Entscheidungen zu § 154a Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2009/7/7 5Ob122/09s

Begründung: Das Erstgericht wies I. den Antrag des Vaters, den Jugendwohlfahrtsträger als Kollisionskurator für die beiden Minderjährigen zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche zu bestellen, ab und verpflichtete ihn II. mit dem antragstattgebenden Teil seines Beschlusses ab 1. Mai 2007 zu folgenden monatlichen Unterhaltsbeiträgen: für seine Tochter bis 31. Jänner 2008 380 EUR und ab 1. Februar 2008 400 EUR sowie für seinen Sohn 380 EUR; die Abweisung des Mehrbegehrens erwuchs unbe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.07.2009

TE OGH 2002/1/14 7Ob317/01w

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Entscheidung | OGH | 14.01.2002

TE OGH 1996/1/9 10Ob502/96

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Entscheidung | OGH | 09.01.1996

RS OGH 1995/10/17 10Ob517/95 (10Ob520/95), 5Ob122/09s, 1Ob24/14g

Norm: ABGB §140 AaABGB §140 AgABGB §154 GABGB §154a Abs1ABGB §176 Abs1 BABGB §177 B
Rechtssatz: Ungeachtet ausstehender Sorgerechtsentscheidung ist jener Elternteil, bei dem das minderjährige eheliche Kind mit Zustimmung des andern Elternteils lebt, zur Antragstellung im Unterhaltsverfahren zumindest vorläufig legitimiert. Im Unterhaltsantrag kann ein Antrag um Bestellung zum besonderen Sachwalter enthalten sein, dem das Gericht konkludent in s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1995

RS OGH 1995/10/17 10Ob517/95 (10Ob520/95), 10Ob1568/95, 5Ob122/09s

Norm: ABGB §140 AaABGB §140 AbABGB §140 AgABGB §154 GABGB §154a Abs1ABGB §176 Abs1 B
Rechtssatz: Ohne eine Anordnung des Gerichtes gemäß § 176 Abs 1 ABGB kommt die alleinige Wahrnehmung der Rechte des Kindes in Unterhaltsbelangen durch einen Elternteil nur in Betracht, wenn die Eltern nicht nur vorübergehend (vgl § 177 ABGB) getrennt leben und somit feststeht, welcher Elternteil die Kinder pflegt und erzieht und daher vom andern (namens des Ki... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1995

RS OGH 1995/10/17 10Ob517/95 (10Ob520/95), 10Ob502/96, 10Ob90/15f

Norm: ABGB §140 AaABGB §140 AgABGB §154a Abs1ABGB §217
Rechtssatz: Schreiten beide Elternteile gegeneinander namens ihres Kindes ein und begehren, jeweils den anderen Teil zum Unterhalt zu verpflichten, treten damit zwangsläufig beide Elternteile in einer Doppelfunktion auf, nämlich einmal als Unterhaltsschuldner im eigenen Namen und zum andern im Namen des Kindes (Unterhaltsgläubigers) als dessen gesetzlicher Vertreter. In einem solchen Fall m... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1995

TE OGH 1995/10/17 10Ob1568/95

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Entscheidung | OGH | 17.10.1995

TE OGH 1990/10/24 1Ob629/90

Begründung: Die am 2.Oktober 1976 geborene mj.Doris G*** lebt mit ihren Eltern, die mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe anstreben, im gemeinsamen Haushalt. Die nicht berufstätige Mutter leistet durch Betreuung und Erziehung des Kindes ihren Beitrag zum Unterhalt. Das Erstgericht verpflichtete, einem Antrag der Mutter (für das Kind) auf Leistung eines monatlichen Unterhaltes von 2.850 S folgend, den Vater zur Leistung von monatlich 1.771 S ab 1.Oktober 1989 und wies da... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.10.1990

TE OGH 1984/5/2 1Ob528/84

Die beiden Kinder leben mit ihren Eltern im gemeinsamen Haushalt. Der Vater Ing. Peter S ist Berufschullehrer und außerdem als Autor bzw. Mitautor (Zeichner) von Lehrbüchern, Vortragender und Lehrlingsausbildner tätig; die Mutter Josefine S ist gleichfalls Lehrerin. Auf Antrag der Mutter verpflichtete das Erstgericht den Vater ab 29. 3. 1983 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 6 000 S zu Handen der Mutter und wies das Mehrbegehren von je 2 000 S ab. Es stellte fest, die Mutte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.05.1984

RS OGH 1984/5/2 1Ob528/84, 1Ob629/90, 7Ob317/01w, 5Ob122/09s, 1Ob24/14g

Norm: ABGB §154 Abs1 GABGB §154a Abs1
Rechtssatz: Die §§ 154, 154a ABGB regeln nur das Recht zur Vertretung der Kinder durch ihre Eltern nach außen, also Behörden und dritten Personen gegenüber, nicht aber im Innenverhältnis zwischen den Eltern. Entscheidungstexte 1 Ob 528/84 Entscheidungstext OGH 02.05.1984 1 Ob 528/84 Veröff: SZ 57/84 = JBl 1985,162 = ÖA 1984,100 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.05.1984

RS OGH 1982/9/1 6Ob703/82, 7Ob55/99k, 7Ob49/04p

Norm: ABGB §154a Abs1
Rechtssatz: Ist mangels aktenkundiger Einigung der Eltern im Sinne des zweiten Halbsatzes davon auszugehen, daß derjenige Elternteil Vertreter des Kindes ist, der die erste Verfahrenshandlung setzte, ist derjenige Elternteil als Vertreter anzuführen, der die Vollmacht als erster unterschrieben hat. Entscheidungstexte 6 Ob 703/82 Entscheidungstext OGH 01.09.1982 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1982

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