Norm: ABGB §1496
Rechtssatz: Die gleiche hemmende Wirkung wie die Verhinderung des Gerichts an der Ausübung seiner Tätigkeit hat der Umstand, dass der Verkehr zwischen dem (im Ausland lebenden) Gläubiger mit dem zuständigen Gericht im Inland (wegen der Kriegswirren am Wohnort des Gläubigers) unmöglich ist. Dies bestimmt auch ausdrücklich Art 1 JMV vom 30. November 1915, RGBl Nr 368, welcher zwar gemäß § 1 1. BRBG mit 31. Dezember 1999 außer Kra... mehr lesen...
Norm: ABGB §903ABGB §904 IABGB §1417ABGB §1496
Rechtssatz: Die nicht auf einer Vereinbarung beruhende Setzung eines Zahlungszieles in einer Rechnung ist eine sogenannte "reine Stundung", so daß vor dem Erreichen des Zahlungszieles die Forderung nicht geltend gemacht werden kann, und der Lauf der Verjährungsfrist gehemmt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 2265/96h Entscheidungstext OGH 12.11.... mehr lesen...
Norm: ABGB §893ABGB §1478ABGB §1496
Rechtssatz: Wird eine Leistung durch einen Solidarschuldner erbracht, erlischt die Schuld auch gegen den anderen. Sie lebt aber gegen diesen wieder auf, wenn der Zahlende erfolgreich einen Kondiktionsanspruch geltend macht. Im Fall des Wiederauflebens der Forderung beginnt die Verjährungsfrist zwar nicht neu zu laufen, sie ist aber gehemmt und läuft nicht ab, wenn binnen angemessener Frist nach Wiederaufleben... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 IABGB §1496
Rechtssatz: Eine "reine" Stundung, welche die Fälligkeit unberührt lässt, aber ihre Geltendmachung hinausschiebt, hemmt den Lauf der Verjährungsfrist. Entscheidungstexte 8 Ob 28/93 Entscheidungstext OGH 22.12.1993 8 Ob 28/93 4 Ob 2114/96b Entscheidungstext OGH 29.05.1996 4 Ob 2114/96b Beisatz: Der Schuld... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist nach dem Tod ihres Gatten, des vormaligen Erstklägers, am 20. Dezember 1991 und Einantwortung seines Nachlasses an sie nunmehr Alleineigentümerin einer von der Jagdgesellschaft L***** (im folgenden nur Jagdgesellschaft), deren Gesellschafter die Beklagten sind bzw waren, bejagten Liegenschaft in L*****. Die Klägerin und ihr Gatte machten unter Einhaltung der im O.Ö.JagdG vorgesehenen Meldefrist gegenüber der Jagdgesellschaft bei der nach dem damals g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft A*****. Die Beklagten waren in den Jahren 1979 und 1980 Gesellschafter der Jagdgesellschaft L*****, die den klägerischen Grund bejagte. 1979 und 1980 machten die Kläger jeweils unter Einhaltung der im oberösterreichischen JagdG vorgesehenen Meldefrist gegenüber dem Erstbeklagten als dem Jagdleiter der Jagdgenossenschft L***** Wildschäden geltend. Die Jagd- und Wildschadenskommission L***** stellte mit Beschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1496
Rechtssatz: § 1496 ABGB bezieht sich nicht auf Fälle, in denen einzelne Rechtschutzgesuche beim zuständigen und voll funktionsfähigen Gericht nicht eingebracht werden können, weil der (Landesgesetzgeber) Gesetzgeber für sie eine andere Behörde bzw ein anderes Verfahren bestimmt hat. (hier: § 70 oö JagdG 1964). Entscheidungstexte 7 Ob 554/92 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1496ZPO §161
Rechtssatz: Unter Stillstand der Rechtspflege ist etwa eine Verhinderung des zuständigen Gerichtes an der Ausübung seiner Tätigkeit oder die Unmöglichkeit des Verkehrs mit dem zuständigen Gericht zu verstehen. Die Einrichtung eines Journaldienstes kann aber in der Wirkung einem gänzlichen Stillstand der Rechtspflege nicht gleichgestellt werden. Entscheidungstexte 8 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1496
Rechtssatz: Wird die Fälligkeit einer Forderung durch eine zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbarte Stundung oder durch ein Moratorium (allgemein angeordnete Stundung) hinausgeschoben, so tritt nach der herrschenden Lehre in analoger Anwendung der Bestimmungen des § 1496 ABGB auch eine Hemmung der Verjährung ein (Klang 2.Auflage VI 649, Ehrenzweig 2. Auflage I/1 319 und II/1 88). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1496AO §9
Rechtssatz: Die durch den Ausgleich gewährte Stundung bewirkt eine Hemmung der Verjährung auch in Ansehung der nicht angemeldeten Forderungen. Entscheidungstexte 3 Ob 189/74 Entscheidungstext OGH 05.11.1974 3 Ob 189/74 Veröff: EvBl 1975/166 S 328 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:R... mehr lesen...
Norm: ABGB §1494ABGB §1496
Rechtssatz: 1) Die Bestimmungen des § 1496 ABGB sind im Zusammenhang mit den übrigen Vorschriften über die Hemmung der Verjährung (§§ 1494 ff ABGB) zu verstehen. 2) Die Hemmung der Verjährung fällt daher erst mit der Bestellung eines Abwesenheitskurators weg und nicht schon mit dem Antrag auf Bestellung eines solchen. Entscheidungstexte 2 Ob 290/67 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1494ABGB §1496
Rechtssatz: Keine Hemmung der Verjährung durch Aufenthalt des Schuldners im Ausland. Entscheidungstexte 6 Ob 57/60 Entscheidungstext OGH 02.03.1960 6 Ob 57/60 Veröff: JBl 1960,640 10 Ob 44/07d Entscheidungstext OGH 09.10.2007 10 Ob 44/07d Vgl auch; Beisatz: Von Bedeutung ist bei der Ersitzung die Abwese... mehr lesen...
Norm: ABGB §1496FristenG allg
Rechtssatz: Auch infolge des Krieges eingetretener Stillstand der Rechtspflege kann nur im Rahmen des FristenG berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 220/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 3 Ob 220/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0034437 Doku... mehr lesen...
Norm: ABGB §1487ABGB §1496
Rechtssatz: Die praktische Unmöglichkeit, einen Anspruch während der nationalsozialistischen Herrschaft geltend zu machen, ist einem Stillstand der Rechtspflege im Sinne des § 1496 ABGB gleichzuhalten. Entscheidungstexte 1 Ob 158/46 Entscheidungstext OGH 07.09.1946 1 Ob 158/46 Schlagworte SW: Nationalsozialis... mehr lesen...