RS OGH 1997/11/19 10R349/97v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1997
beobachten
merken

Rechtssatz

Bei Adoption eines Unterhaltsberechtigten sind die Vorschüsse mit Wirksamwerden der Adoption, daher mit Ablauf des Monats, in dem die Zustimmungsberechtigten ihre Zustimmung erteilt haben, einzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:1997:RSP0000002

Dokumentnummer

JJR_19971119_LG00199_01000R00349_97V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten