Norm: §20 Abs1 Z1 UVG §182 ABGB §182a ABGB
Rechtssatz: Bei Adoption eines Unterhaltsberechtigten sind die Vorschüsse mit Wirksamwerden der Adoption, daher mit Ablauf des Monats, in dem die Zustimmungsberechtigten ihre Zustimmung erteilt haben, einzustellen. Entscheidungstexte 10 R 349/97v Entscheidungstext LG St. Poelten 19.11.1997 10 R 349/97v ... mehr lesen...
Norm: UVG §20 Abs1 ZABGB §182ABGB §182a
Rechtssatz: Bei Adoption eines Unterhaltsberechtigten sind die Vorschüsse mit Wirksamwerden der Adoption, daher mit Ablauf des Monats, in dem die Zustimmungsberechtigten ihre Zustimmung erteilt haben, einzustellen. Entscheidungstexte 10 R 349/97v Entscheidungstext LG St. Poelten 19.11.1997 10 R 349/97v ... mehr lesen...
Norm: ABGB §182a Info
Rechtssatz: Informationen zu § 182a ABGB Familien - und unterhaltsrechtliche Wirkungen Verweisungen: 1) Die Entscheidungen wurden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes unter Berücksichtigung der oben aufgezählten Materien eingeordnet. 2) Durch die neue Rechtslage überholte Entscheidungen wurden ausgeschieden; Entscheidungen, die allenfalls noch verwendet werden können, wurden in die neuen Materien eingeordnet, wobei de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Rechtsaussicht der Revisionsrekurswerber, daß das gesetzliche Verwandtenerbrecht nicht (nur) auf der Abstammung beruht, sondern (überdies) ein besonderes Naheverhältnis zwischen Eltern und Kindern voraussetzt, fehlt im positiven österreichischen Recht, jede Grundlage. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 182 Abs 2 uw §§ 182a, 1826 ABGB bestehen nicht. Daß eine Erbserklärung zurückzuweisen ist, wenn von vornhere... mehr lesen...
Norm: ABGB §182ABGB §182 Abs2ABGB §182a
Rechtssatz: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 182 Abs 2 usw §§ 182 a, 182 b ABGB bestehen nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 1591/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 1591/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0048746 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsmittelwerberin und Reinhard G***** sind die geschiedenen Adoptiveltern des Minderjährigen. Die Obsorge steht der Wahlmutter zu. Das Erstgericht wies den Antrag des Wahlvaters auf Einräumung eines Besuchsrechtes mit der
Begründung: ab, daß der Wahlelternteil, dem nicht die Pflege und Erziehung des Kindes zusteht, grundsätzlich auch kein Besuchsrecht habe. Ein Besuchsrecht sei diesem Wahlelternteil nur ausnahmsweise zuzubilligen, etwa wenn es sich bei diesem Elt... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist seit 6. 2. 1985 aus dem Verschulden des Vaters Johann M***** geschieden. Schon vorher war er zu monatlichen Unterhaltsleistungen für die beiden Minderjährigen (S 2.200,- bzw. S 2.000,-) verhalten worden. Die Elternrechte waren der Mutter übertragen worden. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz vom 13. 10. 1986 wurde die Annahme an Kindesstatt der beiden Minderjährigen durch Raimund R***** bewilligt, mit dem die Mutter Christine R***** am 28. 5. 19... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter des am 28.2.1983 unehelich geborenen mj. Christian heiratete am 29.4.1989 ihren nunmehrigen Ehemann, den am 21.1.1965 geborenen Georg B***; das Kind trägt seit 29.5.1989 dessen Familiennamen. Es lebt mit der Mutter im gemeinsamen Haushalt mit deren Ehemann. Zwischen dem mj. Christian und seinem unehelichen (leiblichen) Vater Wolfgang S*** besteht regelmäßiger Besuchskontakt. Georg B*** und die Mutter des Minderjährigen als dessen gesetzliche Vertreterin schl... mehr lesen...
Das Pflegschaftsgericht räumte dem außerehelichen Vater der am 17. Februar 1955 geborenen Minderjährigen - die von den Ehegatten Ludwig und Anna A. am 2. August 1960, also bereits nach neuem Adoptionsrecht, rechtsgültig adoptiert worden war - auf seinen Antrag ein entsprechend geregeltes Recht zum Besuch seiner außerehelichen Tochter ein. Das Rekursgericht änderte den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß es den Antrag des außerehelichen Vaters auf Einräumung eines Besuchsrechtes... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 DaABGB §182 Abs2ABGB §182a
Rechtssatz: Weder den ehelichen noch den außerehelichen leiblichen Eltern steht ein Recht zum Besuch des adoptierten Kindes zu. Entscheidungstexte 6 Ob 410/61 Entscheidungstext OGH 29.11.1961 6 Ob 410/61 Veröff: SZ 34/177 = EvBl 1962/85 S 98 1 Ob 113/72 Entscheidungstext OGH 21.06.... mehr lesen...
Norm: ABGB §182aMG §19 Abs3
Rechtssatz: Erwerb vom Wahlvater ist begünstigte Erwerbung im Sinne des § 19 Abs 3 MG. Entscheidungstexte 2 Ob 532/55 Entscheidungstext OGH 16.11.1955 2 Ob 532/55 Veröff: RZ 1956,11 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0048781 Dokumentnummer JJR_1955111... mehr lesen...
Norm: ABGB §182a
Rechtssatz: Mangels einer gegenteiligen Bestimmung des Adoptionsvertrages ist die Wahlmutter für das außereheliche Kind ihrer Adoptivtochter sorgepflichtig. Entscheidungstexte 2 Ob 761/54 Entscheidungstext OGH 05.11.1954 2 Ob 761/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0048763 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 Abs2 DaABGB §182a
Rechtssatz: Der natürliche Vater ist nur dann wieder zum Unterhalt seines außerehelichen Kindes verpflichtet, wenn der Wahlvater unvermögend geworden ist, den Unterhalt zu leisten. Entscheidungstexte 3 Ob 387/38 Entscheidungstext OGH 18.05.1938 3 Ob 387/38 Veröff: DREvBl 1938/233 1 Ob 507/91 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §182aABGB §184
Rechtssatz: Stirbt der Wahlvater, so behält das Kind den Anspruch gegen den ehelichen Vater auf Vertretung und Vermögensverwaltung. Bei Vorhandensein einer Wahlmutter verbleibt ihr das Erziehungsrecht. Entscheidungstexte 4 Ob 9/36 Entscheidungstext OGH 16.01.1936 4 Ob 9/36 Veröff: SZ 18/13 European Cas... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 AeABGB §182aABGB §1042
Rechtssatz: Der Wahlvater ist vor dem außerehelichen Vater unterhaltspflichtig, kann daher nicht auf Grund des § 1042 ABGB Ersatz verlangen. Entscheidungstexte 3 Ob 178/34 Entscheidungstext OGH 09.03.1934 3 Ob 178/34 Veröff: SZ 16/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 DaABGB §182a
Rechtssatz: Die Unterhaltspflicht des Wahlvaters geht der des außerehelichen Vaters voran. Entscheidungstexte 4 Ob 336/32 Entscheidungstext OGH 12.07.1932 4 Ob 336/32 Veröff: SZ 14/176 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0048638 Dokumentnummer JJR_193... mehr lesen...