Entscheidungsgründe: Der am 6. 12. 1936 geborene Kläger ist der uneheliche Sohn, die Beklagte die eheliche Tochter des am 6. 2. 1908 geborenen und am 7. 11. 2007 verstorbenen J***** P***** (in der Folge: Vater), der auch eine uneheliche Tochter hatte. Eine Verlassenschaftsabhandlung unterblieb gemäß § 153 AußStrG. Mit Notariatsakt vom 19. 10. 1989 übergab der Vater der Beklagten eine Liegenschaft und behielt sich als „Gegenleistung für diese Übergabe“ ein lebenslanges Fruchtgenussre... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren bis 1999 verheiratet, sie haben einen 1996 geborenen Sohn. Die Obsorge obliegt nach einer anlässlich der Scheidung geschlossenen Vereinbarung der Beklagten. Der persönliche Verkehr des Klägers mit seinem Sohn wurde zunächst ebenfalls in dieser Vereinbarung und danach durch gerichtliche Entscheidungen geregelt. Im Juni 2008 lehnte der Sohn einen weiteren Kontakt mit seinem Vater ab, wobei eine Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt dies auf eine Beeinflus... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Lisa ***** G*****, und des mj Peter ***** G*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter Elza ***** B*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar, Mag. Norbert Marschall, Rechtsanwälte OG in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen T***** T*****, geboren am *****, T***** T*****, geboren am *****, und D***** T*****, geboren am *****, alle vertreten durch die Mutter D***** K*****, diese vertreten durch Mag... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen S***** C***** G*****, geboren am 17. Februar 2007, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter P***** G*****, vertreten durch Dr. Christoph Naske, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Maximilian E*****, geboren am 11. Februar 2001, vertreten durch seine Mutter Elisabeth W*****, diese vertreten durch Mag. Britta Schönhart, Rechtsanw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. D***** G***** geboren am 30. Mai 1997, wohnhaft und in Obsorge der Mutter Dr. A***** G***** vertreten durch Wurst & Ströck Rechtsanwälte Partnerschaft in Wien, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Univ.-Prof. Dr. T*****... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die mit dem Erstbeklagten verheiratete Zweitbeklagte sind Schwestern. Ihre Mutter hat den Beklagten mit Übergabevertrag vom 18. 3. 1993 eine Liegenschaft je zur Hälfte übergeben; zugleich ließ sie sich ein grundbücherlich sichergestelltes Wohnungsrecht an der von ihr bewohnten Wohnung im Erdgeschoß des auf der übergebenen Liegenschaft errichteten Hauses einräumen. Die Mutter sitzt nach einem erlittenen Schlaganfall im Rollstuhl und ist pflegebedürftig;... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Michaela K*****, geboren am 31. August 1999, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Eltern Claudia K***** und Rudolf K*****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Hans Kröppel, Rechtsanwalt in Kindberg, gegen den Beschluss des Lande... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ABGB §148 Abs1 A. ABGB §166 EABGB §179 ffAußStrG §185dAußStrG §185eAußStrG §185fAußStrG §185gAußStrG §185h
Rechtssatz: Die §§ 185d bis 185h AußStrG eignen sich nur dann nicht für eine unmittelbare Gesetzesanalogie, wenn das Verfahren, in dem die inländischen Rechtswirkungen einer rechtskräftigen ausländischen Adoptionsentscheidung als Vorfrage zu lösen ist, vor dem 1. 3. 2001 eingeleitet wurde. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB idF KindRÄG 2001 §148 Abs1 A
Rechtssatz: Wurde bisher weder eine einvernehmliche noch eine gerichtliche Regelung des Besuchsrechtes getroffen, sondern einem Elternteil ein Besuchsrecht bloß "gewährt", so darf das Gericht den Antrag auf Besuchsrechtsregelung -selbst wenn er inhaltlich überzogen ist- nicht abweisen, sondern muss eine sachgerechte Besuchsrechtsregelung treffen. Der Verweis auf eine tatsächliche - in dieser Form nicht we... mehr lesen...