Norm: ABGB §914 IABGB §914 IIIhABGB §920ABGB §938 C4ABGB §1447
Rechtssatz: Ewigkeitsklauseln müssen ihre Geltungskraft einbüßen, wenn unbeeinflussbare äußere Einwirkungen für den Leistungsschuldner zu einer besonders drückenden Situation führen. Dies muss aber nicht zum völligen Wegfall der Leistungspflicht führen, vielmehr ist der Vertrag unter Beibehaltung des zugrunde liegenden Leistungs-/Gegenseitigkeitssynallagmas weiterzuentwickeln. Es si... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160ABGB §1447 JbAngG §22VBG §33a
Rechtssatz: Verweigert der Dienstgeber trotz Begehrens des Dienstnehmers die Gewährung von Freizeit während der Kündigungsfrist (§ 1160 ABGB, § 22 AngG, § 33a VBG), ist der Dienstnehmer nicht allein auf das risikoträchtige eigenmächtige Fernbleiben zu verweisen, sondern es gebührt ihm eine Entschädigung des Freistellungsanspruchs als Vorteilsausgleichung in Geld. Die Höhe des Ersatzanspruchs richtet... mehr lesen...
Norm: ABGB §1447 JbBThPG idF BGBl 1993/256 §2a Abs1UrlG §10SchSpG §18
Rechtssatz: Kann ein dem BThPG unterliegender Dienstnehmer seinen Urlaub vor antragsgemäß erfolgter Versetzung in den Ruhestand nicht verbrauchen, so hat er Anspruch auf eine Ersatzleistung gemäß § 10 UrlG. Entscheidungstexte 8 ObA 313/01i Entscheidungstext OGH 04.07.2002 8 ObA 313/01i ... mehr lesen...
Norm: ABGB §920ABGB §1447 Fa
Rechtssatz: Wird einer slowenischen Bank von einem slowenischen Gericht mittels einstweiliger Verfügung verboten, einen Geldbetrag an eine österreichische Bank zu zahlen, so bewirkt dies für sich allein nicht die Unmöglichkeit der Leistung. Entscheidungstexte 1 Ob 164/01a Entscheidungstext OGH 25.09.2001 1 Ob 164/01a Veröff: SZ 74/160 ... mehr lesen...