RS OGH 1976/2/4 8Ob13/76, 7Ob554/92, 6Ob1632/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.1976
beobachten
merken

Norm

ABGB §1496
ZPO §161

Rechtssatz

Unter Stillstand der Rechtspflege ist etwa eine Verhinderung des zuständigen Gerichtes an der Ausübung seiner Tätigkeit oder die Unmöglichkeit des Verkehrs mit dem zuständigen Gericht zu verstehen. Die Einrichtung eines Journaldienstes kann aber in der Wirkung einem gänzlichen Stillstand der Rechtspflege nicht gleichgestellt werden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 13/76
    Entscheidungstext OGH 04.02.1976 8 Ob 13/76
  • 7 Ob 554/92
    Entscheidungstext OGH 25.06.1992 7 Ob 554/92
    nur: Unter Stillstand der Rechtspflege ist etwa eine Verhinderung des zuständigen Gerichtes an der Ausübung seiner Tätigkeit zu verstehen. (T1)
  • 6 Ob 1632/95
    Entscheidungstext OGH 12.10.1995 6 Ob 1632/95
    nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0034425

Dokumentnummer

JJR_19760204_OGH0002_0080OB00013_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten