Norm
ABGB §920Rechtssatz
Wird einer slowenischen Bank von einem slowenischen Gericht mittels einstweiliger Verfügung verboten, einen Geldbetrag an eine österreichische Bank zu zahlen, so bewirkt dies für sich allein nicht die Unmöglichkeit der Leistung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115655Dokumentnummer
JJR_20010925_OGH0002_0010OB00164_01A0000_002