Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist ausschließlich die Frage des Vorliegens einer Wiederholungsgefahr bei einem nach § 28 KSchG geltend gemachten Unterlassungsbegehren hinsichtlich verschiedener Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten sowie der Umfang der Veröffentlichung des klagsstattgebenden Urteils. Die Beklagte wurde von der klagenden Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte mit Schreiben vom 2. 3. 2008 aufgefordert, zu den als ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile gründeten 2002 eine KEG. Die klagende Partei war Komplementär, die beklagte Partei Kommanditist. Nach dem Gesellschaftsvertrag wurden die Einlagen der Gesellschafter als Kapitalanteile auf festen Kapitalkonten verbucht. Auf einem gesondert geführten Verrechnungskonto wurden die Gewinn- und Verlustanteile verbucht. Der Beklagte schied zum 31. 12. 2007 aus der KEG aus. Die klagende Partei ist Rechtsnachfolger in der KEG und begehrt die Zahlung von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim beklagten Verein von Mai 2002 bis zu seinem vorzeitigen Austritt am 12. 5. 2006 als Berufsfußballspieler beschäftigt. Er begehrte, soweit im Revisionsverfahren noch relevant, die Zahlung von 5.000 EUR netto als offene Prämie für das Spiel gegen R***** vom 11. 3. 2006. An vorprozessualen Kosten für ein zwingend einzuhaltendes Schlichtungsstellenverfahren nahm der Kläger 1.452,42 EUR in seine Kostennote für das Verfahren erster Instanz auf. Die... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Kläger war beim Beklagten von Beginn der Saison 2002/2003 bis zu seinem vorzeitigen Austritt am 12. 5. 2006 als Berufsfußballspieler beschäftigt. Er begehrte ursprünglich die Zahlung von 15.655,38 EUR netto an Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis sowie die Zahlung von 2.431,86 EUR an vorprozessualen Kosten für ein Schlichtungsstellenverfahren. Im Revisionsverfahren sind noch folgende, der Höhe nach unstrittige Ansprüche aus seinem Arbeitsv... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Beklagte schuldig, gegenüber dem Kläger die Verursachung von Lärm, soweit dadurch das zulässige Ausmaß der Emission durch die behördlich genehmigte Anlage „E***** A*****“ im Ausmaß von 30 Dezibel (A) in der Zeit zwischen 22:00Uhr und 6:00Uhr überschritten wird, von den der Beklagten gehörenden, näher bezeichneten Grundstücken auf das dem Kläger gehörende, näher bezeichnete Grundstück zu unterlassen (Punkt I.1.). Hingegen wurde das Mehrbegehre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karoline B*****, vertreten durch Dr. Peter Schmautzer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Haral... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. 12. 2003 ereignete sich in Graz ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Insasse eines Taxis verletzt wurde. Ursächlich für den Unfall war die Verunreinigung der Fahrbahn durch aus dem Restaurantbetrieb der beklagten Partei ausgetretenes Speiseöl. Diese bewirkte, dass das Taxi ins Schleudern geriet, von der Fahrbahn abkam und gegen einen hölzernen Lichtmasten stieß. In einem vom Halter des Taxis gegen die beklagte Partei geführten Vorprozess wurde die... mehr lesen...
Norm: ABGB §1432
Rechtssatz: Eine wissentliche Leistung einer Nichtschuld, die gemäß § 1432 ABGB einen Bereicherungsanspruch ausschließen würde, liegt nicht vor, wenn die Mehrlieferung darauf beruht, dass der (nur) mit dem Abwägen und Herrichten der Ware betraute Mitarbeiter bewusst mehr zur Auslieferung vorbereitet hat, als bestellt worden war. Dessen Wissen ist dem Entreicherten im Rahmen des § 1432 ABGB nicht zuzurechnen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §943ABGB §1432
Rechtssatz: Die Auffassung, ein Schenker könne nicht mehr auf Rückübertragung des Eigentums bzw auf grundbücherliche Löschung klagen, wenn das formlose Schenkungsversprechen durch bücherliche Einverleibung des Beschenkten „erfüllt" ist, kann jedenfalls in den Fällen nicht zum Tragen kommen, in denen sich der Schenker gegenüber dem Beschenkten noch vor der Einverleibung auf die Formungültigkeit berufen und keine eigenen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096ABGB §1431ABGB §1432
Rechtssatz: Die regelmäßige Zahlung des Mietzinses trotz Kenntnis des Zinsminderungsanspruches steht der Rückforderung nicht entgegen, wenn dem Mieter die Aufkündigung wegen Zinsrückstandes angedroht wurde. Entscheidungstexte 40 R 273/02x Entscheidungstext LG für ZRS Wien 25.02.2003 40 R 273/02x Schlag... mehr lesen...