Entscheidungen zu § 163b ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

23 Dokumente

Entscheidungen 1-23 von 23

TE OGH 2009/4/16 6Ob51/09g

Begründung: Mit seinem verfahrenseinleitenden Antrag vom 25. Juli 2008 begehrt der Antragsteller die Feststellung, dass der am ***** geborene und am ***** verstorbene Johann D***** sein Vater sei. Der Antragsteller habe im Verlassenschaftsverfahren nach Johann D***** einen Pflichtteilsanspruch geltend gemacht, dieser werde jedoch von dem bereits eingeantworteten Erben bestritten. Zu der am 11. September 2008 vom Vorsteher des Bezirksgerichts Neulengbach, Mag. Hermann G*****, durchge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.04.2009

TE OGH 2008/6/5 6Ob65/08i

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Entscheidung | OGH | 05.06.2008

RS OGH 2008/6/5 6Ob65/08i, 6Ob51/09g

Norm: ABGB §140 AaABGB idF FamErbRÄG 2004 (BGBl I 58/2004) §163b
Rechtssatz: Die Feststellung der Vaterschaft nach dieser Bestimmung hat die automatische Wirkung, dass das Kind - rückwirkend ab Geburtszeitpunkt - nicht vom bisherigen Vater abstammt. Mit Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses über die Abstammung des Kindes tritt der Beschluss oder das vorangehende Anerkenntnis außer Kraft, auf der die Vaterschaft des bisherigen „Gilt-Vaters" beruht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.06.2008

TE OGH 2007/12/19 9Ob76/07b

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Entscheidung | OGH | 19.12.2007

RS OGH 2007/12/19 9Ob76/07b, 9Ob3/17g

Norm: ABGB §150 idF KindNamRÄG 2013ABGB §163b
Rechtssatz: Der Antrag auf „Vätertausch" nach § 163b ABGB steht dem Kind, auch wenn es vor dem 1.1.2005 geboren ist, zeitlich unbeschränkt offen. Entscheidungstexte 9 Ob 76/07b Entscheidungstext OGH 19.12.2007 9 Ob 76/07b Veröff: SZ 2007/209 9 Ob 3/17g Entscheidungstext OGH 24.03.2017 9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.2007

RS OGH 2007/7/13 6Ob150/07p, 9Ob76/07b, 6Ob51/09g

Norm: ABGB idF FamErbRÄG 2004 §163bAußStrG 2005 §2 IDAußStrG 2005 §2 IE1AußStrG 2005 §5 Abs2
Rechtssatz: Partei im Verfahren nach § 163b ABGB ist neben dem Kind, dem Antragsgegner (dem Mann, dessen Vaterschaft festgestellt werden soll) und der Mutter auch der Mann, dessen Vaterschaft durch die positive Erledigung des Antrags verdrängt würde. Entscheidungstexte 6 Ob 150/07p Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.07.2007

TE OGH 2007/6/26 1Ob98/07d

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Entscheidung | OGH | 26.06.2007

RS OGH 2007/6/26 1Ob98/07d, 9Ob73/14x, 8Ob32/15m

Norm: ABGB §147 Abs2 idF KindNamRÄG 2013ABGB §163bMRK Art8 IV3i
Rechtssatz: Auch im Hinblick auf Art 8 EMRK (Schutz des Privat- und Familienlebens) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Ausschluss eines Antragsrechts des (behaupteten) biologischen Vaters auf Feststellung seiner Vaterschaft gegenüber einem ehelich geborenen Kind, das im Familienverband mit seinem „rechtlichen" Vater lebt. Entscheidungstexte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.2007

RS OGH 2005/12/20 1Ob236/05w, 1Ob98/07d, 8Ob32/15m

Norm: ABGB §163bABGB §163e Abs2MRK Art8 IV3i
Rechtssatz: Liegen die für die Wirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses des Antragstellers gemäß § 163e Abs 2 ABGB normierten Voraussetzungen nicht vor, weil dem Feststellungsantrag sowohl das Kind als auch die Mutter entgegentreten, so könnte die Verfassungskonformität des einfachgesetzlichen Ausschlusses des biologischen Vaters von der Feststellung seiner Vaterschaft nach einem formgerecht erklä... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.2005

TE OGH 2005/12/20 1Ob236/05w

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Entscheidung | OGH | 20.12.2005

TE OGH 1996/11/21 6Ob2152/96f

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Entscheidung | OGH | 21.11.1996

RS OGH 1996/9/11 ABGB § 163b

Norm: ABGB §163b Info
Rechtssatz: Informationen zu § 163b ABGB IdF BGBl 1970/342 (idF UeKindG) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102316 Dokumentnummer JJR_19960911_OGH0002_000ABG00163_9600000_004 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1996

TE OGH 1994/6/30 2Ob566/93(2Ob567/93)

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Entscheidung | OGH | 30.06.1994

TE OGH 1987/2/12 6Ob693/86

Begründung: Die Beklagte wurde am 17.2.1975 von Monika S***, nunmehr verehelichte F***, als uneheliches Kind geboren. 1981 gab der Ehemann der Mutter der Beklagten seinen Familiennamen. Sowohl die Mutter als auch das beklagte Kind sind österreichische Staatsbürger und waren dies auch bei der Geburt der Beklagten. Am 6.3.1975 nahm die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems, Jugend- und Gesundheitsfürsorge-Außenstelle Grünburg (im folgenden kurz Jugendamt) mit der Mutter eine... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.02.1987

TE OGH 1986/4/24 6Ob722/84

Begründung: Der Kläger, ein österreichischer Staatsbürger, hat am 6.3.1980 die Vaterschaft zu dem von der deutschen Staatsangehörigen Irene Karoline M*** am 26.1.1980 in München geborenen beklagten Kind vor dem Stadtjugendamt München anerkannt. Am 11.4.1980 haben der Kläger und die Mutter des beklagten Kindes vor dem Standesamt I München die Ehe geschlossen. Diese Ehe wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 12.1.1984 gemäß § 55 a EheG geschieden; dieser Beschluß ist a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1986

RS OGH 1984/12/13 8Ob647/84, 6Ob2152/96f

Norm: ABGB §163bABGB §163cIPRG §8
Rechtssatz: Für die Form des Vaterschaftsanerkenntnisses ist das allgemeine Formstatut des § 8 IPRG maßgebend. Entscheidungstexte 8 Ob 647/84 Entscheidungstext OGH 13.12.1984 8 Ob 647/84 Veröff: ÖA 1986,45 6 Ob 2152/96f Entscheidungstext OGH 21.11.1996 6 Ob 2152/96f ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1984

TE OGH 1981/3/25 3Ob515/80

Die Beklagte wurde am 17. November 1972 von Rosa T unehelich geboren. Die Mutter hat am 17. April 1973 mit Herbert R die Ehe geschlossen. Obwohl er wußte, daß das Kind nicht von ihm abstammt, hat Herbert R am 1. August 1973 die Vaterschaft anerkannt, weil er das Kind als eheliches in seinen Familienverband aufnehmen wollte. Das Anerkenntnis war formgültig, es beruhte nicht auf List, Furcht oder Irrtum. Eine Beschränkung seiner Geschäftsfähigkeit lag nicht vor. Mit Beschluß vom 9. Au... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.03.1981

RS OGH 1981/3/25 3Ob515/80, 6Ob722/84, 2Ob566/93 (2Ob567/93)

Norm: ABGB §161ABGB §163bABGB §163dABGB §164c Abs1 Z3ZPO §240 Abs3 CIIc2ZPO §477 B2b
Rechtssatz: Hat ein Mann, obwohl er wußte, daß das Kind von ihm nicht abstammt, die uneheliche Vaterschaft zu diesem anerkannt und wurde dieses Kind hierauf legitimiert (§ 161 ABGB), so steht zwar der Klage (des Mannes oder der Staatsanwaltschaft) auf Feststellung, das Kind stamme nicht vom Ehemann ab, das Anerkenntnis als Prozeßhindernis entgegen. Hingegen kan... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.03.1981

TE OGH 1978/12/13 3Ob598/78

Der am 18. Mai 1973 verstorbene Erblasser hat mit seiner am 28. Mai 1973 vorschriftsmäßig kundgemachten letztwilligen Verfügung, dem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament vom 16. Feber 1972, seine Frau Amalia R als Alleinerbin eingesetzt. Zugleich vermachte er Gertraud K die ihm gehörige Hälfte der Liegenschaft EZ 785 KG E mit der Verpflichtung, Amalia R eine wertgesicherte monatliche Leibrente von 500 S auf Lebenszeit zu bezahlen. Mit dem Beschluß des Bezirksgerich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.12.1978

TE OGH 1978/5/23 3Ob593/78

Der Kläger wurde am 27. Oktober 1973 von Anita P unehelich geboren. Am 20. Dezember 1973 erklärte Felix B vor der Bezirkshauptmannschaft S, die Vaterschaft zu diesem Kinde anzuerkennen. Am 8. Juni 1974 schlossen Felix B und Anita P die Ehe. Daraufhin wurde mit Beschluß vom 27. Juni 1974 gemäß § 31 PersStG festgestellt, daß das Kind die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes erlangt habe. Mit Urteil vom 10. März 1976 wurde die Ehe des Felix und der Anita B geschieden. Am 5. November 197... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1978

RS OGH 1976/11/24 1Ob755/76

Norm: ABGB §163 EABGB §163bStGB §288ZPO §268 IIID6
Rechtssatz: War Voraussetzung für die strafgerichtliche Verurteilung der Mutter des klagenden Kindes wegen falscher Beweisaussage vor Gericht, sie habe in der gesetzlichen Empfängniszeit mit keinem anderen Mann als mit dem Beklagten Geschlechtsverkehr gehabt, die Feststellung, der Beklagte sei mit absoluter Sicherheit als Erzeuger des klagenden Kindes auszuschließen, verstößt die zivilgerichtli... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1976

TE OGH 1973/3/6 3Ob36/73

Das Erstgericht gab der am 13. Mai 1971 eingebrachten, gemäß § 163 ABGB (in der vor dem 1. Juli 1971 geltenden Fassung) auf Feststellung der Vaterschaft des Beklagten und Verpflichtung zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 500 S gerichteten Klage mit Urteil vom 7. Juli 1972 statt. Zu dem ihm bereits bekannten Umstand, daß ein anderer Mann namens Helmut S - nach Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz am 9. Mai 1972 vor dem gemäß § 114 JN zuständigen Gericht - die Vaters... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.03.1973

RS OGH 1973/3/6 3Ob36/73, 3Ob593/78, 3Ob515/80, 6Ob693/86, 4Ob201/07y

Norm: ABGB §163bABGB §163cABGB §163dUeKindG allgZPO §240 Abs3 CIIc2ZPO §477 B2b
Rechtssatz: Rechtswirksames Anerkenntnis der Vaterschaft (hier § 163 c Abs 1 Z 1 ABGB) bewirkt durch seine Feststellungswirkung ein Prozesshindernis für die sachliche Prüfung einer Vaterschaftsklage gegen einen anderen Mann, welches von Amts wegen wahrgenommen werden und zur Klagszurückweisung führen muss. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.1973

Entscheidungen 1-23 von 23