RS OGH 1976/11/24 1Ob755/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1976
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Norm

ABGB §163 E
ABGB §163b
StGB §288
ZPO §268 IIID6

Rechtssatz

War Voraussetzung für die strafgerichtliche Verurteilung der Mutter des klagenden Kindes wegen falscher Beweisaussage vor Gericht, sie habe in der gesetzlichen Empfängniszeit mit keinem anderen Mann als mit dem Beklagten Geschlechtsverkehr gehabt, die Feststellung, der Beklagte sei mit absoluter Sicherheit als Erzeuger des klagenden Kindes auszuschließen, verstößt die zivilgerichtliche Feststellung der Vaterschaft des Beklagten zum klagenden Kind im Vaterschaftsprozeß gegen § 268 ZPO.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 755/76
    Entscheidungstext OGH 24.11.1976 1 Ob 755/76
    Veröff: ÖA 1977,153 = RZ 1977/75 S 168

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0048340

Dokumentnummer

JJR_19761124_OGH0002_0010OB00755_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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