gesetz will die Interessen der Pflegebefohlenen schützen und legt Gewicht darauf, dass in allen wichtigen und zweifelhaften Fällen die nächsten Verwandten der Pflegebefohlenen einvernommen werden. Im § 217 ABGB räumt es ihnen eine Initiative ein, indem es bestimmt, dass sie im Interesse der Pflegebefohlenen die Anzeige dem Gerichte erstatten können. In Fällen, wo eine gerichtliche Verfügung erlassen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §217AußStrG §9 B1
Rechtssatz: Demjenigen, der eine Anzeige nach den §§ 178, 217 ABGB erstattet, kommt aus diesem Grunde allein noch keine Parteistellung zu. Entscheidungstexte 3 Ob 508/53 Entscheidungstext OGH 19.08.1953 3 Ob 508/53 5 Ob 80/73 Entscheidungstext OGH 02.05.1973 5 Ob 80/73 Beisatz: § 178 ABGB (T1... mehr lesen...
Norm: ABGB §217AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Die mütterliche Großmutter eines Kindes, dessen geschiedene Eltern am Leben sind, ist nur bei Vorliegen der Voraussetzungen nach §§ 178, 217 ABGB zum Einschreiten im Interesse des Minderjährigen, also auch zur Erhebung eines Revisionsrekurses befugt. Wenn das Rekursgericht die Unterbringung des Kindes in einem Schülerheim über Antrag des Vaters genehmigt, kann die Großmutter nicht deshalb Rekurs erheben,... mehr lesen...
Norm: ABGB §217AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Wenn das Gericht die Veräußerung unbeweglichen Mündelvermögens genehmigt, haben dagegen unter Umständen der Kurand und sein Beistand ein Rekursrecht, keinesfalls jedoch die Verwandten des Kuranden. Entscheidungstexte 3 Ob 379/52 Entscheidungstext OGH 25.06.1952 3 Ob 379/52 EvBl 1952/386 S 604 7 ... mehr lesen...
Über Antrag des ehelichen Vaters der am 8. Jänner 1930 geborenen mj. Helga Sch., Ing. Reinhold Sch., für den im Zuge dieses Verfahrens wegen Anhaltung in einer Heilanstalt für Geisteskranke ein Kurator bestellt wurde, wurde die Minderjährige gemäß § 174 ABGB. vom Pflegschaftsgericht aus der väterlichen Gewalt entlassen. Das Rekursgericht wies den Antrag, die Erklärung des ehelichen Vaters, daß er die Minderjährige aus der väterlichen Gewalt entlasse, zu genehmigen, mit der Begründung: ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestätigte den die Entscheidung des Erstgerichtes teilweise abändernden Beschluß des Rekursgerichtes. Rechtliche Beurteilung Begründung: Das Pflegschaftsgericht hat mit Beschluß vom 12. Juli 1946 den zwischen dem Beistand des wegen Verschwendung beschränkt entmundigten Hans B., Notar Dr. H. M., als Vermieter und der offenen Handelsgesellschaft Josef B. als Mieterin am 25. Juli 1946 über die Liegenschaft EZ. 2118 der KG. St. Pölten abge... mehr lesen...
Norm: ABGB §217ABGB §1002EntmO §4
Rechtssatz: Ein beschränkt Entmündigter kann einen Rechtsanwalt zur Anbringung einer Beschwerde gegen die Amtsführung seines Beistandes oder zwecks Antrages auf dessen Enthebung und Bestellung eines anderen Beistandes, allenfalls auf Aufhebung der Entmündigung selbständig bestellen. Entscheidungstexte 1 Ob 47/48 Entscheidungstext OGH 18.02.1948 1... mehr lesen...