RS OGH 2001/9/25 1Ob164/01a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.2001
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Norm

ABGB §920
ABGB §1447 Fa

Rechtssatz

Wird einer slowenischen Bank von einem slowenischen Gericht mittels einstweiliger Verfügung verboten, einen Geldbetrag an eine österreichische Bank zu zahlen, so bewirkt dies für sich allein nicht die Unmöglichkeit der Leistung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115655

Dokumentnummer

JJR_20010925_OGH0002_0010OB00164_01A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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