Entscheidungen zu § 1406 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 91-100 von 100

RS OGH 1962/5/22 8Ob160/62, 2Ob369/64, 2Ob204/73, 7Ob743/78, 6Ob675/83, 5Ob568/89, 3Ob519/89, 6Ob619

Norm: ABGB §869ABGB §1406
Rechtssatz: Zur Gültigkeit eines Schuldbeitrittes - wie bei der Übernahme irgendeiner anderen Verpflichtung - genügt es, wenn die Schuld, die der Schuldübernehmer übernimmt, sachlich bestimmt begrenzt ist. Eine solche sachliche Begrenzung ergibt sich etwa aus dem Umfang der übernommenen Verbindlichkeit aus Lieferungen an das Unternehmen des ursprünglichen Schuldners oder Mitschuldners. GlU. 14,172 wird n i c h t aufrec... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.05.1962

RS OGH 1961/2/8 1Ob45/61, 2Ob86/64, 7Ob176/64, 5Ob3/82, 2Ob535/82, 1Ob138/97v

Norm: ABGB §1406
Rechtssatz: Im Falle des Schuldbeitrittes haftet der Übernehmer als Gesamtschuldner neben dem bisherigen Schuldner. Entscheidungstexte 1 Ob 45/61 Entscheidungstext OGH 08.02.1961 1 Ob 45/61 2 Ob 86/64 Entscheidungstext OGH 02.04.1964 2 Ob 86/64 Veröff: JBl 1965,420 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.02.1961

TE OGH 1960/10/18 4Ob528/60

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt einen Buchbindereibetrieb. Sie stand seit etwa dem Jahre 1951 mit dem Buchverlag Firma R***** in S***** derart in Geschäftsverbindung, dass von den Druckereien, bei welchen der Buchverlag R***** die Rohbögen herstellen ließ, diese der klagenden Partei geliefert und von ihr in Teilpartien aufgebunden wurden. Die Verrechnung der Bindekosten erfolgte an den Buchverlag R***** jeweils am Monatsende über die im abgelaufenen Monat erfolgten... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.10.1960

RS OGH 1959/12/9 2Ob649/59

Norm: ABGB §1406ABGB §1407
Rechtssatz: Eine kumulative Schuldübernahme kann Bürgschaftscharakter haben, dies aber nur dann, wenn ein solches Versprechen inhaltlich als Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit des ursprünglichen Schuldners als einer fremden Schuld gewollt ist. Wollte der Betreibende eine eigene selbständige Verbindlichkeit übernehmen, deren Fortbestehen von der Verbindlichkeit des ursprünglichen Schuldners nicht abhängig ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.12.1959

RS OGH 1959/2/4 6Ob25/59, 3Ob34/59, 8ObA20/00z, 2Ob12/10v

Norm: ABGB §1405ABGB §1406ABGB §1412ABGB §1422
Rechtssatz: Der Begriff der "Zahlung" nach § 1422 ABGB ist dem der "Erfüllung" im Sinne des § 1412 ABGB gleichzustellen. Die bloße Übernahme der Verbindlichkeit des bisherigen Schuldners - ohne ihre Erfüllung - ist keine Einlösung der Forderung nach § 1422 ABGB. Entscheidungstexte 6 Ob 25/59 Entscheidungstext OGH 04.02.1959 6 Ob 25/59 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.02.1959

TE OGH 1959/2/4 6Ob25/59

Der Kläger begehrte, die Beklagte zur Zahlung des auf 50.000 S eingeschränkten Betrages samt 5% Zinsen seit 1. Jänner 1955 schuldig zu erkennen, da er Verbindlichkeiten des verstorbenen Gatten der Beklagten, Ing. Arthur K., gegenüber der Sparkasse P. mit schuldbefreiender Wirkung für den Erblasser und damit für dessen Verlassenschaft übernommen habe. Die Beklagte sei Universalerbin ihres verstorbenen Gatten und habe als solche für die Forderung aufzukommen. Das Erstgericht wies das ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.02.1959

RS OGH 1958/4/11 1Ob147/58

Norm: ABGB §1405ABGB §1406ABGB §1408WWG §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Aus der in einem Schuldschein des Wohnhauswiederaufbaufons enthaltenen Klausel "Alle in diesem Schuldschein und in dem Bewilligungsbescheid enthaltenen Verpflichtungen des Schuldners gehen auf dessen Rechtsnachfolger im Eigentum der belehnten Liegenschaft über und sind von diesem ebenso pünktlich und unter denselben Rechtsfolgen zu erfüllen" folgt noch nicht, daß ein Liegenschaft... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1958

RS OGH 1956/10/24 1Ob543/56

Norm: ABGB §1037ABGB §1358ABGB §1406
Rechtssatz: Regreßanspruch des Übernehmers einer Tabakfabrik gegenüber dem Vorinhaber, dessen Verbindlichkeiten zu bezahlen er sich anläßlich der Übernahme der Trafik gegenüber der Finanzlandesdirektion verpflichtet hat. Entscheidungstexte 1 Ob 543/56 Entscheidungstext OGH 24.10.1956 1 Ob 543/56 E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1956

RS OGH 1951/5/5 2Ob287/51, 2Ob22/30, 6Ob207/65, 5Ob772/79

Norm: ABGB §1346 BABGB §1406
Rechtssatz: Bürgschaft, Schuldbeitritt und Kreditauftrag. Entscheidungstexte 2 Ob 22/30 Entscheidungstext OGH 23.01.1930 2 Ob 22/30 Ähnlich; Veröff: SZ 12/26 2 Ob 287/51 Entscheidungstext OGH 05.05.1951 2 Ob 287/51 Veröff: JBl 1952,209 6 Ob 207/6... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.05.1951

RS OGH 1929/9/28 4Ob393/29, 2Ob649/59, 4Ob528/60, 2Ob86/64, 7Ob176/64, 1Ob138/97v

Norm: ABGB §1406ABGB §1407
Rechtssatz: Wer der Schuld einer Einzelperson beitritt, verpflichtet sich zur Zahlung des ganzen Schuldbetrages, daher zur ungeteilten Hand mit dem ersten Schuldner. Entscheidungstexte 4 Ob 393/29 Entscheidungstext OGH 28.09.1929 4 Ob 393/29 Veröff: SZ 11/196 2 Ob 649/59 Entscheidungstext OGH 09.12.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.09.1929

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