RS OGH 1948/2/18 1Ob47/48, 7Ob12/69, 3Ob653/82, 4Ob581/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1948
beobachten
merken

Norm

ABGB §217
ABGB §1002
EntmO §4

Rechtssatz

Ein beschränkt Entmündigter kann einen Rechtsanwalt zur Anbringung einer Beschwerde gegen die Amtsführung seines Beistandes oder zwecks Antrages auf dessen Enthebung und Bestellung eines anderen Beistandes, allenfalls auf Aufhebung der Entmündigung selbständig bestellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0049168

Dokumentnummer

JJR_19480218_OGH0002_0010OB00047_4800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten