RS OGH 1995/10/17 10Ob517/95 (10Ob520/95), 5Ob122/09s, 1Ob24/14g

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Veröffentlicht am 17.10.1995
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Norm

ABGB §140 Aa
ABGB §140 Ag
ABGB §154 G
ABGB §154a Abs1
ABGB §176 Abs1 B
ABGB §177 B

Rechtssatz

Ungeachtet ausstehender Sorgerechtsentscheidung ist jener Elternteil, bei dem das minderjährige eheliche Kind mit Zustimmung des andern Elternteils lebt, zur Antragstellung im Unterhaltsverfahren zumindest vorläufig legitimiert. Im Unterhaltsantrag kann ein Antrag um Bestellung zum besonderen Sachwalter enthalten sein, dem das Gericht konkludent in seiner Unterhaltsentscheidung stattgeben kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087661

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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