RS OGH 2008/4/3 1Ob32/08z

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Veröffentlicht am 03.04.2008
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Norm

ABGB §1432

Rechtssatz

Eine wissentliche Leistung einer Nichtschuld, die gemäß § 1432 ABGB einen Bereicherungsanspruch ausschließen würde, liegt nicht vor, wenn die Mehrlieferung darauf beruht, dass der (nur) mit dem Abwägen und Herrichten der Ware betraute Mitarbeiter bewusst mehr zur Auslieferung vorbereitet hat, als bestellt worden war. Dessen Wissen ist dem Entreicherten im Rahmen des § 1432 ABGB nicht zuzurechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123538

Im RIS seit

03.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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